Das Telekomunikationsüberwachungszentrum, das irgendwann mal für 15 Millionen Euro in Leipzig stationiert werden soll, kommt nicht aus dem Knick. Die sächsische Staatsregierung hatte im Doppelhaushalt 2015/2016 schon über 4 Millionen Euro für den Aufbau der Einrichtungen in den Haushalt eingestellt. Jetzt hat Valentin Lippmann mal nachgefragt, was die Sache macht.

Dass es Schwierigkeiten mit der rechtlichen Abfassung und in den Verhandlungen der fünf beteiligen Bundesländer geben könnte, darüber hatte Netzpolitik.org im März schon berichtet. Der sächsische Innenminister hatte zwar eine zuversichtliche Stellungnahme geschrieben, dass diese gemeinsame polizeiliche Überwachungseinrichtung der ostdeutschen Bundesländer kommen würde.

Aber Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag, hat lieber gleich noch mal nachgefragt. Irgendwie vertraut er zuversichtlichen Reden einfach nicht mehr. Und Innenminister Markus Ulbig (CDU) musste nun zugestehen, dass die Verhandlungen zwischen den fünf eingebundenen Landesregierungen (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) klemmen. Und deswegen habe es auch keine Information der Landtage gegeben.

Was ja Lippmann vorher schon kritisiert hatte: Da planen fünf Landesregierungen ein technisches Überwachungszentrum, das augenscheinlich besondere Vollmachten zur Überwachung der Telekommunikation aller Bewohner der Region bekommen soll, die noch nirgendwo rechtlich gesichert sind, und dann werden die Landtage in den Entscheidungsprozess einfach nicht einbezogen.

Oder nur indirekt, denn die 4,2 Millionen Euro, die Sachsen bereitstellt, tauchten ja dann im Doppelhaushalt 2015/2016 auf, den der Landtag beschlossen hat. Nur schaut sich vorher kaum ein Abgeordneter jeden einzelnen Posten an, der da beziffert ist. Trotzdem ist der Posten aufgefallen und erst über eine Nachfrage bei der sächsischen Regierung kam heraus, was mit dem länderübergreifenden Überwachungszentrum geplant ist.

Aber die Entscheidung über das Projekt haben die fünf Landesregierungen auf ihre Ebene gezogen. Betreiben wollen sie das Überwachungszentrum als Anstalt öffentlichen Rechts. Aber selbst das Konstrukt scheint so einfach nicht gebaut.

Man verhandele noch, kann man Ulbigs Antwort interpretieren.

„Rechtliche Voraussetzung für die Bildung der Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein von den Parlamenten der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen verabschiedeter Staatsvertrag. Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in den Landes- bzw. Staatsverwaltungen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen konnte im Jahr 2015 eine parlamentarische Befassung zum Staatsvertrag noch nicht eingeleitet, der Staatsvertrag somit parlamentarisch nicht verabschiedet werden. Insofern gab es im Jahr 2015 keine Zahlungsverpflichtung des Freistaates Sachsen.“

Dasselbe gilt dann auch für die 2-Millionen-Euro-Rate, die 2016 eingeplant war.

Ein „nicht abgeschlossener Willensbildungsprozess“ kann aber auch heißen, dass die Verhandlungen völlig auf Eis liegen oder sich die Regierungen in Positionen festgefressen haben, die eine Einigung in zeitlicher Nähe eher unmöglich machen.

Noch hegt Ulbig augenscheinlich noch so ein Fünkchen Hoffnung, dass das technische Spielzeug, von dem noch keiner weiß, ob es wirklich das Geld wert ist, das dafür ausgegeben werden soll, noch 2016 beschlussreif werden könnte: „Inwieweit eine Zahlungsverpflichtung im Jahr 2016 noch entsteht, ist abhängig vom weiteren Verlauf der Willensbildungsprozesse in den Landes- bzw. Staatsverwaltungen der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie der Freistaaten Sachsen und Thüringen und der sich daran anschließenden parlamentarischen Befassungen zum Staatsvertrag.“

Aber das ist nach den zähen Verhandlungen zur „Kenia“-Koalition in Sachsen-Anhalt schon einmal recht fraglich. Tatsächlich gibt es in allen fünf Bundesländern wesentlich drängendere Probleme. Auch und gerade im polizeilichen Bereich. Auch Sachsen leidet nicht darunter, dass die Polizei zu wenige technische Möglichkeiten hat, sondern dass zu wenige Polizisten verfügbar sind.

Die Anfrage von Valentin Lippmann zu Auszahlungen für das TKZÜ. Drs. 4501

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