Das ganze Land sitzt in den Startlöchern und wartet und wartet. Und es tut sich nichts. Im Januar hat der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther extra angefragt, wie die Staatsregierung nun gedenkt, mit dem Sozialen Wohnungsbau in Sachsen umzugehen. Der Innenminister winkte ab. Kein Thema für ihn. Er fördert lieber Besitz als niedrige Mieten. Jetzt haben die Grünen einen Antrag geschrieben: 60 Millionen für den Wohnungsbau.

Jetzt. Sofort. Das Geld ist da. Der Bund stellt es den Ländern extra für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Nur der Innenminister sieht nicht ein, das Geld auch dafür auszugeben, finanziert lieber energetisches Bauen, Bildung von Wohneigentum und da und dort auch ein bisschen Generationenwohnen.

Dabei – so finden die Grünen – ist es höchste Zeit für ein Landesprogramm für soziale Wohnraumförderung. Der Antrag ist im Verfahren. Der Sächsische Landtag stimmt am Mittwochabend, 16. März, über diesen Antrag ab, nach dem 60 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr für ein Förderprogramm zum Bau von Sozialwohnungen verwendet werden sollen.

„Unser Ziel ist es, mit Hilfe eines Landesprogramms wieder mehr Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten in Sachsen zu schaffen und mehr Belegungsrechte zu erwerben. Auch in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen perspektivisch ausreichend Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) und Wohnraum für ‚Schwellenhaushalte‘ mit bezahlbaren Mieten zwischen 5 und 6 Euro je Quadratmeter zur Verfügung stehen“, erklärt Wolfram Günther, baupolitischer Sprecher der Fraktion.

Dringend notwendig ist das Programm, weil die gestiegenen Anforderungen gerade durch Bundesgesetzgebung dazu geführt haben, dass neue Wohnungen mit Vermietungspreisen unter 10 Euro je Quadratmeter kaum noch wirtschaftlich gebaut und betrieben werden können. Für viele Einkommensbezieher in den sächsischen Großstädten sind solche Mieten nicht mehr bezahlbar. Sie sind dringend darauf angewiesen, dass auch wieder ein Wohnungsmarkt mit wirklich wettbewerbsfähigen, nämlich bezahlbaren Mieten entsteht. In verdichteten Räumen wie in den drei Großstädten geht das nur mit staatlich gefördertem Wohnungsbau.

„Sachsen ist eines der Bundesländer, die aktuell kein Gesetz zur Wohnraumförderung bzw. Wohnraumbindung haben. Dabei ist es staatliche Pflicht, auch jenen Menschen angemessenes Wohnen zu sichern, die es aus eigener Kraft nicht sicherstellen können. Der Freistaat bekommt bisher vom Bund jährliche Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen ‚Wohnraumförderungsfonds Sachsen‘ in Höhe von etwa 60 Millionen Euro. Diese Summe wird aktuell durch den Bund stark erhöht. Jetzt liegt es am Landtag, das Geld auch zielgerichtet einzusetzen“, sagt Günther. Und verweist auf die zunehmende Marktverengung in den Großstädten: „Seit Jahren sinkt die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in den sächsischen Großstädten. Während es im Jahr 2010 in Leipzig, Dresden und Chemnitz insgesamt 56.525 Sozialwohnungen gab, waren es 2014 nur noch 31.150.“

Und er warnt: „Parallel dazu steigen die Mieten in den Großstädten dramatisch an. Oft machen Luxus-Modernisierungen einfache Wohnungen unbezahlbar. Aber auch unrenovierte Wohnungen mit sogenannter Minderausstattung werden immer teurer – Menschen mit niedrigen Einkommen haben auf dem Wohnungsmarkt zunehmend weniger Chancen. – Tendenzen zur Verdrängung einkommensarmer und sozial benachteiligter Menschen aus bestimmten Dresdner und Leipziger Quartieren sind offensichtlich. Langfristig droht eine soziale Entmischung. Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen und für Leistungsbezieher sind steigende Mietpreise schon heute ein Problem. Darauf muss die Politik reagieren.“

Damit sagt er es so deutlich, wie es selbst Leipzigs Verwaltung lieber noch nicht sagt. Vielleicht hofft man ja darauf, dass die Landesregierung ein Einsehen hat und das für sozialen Wohnungsbau bestimmte Geld auch ganz von allein für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellt.

Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden in Sachsen aktuell nicht für Baukostenzuschüsse für Sozialwohnungen verwendet, sondern über den „Wohnraumförderungsfonds Sachsen“ für Darlehensprogramme zur Sicherung von Wohneigentum, Mehrgenerationenwohnen, zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich und energetische Gebäudesanierung ausgegeben.

Die Zeiten, als Sachsen noch Sozialwohnungen förderte, sind nun lange her – 15 Jahre: Zwischen 1990 und 2001 wurden in Sachsen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten (Sozialwohnungen) geschaffen. Je nach Förderprogramm wurden für einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren, bei rollstuhlgerechtem Wohnraum bis zu 25 Jahren, die Miethöhe sowie der Zugang zu den geförderten Wohnungen auf Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen begrenzt.

Da die soziale Wohnraumförderung in Sachsen seit 2001 eingestellt wurde, ist die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten dauerhaft rückläufig. Um die landesweite Leerstandsquote zwanghaft zu senken, wurde auch in den Großstädten viel zu lange auf Abrisse gesetzt, kritisiert Günther. Weil in diesen Kommunen vor allem in Dresden zu wenige Wohnungen neu gebaut wurden und Wohnraum infolge der Finanzkrise zum Spekulationsobjekt wurde, geht preiswerter Wohnraum in den sächsischen Großstädten rasant verloren. Trotz vorhandenen großen Leerstands in vielen sächsischen Klein- und Mittelstädten gibt es vor allem in den Großstädten nicht mehr genügend bezahlbaren Wohnraum für Familien und ältere Menschen.

„Diese Verwendung sollten wir ändern“, schlägt der Abgeordnete vor. „30 Prozent Baukostenzuschüsse je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche sollen für den Bau von Sozialwohnungen gewährt werden, um Miethöhen im Bereich des jeweiligen KdU-Satzes der Kommunen (Kosten für Unterkunft und Heizung) zu gewährleisten. Mit 20 Prozent Baukostenzuschuss je Quadratmeter wollen wir den Bau von Wohnungen bezuschussen, deren Miethöhen bis zu maximal 20 Prozent über dem jeweiligen KdU-Satz der Kommunen liegen.“

Und er geht noch weiter.

„Wichtig ist uns dabei die Schaffung barrierearmen Wohnraums, die Förderung von kooperativen Wohnformen und Selbst(aus)bauprojekten, die Ermöglichung gemeinsamer Baugemeinschafts- und Partizipationsprojekte insbesondere auch von Projekten, die das gemeinsame Zusammenleben von Geflüchteten mit und ohne Anerkennung, Migranten und Deutschen organisieren sowie die Unterstützung der Gründung von Genossenschaften“, sagt Günther. „Dabei sollen auch die Moderationsprozesse zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften, für den Prozess bis zum Kauf oder Erbbaurecht durch Vereine oder die Gründung einer GmbH im Mietshäuser-Syndikat aus dem Programm gefördert werden.“

Der Antrag der Grünen „Programm zur sozialen Wohnungsbauförderung für Sachsen auflegen“ (Drs 6/4397)

Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther „Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) in Chemnitz, Leipzig und Dresden“.

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Keine Kommentare bisher

518 Millionen Euro pro Jahr fließen aus Berlin ins Land. Seit Jahren schon.
Dieses Geld sollte schon immer dem Wohnungsbau zugute kommen … kam es in Sachsen nie, denn die ca. 52.000 Millionen die an Sachsen gingen, versumpften offenbar Jahr für Jahr im Landeshaushalt.
Die Aufgestellte Forderung ist nun völliger Quatsch, da Bundesbauministerin Fr. Hendricks seit einem halben Jahr schon eine Verdoppelung der Mittel anstrebt.
Also Rauch, Qualm und Wind um nichts.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-11-etat-bmub.html

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