2009 war das. Da hat das sächsische Umweltministerium mal auf die ganze große Pauke gehauen und ein „Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen“ vorgelegt. Eine ganze Reihe Sachsen glaubten kurz mal daran, dass Frank Kupfer ein echter Umweltminister sein könnte und Sachsen beim Naturschutz endlich die Kurve kriegt. Ist aber leider nicht so, das Land liegt im Tiefschlaf, was den Umweltschutz betrifft.

Und eines der damals verkündeten Vorzeigeprojekte ist nicht mal ansatzweise in Angriff genommen worden: Bis Ende des Jahres 2015 sollte in Sachen ein landesweites Biotopverbundsystem geschaffen werden, um Lebensräume von bedrohten Pflanzen und Tieren zu verknüpfen. Doch dieses Ziel, untersetzt im Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2009, wurde nicht erreicht. So geht es aus der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther von den Grünen hervor.

„Es steht gar nicht gut um die biologische Vielfalt in Sachsen. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtungen in den Naturschutzgesetzen Sachsens und des Bundes (z. B. Paragraf 21, Absatz 6 BNatschG), hat die Staatsregierung das proklamierte Ziel, einen Biotopverbund in Sachsen bis 2015 zu schaffen, nicht erreicht“, kritisiert der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Aus der Isolation von Lebensräumen und Individuen erwächst eine Gefahr für die biologische Vielfalt, denn mangelnder genetischer Austausch ist häufig eine Ursache für das Aussterben von Arten. Dies ist besonders vor dem Hintergrund sich ändernder Umweltbedingungen im Zuge des Klimawandels von Bedeutung. Aus diesem Grund erging vom Gesetzgeber der Auftrag zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes, der sich auch im Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen widerspiegelt. Im Rahmen dieses Biotopverbundes gilt es, Kerngebiete der biologischen Vielfalt durch Verbindungsflächen und Verbindungselemente zu einem landesweiten zusammenhängenden System zu vernetzen“, hieß es 2009.

„Feldhamster, Rebhuhn und Ortolan; Feuersalamander, Flussperlmuschel und Edelkrebs; Arnika, Katzenpfötchen und Lämmersalat sind die Leidtragenden dieser unambitionierten Politik. Weitere rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten sind auf den ‚Roten Listen‘ des Freistaats als ‚gefährdet‘, ‚stark gefährdet‘ oder ‚vom Aussterben bedroht‘ gelistet“, so Günther. Das Hauptproblem der gelisteten Tiere ist in der Regel: Ihre natürlichen Lebensräume schrumpfen, werden überbaut oder von industrieller Landwirtschaft gleich komplett beseitigt – und was übrig bleibt an geschützten Lebensräumen ist viel zu klein, um die Art zu erhalten. Das würde entweder eine deutliche Vergrößerung des Schutzgebietes bedingen oder die Herstellung verbundener Schutzräume. Stichwort: Biotopverbund, sodass auch die Wanderung zwischen verschiedenen Schutzgebieten wieder risikolos möglich ist.

Wolfram Günther: „Zu den Rückgangsursachen gehört auch, dass die wenigen Rest-Populationen immer stärker voneinander isoliert werden. Straßen durchschneiden die Landschaft, pestizidbelastete Landwirtschaftsmonokulturen erstrecken sich zwischen den verbleibenden Lebensräumen gefährdeter Arten.“

Aber für die Vernetzung der verbliebenen Schutzräume braucht es deutlich mehr als da und dort ein paar zusätzlich gepflanzte Bäume, wie der Umweltminister auf Günthers Anfrage hin auflistete. Und auch das Delegieren an die Regionalverbände reicht nicht. Dort wird das Thema oft genug nur stiefmütterlich behandelt.

„Ist diese Bilanz an sich schon bescheiden (z. B. im Landkreis Sächsische Schweiz vier und im Kreis Meißen sieben Pflanzmaßnahmen), fehlt zudem die Zweckbestimmung für das landesweite Biotopverbundsystem“, erläutert der Abgeordnete. „Der Verweis des Umweltministers auf die bereits existierenden Schutzgebiete wie die Naturschutzgebiete, der Nationalpark, das Biosphärenreservat und das Natura-2000-Schutzgebietsystem reichen für den Biotopverbund nicht aus. Zusätzlich müssen diese Kernflächen mit Verbundkorridoren verschiedenster Biotoptypen vernetzt werden, um funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen zum Erhalt der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Die Kernflächen bieten zwar einen Rückzugsort für bedrohte Arten, sie allein können aber deren Verlust nicht aufhalten.“

Eine mögliche Erklärung dafür, dass niemand im Umweltministerium das Projekt „Biotopverbund“ vorangetrieben hat, könnte in der Antwort des Umweltministers nach dem eingesetzten Personal stecken: Auf die Frage, wie viel Personal mit welchen Aufgaben bei den sächsischen Behörden in Sachen Biotopverbund betraut ist, antwortet Minister Thomas Schmidt, dass dies eine „übergreifende Aufgaben- bzw. Zielstellung“ für jeden Mitarbeiter sei.

„Das klingt natürlich viel besser als das Eingeständnis, dass es an Personal fehlt, das sich der Umsetzung des Netzes aus Kern- und Verbundflächen für einen landesweiten Biotopverbund widmet“, schlussfolgert Wolfram Günther. Das Fazit ist entsprechend nüchtern, nachdem nun seit der großartigen Ankündigung von 2009 praktisch nichts passiert ist. „Die Antworten des Umweltministers auf meine Anfrage zeugen vor allem vom Versuch einer Selbsttäuschung: Ist die Aktenlage in Ordnung, dann muss es auch der Natur gut gehen. Zur Schaffung von vernetzten Lebensräumen zum Erhalt der bedrohten Pflanzen und Tiere fehlen Minister Schmidt aber offenbar Einsicht und Willen.“

Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) „Stand des landesweiten Biotopverbundsystems in Sachsen“ (Drs 6/3105)

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