Ob es etwa ändern wird? Das Urteil, das der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag, 28. Januar, gefällt hat, ist deutlich: "Die Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in deren parlamentarischem Fragerecht verletzt". Drei Landtagsabgeordnete der Linken hatten gefragt. Aber es hätten auch diverse Grünen-Abgeordnete klagen können, die von den Ministern aus der sächsischen Regierung immer wieder mit faulen Ausreden abgespeist werden.

Dabei sind einige Aussagen des Verfassungsgerichts sehr spannend, denn sie würden eigentlich bedeuten, dass viele Ausreden, mit denen in diesem Fall vor allem Innenminister Markus Ulbig (CDU) konkrete Aussagen verweigert hat, so nicht angewendet werden dürfen. Etwa wenn er sich damit herausredet, er würde mit Auskünften zu relevanten Ereignissen die “Rechte Dritter” verletzen. Besonders spannend, weil es in diesem Fall die Frage von André Schollbach betraf, an welchem Ort sich Markus Ulbig eigentlich mit der PEGIDA-Spitze getroffen hat. Das wollte Ulbig einfach nicht verraten.

Das Gericht dazu: “Entgegenstehende Rechte Dritter könnten angesichts des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts und Antwortanspruchs nicht durch ‘freigiebige’ Zusicherung der Staatsregierung oder ihrer Mitglieder begründet werden.”

Oder im Klartext: Über Regierungshandeln hat die Regierung transparent zu berichten. Sie ist kein Geheimdienst und kein Wirtschaftskonzern, die sich hinter Geheimnisschutz verstecken können.

“Die Achtung vor den Rechten der Opposition ist eine elementare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Nur wenn die Rechte der Opposition gewahrt werden, kann sie die Regierung effektiv kontrollieren und ihr dort, wo es nötig ist, auf die Finger klopfen. Dass Kleine Anfragen von Abgeordneten der Linken nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall”, stellt Schollbach dazu fest. “Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht ihre Macht, indem sie die Beantwortung missliebiger Fragen willkürlich verweigert.“

Zumeist mit ellenlangen Begründungen, die mehr Raum einnehmen, als eine klare Antwort auf die Fragen eingenommen hätte.

André Schollbach hatte mehrere Fragen zum Treffen des Innenministers mit der PEGIDA-Spitze am 26. Januar 2015 gestellt. Ulbig, der dieses Treffen selbst öffentlich gemacht hatte, weigerte sich jedoch, Schollbach bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage den Ort seines Treffens mit der PEGIDA-Spitze mitzuteilen.

Kerstin Köditz wiederum hatte je eine Kleine Anfrage zu den Themen „Rechte Konzerte in Sachsen im Jahr 2014“ (Drucksache 6/605) sowie zu „Strukturen der extremen Rechten in Sachsen 2014“ (Drucksache 6/611) gestellt. Der Innenminister erteilte jedoch auf den wesentlichen Teil ihrer Fragen keine Antwort in der Sache. Was schon ärgerlich genug war, denn diese Konzerte sind in der Regel auch Vernetzungs- und Rekrutierungsveranstaltungen der Rechtsextremen. Begründet hatte Ulbig hier die Ablehnung von Angaben einmal mit dem Verweis auf den noch ausstehenden Bericht des Verfassungsschutzes und gleichzeitig mit der Behauptung, eine fristgerechte Beantwortung der Fragen würde die Arbeit des Verfassungsschutzamtes gefährden.

Das Verfassungsgericht stellte jetzt lapidar fest, dass die Behauptung schon deshalb nicht ausreichend sei, “weil die Antragstellerin mangels konkreter Anknüpfungspunkte die Tragfähigkeit der Behauptung nicht nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen” könne. Oder wohl auf Deutsch: eine faule Ausrede, die nicht mal mit der Schwierigkeit der Datenerhebung begründet werden könnte, denn die Daten zu den Nazi-Konzerten liegen ja im Landesamt für Verfassungsschutz vor. Man hätte sie einfach heraussuchen können.

Und ähnlich klang auch Ulbigs Ausrede an die Abgeordnete Juliane Nagel. Die hatte mit einer Kleinen Anfrage die „Situation in den Erstaufnahme-Einrichtungen“ für Flüchtlinge in Sachsen (Drucksache 6/1077) thematisiert. Doch die Staatsregierung mauerte und weigerte sich, die zwischen dem Freistaat Sachsen und den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen vereinbarten Konditionen mitzuteilen. Und das ebenfalls mit der Begründung, hier würden Rechte Dritter berührt. Was so langsam seltsam klingt: Wird es bald gar keine Auskünfte der Landesregierung mehr geben, weil sie immer mehr Landesaufgaben privatisiert?

Die Haltung des Gerichts jedenfalls ist eindeutig: “Aus dem schlagwortartigen Hinweis ist nicht ersichtlich, auf welchen Rechtsgrund sich die Staatsregierung für die Nichtbeantwortung berufen will und woraus die behaupteten Rechte Dritter folgen sollen.”

Denn auch wenn Private mit Einrichtung und Betreuung der Anlagen betraut sind, müssen sie sich an die Landesvorgaben halten. Und das Land ist zu keinem Moment aus der Kontrollpflicht entlassen. Aber genau das suggerierte Ulbig mit seiner Ausrede.

In seinen vier Urteilen hat der Verfassungsgerichtshof also eindeutig festgestellt, dass die Staatsregierung die Landtagsabgeordneten in ihrem Recht aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung verletzt hat. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf hat die Staatsregierung Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Für die Beantwortung der streitgegenständlichen Kleinen Anfragen war jeweils Innenminister Markus Ulbig (CDU) verantwortlich. Und da es so einen Vorgang nicht zum ersten Mal gab, steht jetzt die Frage: Wird sich etwas ändern? Oder werden sächsische Minister weiterhin so tun, als könnten sie mit ein paar gedrechselten Ausreden das Fragerecht der gewählten Abgeordneten einfach aushebeln?

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Ja wunderbar, ein kleiner Achtungserfolg, doch mehr nicht, so denke ich.
Ulbig und Kollegen sind so fest installiert, dass derlei einfach an ihm und ihnen abprallen wird.
Außerdem macht er, aus Sicht der Schwarzen Landesregierung, ja einen betäubend guten Job.

Nun, man freu sich heute ja schon über Kleinigkeiten 😉

Schreiben Sie einen Kommentar