Sachsen ist ja was Besonderes. Wenn es ums Geld geht, erst recht. In wirkliche Probleme, den Haushalt zu finanzieren, ist der Freistaat in den letzten Jahren zwar nie gekommen. Aber wo es irgend ging, hielt man das Personal knapp - bei den Personalstellen genauso wie beim Geld. 2011 strich man einfach mal die Weihnachtsgelder. Da passt es schon, dass das Bundesverfassungsgericht sechs Tage vor Weihnachten 2015 verkündete: Das war unrechtmäßig.
Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember ließ eigentlich nichts an Klarheit zu wünschen übrig: “Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss über vier Richtervorlagen zur Beamtenbesoldung entschieden. Der Beschluss knüpft an das Urteil zur Besoldung der Richter und Staatsanwälte (R-Besoldung) vom 5. Mai 2015 an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 sind mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar. Der Landesgesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Juli 2016 an zu treffen. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2003 und 2004 sowie A 12 und A 13 im Jahr 2003 sind hingegen mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar, ebenso die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005.”
Es ist ja nicht so, dass Gewerkschaften und Opposition damals nicht Sturm gelaufen wären. Doch an der Beratungsresistenz der CDU/FDP-Regierung, die sich einige neue Scherze beim Sparen ausgedacht hatte (und in allen Ressort wider besseres Wissen auch noch heftige Stellenstreichungen verordnete), prallten alle Kritik und jeder Verweis auf Verfassung und Grundgesetz ab.
Der Anlass war keine wirkliche Haushaltsnot: 2011 wurde im Zuge der Haushaltskürzungen zur Landesbank-Pleite unter anderem das Weihnachtsgeld für die über 30.000 Beamtinnen und Beamte des Freistaates gestrichen. Rund 25.000 Beamtinnen und Beamte hatten dagegen Widerspruch eingelegt.
DGB: Eine Klatsche für die Staatsregierung
Das Bundesverfassungsgericht hat es genauso gesehen: Es hat die damalige Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte in Sachsen als komplett verfassungswidrig eingestuft.
“Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine einzige riesengroße Klatsche für die Staatsregierung. Sowohl die Begründung für die Streichung als auch die Abwägung gegenüber dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation wurden vom Bundesverfassungsgericht gerügt. Sachsens Finanzminister Georg Unland ist verantwortlich für die größte Niederlage des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil er durch eine verfassungswidrige Gesetzesbegründung das Parlament nicht ernst genommen hat“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Markus Schlimbach nach der Urteilsverkündung.
Der DGB Sachsen hat mit Unterstützung von RA Thomas Giesen in Musterverfahren zahlreiche Beamte unterstützt.
Aber was nun?
“Da das Bundesverfassungsgericht die Regelung von 2011 für komplett rechtswidrig erklärt hat, steht den Beamtinnen und Beamten in Sachsen das Weihnachtsgeld seit 2011 rückwirkend zu”, erklärt Schlimbach. “Wir fordern die Staatsregierung auf, unverzüglich in Gespräche mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu treten, wie der verfassungswidrige Zustand beim Weihnachtsgeld beendet und die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes organisiert wird. Es wäre ein Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, wenn die Staatsregierung konstruktiv und schnell die Gespräche aufnimmt.“
Er fügte noch hinzu: “Für die sächsischen Beamtinnen und Beamten ist die Nachricht aus Karlsruhe ein tolles Weihnachtsgeschenk.” Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss Sachsen bei der Besoldung seiner Beamten nachbessern. Bis zum 1. Juli 2016 hat der Freistaat nun Zeit, um verfassungskonforme Regelungen zu treffen. In dem konkreten Fall geht es um die Höhe der Grundgehälter in der Besoldungsgruppe A 10 aus dem Jahr 2011.
Aus CDU-Sicht eine läppische Grenzunterschreitung
Aber man wäre nicht in Sachsen, wenn die regierende CDU in dem Urteil nicht eher eine Bagatelle sähe.
So jedenfalls klingt der schulterzuckende Kommentar von Jens Michel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: “Auch wenn es sich zunächst um den Einzelfall einer bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland beschäftigten Klägerin handelt, bedarf das nun veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einer eingehenden Analyse.”
Aus seiner Sicht ging es nur um ein paar Prozentpunkte: Die in Halle/Saale eingesetzte Klägerin wurde laut der Entscheidung nach sächsischem Recht im Jahr 2011 mit 0,5 Prozent zu gering besoldet. Nur 0,5 Prozentpunkte? Oder doch eher 5,5 Prozentpunkte?
Michel: “Allerdings ist das Urteil aus meiner Sicht schon bemerkenswert: Zunächst erscheint die Feststellung des Gerichtes, dass die Entwicklung der Besoldung der Beamten um 5,5 Prozent hinter dem Anstieg der Tarifverdienste zurückbleibe, nur als geringfügige Überschreitung der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Fünf-Prozent-Hürde.”
So kann man sich die Besoldung in Sachsen auch schönrechnen.
Das Gericht verglich das Einkommen der Klägerin mit dem der Gruppe der Versicherungsfachleute. Für Michel ein Grund, den Scherzbold zu geben: “Eine Übertragung auf alle Beamtengruppen wird hier sicher interessant. Werden dann Einkommen von Polizisten mit Einkommen aus privatem Sicherheitsgewerbe verglichen?“, so Michel. Interessant sei auch, dass das Gericht die Möglichkeit der Streichung einer Sonderzahlung im Jahr 2011 als solche nicht kritisiert, sondern lediglich die Begründung als nicht ausreichend rügt.”
Seine Weihnachtsempfehlung: “Die Besoldungsrechtsexperten sollten die besinnliche Weihnachtszeit nutzen, um das Besoldungsrätsel der Bundesverfassungsrichter zu analysieren.”
Da Michel ja seine Berufserfahrungen im Sächsischen Finanzministerium gesammelt hat, kann man davon ausgehen, dass man dort mit der Lupe nach möglichen Schlupflöchern sucht.
Nur das Vertrauen zu den eigenen Landesbediensteten wird man so ganz gewiss nicht stärken. Die hat man 2011 so richtig in den Regen geschickt. Und das Urteil bezieht sich zwar nur auf eine Klägerin – hätten alle Betroffenen geklagt, hätte es die Gerichte lahmgelegt – aber unmissverständlich sagen die Richter, dass die gesamte Besoldungsgruppe nicht angemessen ist. Die Richter hätten auch sagen können: Für einen Dienstherrn ist so etwas ungehörig. Erst recht, wenn er Jahr für Jahr Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet.
Ob die sächsische Staatsregierung bis zum 1. Juli angemessen reagiert, ist nach Michels Äußerung zumindest sehr fraglich.
Opposition: Beamte sind keine Melkkuh für den Finanzminister
“Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für die Personal- und Sparpolitik der sächsischen Staatsregierung”, erklärte auch Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag. “Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Besoldung vor allem aufgrund der Streichung des Weihnachtsgeldes ab 2011 für rechtwidrig. Der Beschluss bestätigt, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes ein geradezu willkürlicher Akt, mindestens sachlich ungerechtfertigt war. Für Sachsens Beamtinnen und Beamte ist es ein guter Tag. Sie haben nun schwarz auf weiß, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes zu einer verfassungswidrigen, weil zu geringen Besoldung geführt hat. Auf diese Gefahr haben wir Grünen immer wieder hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner neuen Rechtsprechung Maßstäbe gesetzt, an denen auch Sachsens Sparminister Professor Georg Unland (CDU) nicht mehr vorbeikommt. Es ist endgültig klargestellt, dass Sachsen Beamtinnen und Beamte nicht die Melkkuh des Finanzministers sind.”
Aus Grünen-Sicht ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sehr klar: Die Besoldung 2011 war “evident unzureichend”. Als wesentliche Ursache dafür benennt das Gericht die Streichung der Sonderzahlung 2011, die rein fiskalisch begründet gewesen sei und weder durch ein Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung noch aufgrund einer Ausnahmesituation gerechtfertigt gewesen war.
Lippmann: “Ich fordere die Staatsregierung auf, unverzüglich in die Überprüfung der Angemessenheit auch anderer Besoldungsgruppen einzusteigen und den verfassungswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beseitigen.”
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Sebastian Scheel, sieht es genauso: “Das Urteil des BVerfG ist ein Erfolg für die fleißigen Beamtinnen und Beamten im Freistaat. Seit 2011 müssen sie auf ihre Jahressonderzahlung verzichten. Wir haben von Anfang an gesagt, dass dieses Sonderopfer, das Kürzungsminister Unland mit der Haushaltssanierung rechtfertigte, unnötig und ein Trick war. Eine ausreichende Begründung für die ersatzlose Streichung war von Beginn an nicht zu erkennen. Die angebliche Haushaltsnotlage wurde als willkommener Anlass genutzt, um auf dem Rücken der Bediensteten einen Kostenfaktor zu beseitigen. Damit hat der Freistaat gegen seine grundgesetzlich verankerte Alimentationspflicht verstoßen. Man kann auch von einem finanzpolitischen Willkürakt sprechen. Wir haben bis zuletzt mit Änderungsanträgen für die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes gekämpft.”
Auch er sieht jetzt als Konsequenz, dass der Freistaat sich nun zwingend auf nachträgliche Zahlungen einstellen muss. Darüber hinaus werde wohl eine Anpassung des Dienstrechtes notwendig.
“Bei der Anhörung unseres Antrages 6/1691 (‘Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 – Besoldungsrechts-Evaluierungsbericht Sachsen vorlegen!’) im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat die Mehrzahl der Sachverständigen das Fehlen einer amtsangemessenen Besoldung am Beispiel der Richterschaft bemängelt”, geht Scheel darauf ein, wie sehr das Thema den Landtag nun seit vier Jahren beschäftigt, ohne dass die Regierung sich bereit zeigte, umzusteuern. “Spätestens damals sind systemische Ungerechtigkeiten in der Beamtenbesoldung offengelegt worden. Sie müssen nun so schnell wie möglich aus der Welt geschafft werden. Ich kann nur davor warnen, jetzt mit billigen Tricks zu versuchen, die Verfassungswidrigkeit herunterzuspielen. Die Beamten haben eine Entschuldigung und deutliche Nachbesserung verdient.
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