Das Ende der Stellplatzpflicht in Sachsen naht. Zumindest auf Landesebene, denn die Möglichkeit, dass Gemeinden eine Stellplatzablösegebühr kassieren können, lässt der Entwurf zur neuen Sächsischen Bauordnung offen. Am Mittwoch, 5. November, gab's im Sächsischen Landtag die Sachverständigenanhörung dazu. Und die Grünen fühlen sich bestätigt.
“Nach der Experten-Anhörung sehen wir unser Anliegen bestätigt, die landesweite Stellplatzpflicht aufzuheben, um den Kommunen Handlungsspielräume zu eröffnen und Bauherren zu entlasten”, kommentiert Valentin Lippmann, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, das, was er da gehört hat. “Mit unserer Initiative wollen wir die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen abschaffen und die konkreten örtlichen Regelungen den Kommunen überlassen. Dieser noch aus der ‘Reichsgaragenordnung’ von 1939 stammende Zwang wird dem Bedarf in den sächsischen Gemeinden nicht mehr gerecht. Dass die Staatsregierung diese grüne Forderung in ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung aufnimmt, ist erfreulich. Allerdings war die Umsetzung überfällig.”
Über Jahrzehnte schrieb sich dieser Passus aus einer Zeit, als der private Autobesitz in Deutschland tatsächlich noch überschaubar war, in den Gesetzen der Bundesrepublik fort und führte zu immer obskureren Ergebnissen. Selbst Mieter, die nie im Leben daran dachten, sich ein Auto zuzulegen, bezahlten die Stellplätze (oder die fällige Ablöse) über die Miete mit. Straßen und Quartiere, die eigentlich autofrei bleiben sollten, wurden trotzdem mit Garagen und Parkplätzen “verschönt”, weil es nun einmal die gesetzliche Pflicht gab, welche zu schaffen.
Das Uraltgesetz von 1939 ist heute eines der größten Hemmnisse in der modernen Stadtentwicklung.
“Die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer – mit Ausnahme Sachsens – bieten heute die Möglichkeit, die Bereitstellung von Stellplätzen und Garagen einzuschränken oder sogar zu untersagen, wenn bestimmte Gründe, wie verkehrliche Gründe oder städtebauliche Aspekte, dies erfordern. Das bedeutet: Die Abschaffung der landesweiten Stellplatzpflicht in der Sächsischen Bauordnung ist eine zeitgemäße, ökonomisch sinnvolle Maßnahme. Sie eröffnet Chancen zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV. Wohnungsbaugesellschaften werden gerade im sozialen Wohnungsbau entlastet, insbesondere bei Bauvorhaben im Innenstadtbereich”, sagt Lippmann dazu. “Der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe. Besonders in innerstädtischen Quartieren ist die Stellplatzverordnung ein Kostentreiber. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrtsmöglichkeiten ca. 15.000 bis 30.000 Euro, die Ablösegebühr bis zu 10.000 Euro. Umgelegt kann sich das mit bis zu 100 Euro pro Monat auf die Mietkosten auswirken. Dabei brauchen viele Menschen gerade in den sächsischen Großstädten keine privaten Autoparkplätze mehr, dafür aber bezahlbaren Wohnraum. Wir wollen, dass die Gemeinden eigene Stellplatzsatzungen für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes erlassen können.”
In der gültigen Bauordnung des Freistaats Sachsen steht die Stellplatzpflicht noch drin: Laut Sächsischer Bauordnung müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. Was im ländlichen Raum aufgrund der günstigeren Platzverhältnisse in der Regel problemlos umsetzbar ist, kann in Städten zu einem Problem werden. Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden, weil der Platz nicht ausreicht. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar oder das Grundstück könnte durch die Parkplätze nicht mehr sinnvoll genutzt werden. Für diese Fälle wurde die Möglichkeit der ‘Stellplatzablöse’ geschaffen. Danach wird für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, ein Geldbetrag (Ablösebetrag) an die Gemeinde gezahlt. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach Art der Nutzung und Lage des Gebäudes und darf maximal 10.000 Euro betragen.
Im Entwurf für die Novellierung wird die Stellplatzpflicht für die Landesebene aufgehoben. Nur die Gemeinden selbst haben dann noch den Spielraum, eine solche Pflicht samt Stellplatzablöse zu erlassen. Der Passus heißt dann (wenn er so beschlossen wird): “Soweit in örtlichen Bauvorschriften nach § 89 Absatz 1 Nummer 4 notwendige Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder vorgeschrieben sind, sind diese auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck rechtlich gesichert ist.”
Der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen e.V., benennt auch die aktuelle Entwicklung als wesentliches Argument, die Stellplatzpflicht endlich aufzuheben: “Dass sich der Verkehrsanteil in Sachsen zugunsten des Radverkehrs verschoben hat, muss sich auch darin niederschlagen, dass weniger Flächen für PKW-Stellplätze verbraucht werden. Kommunale Stellplatzsatzungen sind hier der richtige Weg. Der Trend geht auch in Sachsen zum Fahrrad. Gleichzeitig hat der Schaden durch Fahrraddiebstahl in Deutschland inzwischen den Wert des Autodiebstahls erreicht. Wir brauchen deshalb klare Standards für sichere Radabstellanlagen. Hier sollte das Land tätig werden und Kommunen, Planern sowie Bauherren einen Leitfaden zum Fahrradparken an die Hand geben.”
Keine Kommentare bisher