Nicht nur beim Schutz von landwirtschaftlich genutzten Flächen hat Sachsen so seine Probleme. Seit der letzten, der schwarz-gelben Regierung gibt es in Sachsen praktisch kaum noch richtigen Baumschutz in Sachsen. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vermissten die Grünen das Thema völlig. Jetzt haben sie einen Gesetzvorschlag formuliert, der in Sachsen wieder Baumschutz möglich machen soll.

Eingereicht haben sie den Entwurf für das “Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen” (Sächsisches Baumschutzgesetz) schon am 29. September. Von der darin vorgesehenen Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes sollen vor allem die Kommunen durch Stärkung ihrer Selbstverwaltung profitieren, denn gerade sie haben ja durch das schwarz-gelbe Vorgehen fast jede Möglichkeit eingebüßt, auf nichtkommunalen Flächen die Abholzung wichtiger Baumbestände zu verhindern. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 durch die damals regierende CDU/FDP-Koalition sind sie kaum noch in der Lage, ihren Baumbestand zu schützen.

“Bis zum 15. Mai 2010 hatten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sogenannte Baumschutzsatzungen zu erlassen. Damit konnten Bäume und Sträucher umfassend und angepasst an die lokalen Verhältnisse geschützt werden. Seit der Gesetzesänderung 2010 gilt dies nur noch für ausgewählte Arten und Bäume mit einer bestimmten Mindestgröße. Unser Gesetzentwurf schlägt vor, diese Schwächung des Baumschutzes und der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen zu beenden”, erläutert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, den Ansatz des Gesetzentwurfs. “Der Schutz von Bäumen soll nicht auf einige Arten begrenzt sein und auch nicht erst ab einem bestimmten Stammumfang gelten. Für die lokal zuständigen Verwaltungen muss es wieder möglich sein, bei Bedarf auch Sträucher und Hecken als Lebensraum biologischer Vielfalt unter Schutz zu stellen.”

Und er benennt auch ein Thema, das direkt tangiert wird: den Verlust von wichtigen Grünflächen in dicht besiedelten Gebieten.

“Wir wollen zudem sicherstellen, dass bei Baumfällungen wieder in ausreichendem Maße Ausgleich geschaffen wird”, fügt er hinzu.

Wie sehr die Abschaffung des Rechtes der Kommunen, eigene Baumschutzsatzungen aufzustellen, auch eine Stadt wie Leipzig betroffen hat, schildert Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V.: “Ich schätze, dass auf dem Gebiet der Stadt Leipzig seit dem Jahr 2010 ca. 10.000 Bäume ersatzlos gefällt worden sind. Großstädte und Städte mittlerer Größe mit erhöhtem Nutzungsdruck auf ihre Flächen verzeichnen einen schleichenden Verlust an Baumbestand, weil sie mittelalte Bäume von unter einem Meter Umfang nicht mehr unter Schutz stellen können. Das hat in Leipzig zur Folge, dass Gehölze mit stadtklimatischer Funktion und Pflanzungen nach Luftreinhalteplänen nur noch auf stadteigenen Flächen gesichert werden können. Während die Stadt Leipzig mit großem finanziellen Aufwand versucht, aus Gründen der Luftreinhaltung tausende Bäume neu auf städtischen Flächen zu pflanzen, werden im privaten Bereich deutlich mehr Gehölze ersatzlos gefällt. Die aktuelle Rechtslage legt engagierten Kommunen Ketten beim Baumschutz an. Das ist absurd.”

Auf die Folgen des “Baum-ab-Gesetzes” ging dann auch der BUND Leipzig mehrfach ein. Nach einer Anfrage beim Leipziger Amt für Stadtgrün und Gewässer kam der Umweltverein zu dem Ergebnis, das pro Jahr rund 4.500 Bäume in Leipzig zusätzlich gefällt wurden, für deren Fällung es vorher keine Genehmigung gegeben hätte. Macht allein für die Jahre 2011 bis 2014 rund 18.000 Bäume. Noch auffälliger ist, dass die Zahl der Ersatzpflanzungen rapide zurückgegangen ist. Wenn Bäume ohne Begründung gefällt werden können, nur weil es “Allerweltsbäume” sind, fühlen sich die Grundstückbesitzer auch sichtlich wenig animiert, für den gefällten Baum einen Ersatz zu pflanzen.

Der Gesetzentwurf wurde am 8. Oktober in einer ersten Lesung in der Landtagssitzung vorgestellt.

Der Grüne-Gesetzentwurf “Gesetz zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Baumschutzgesetz – SächsBaumSchG)”.

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