So richtig Freunde hat sich Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) mit seinen Besuchen bei der Dresdner PEGIDA zu Anfang des Jahres in der Landtagsopposition nicht gemacht. Möglicherweise war das ein recht seltsamer Versuch, schon mal ein bisschen Wahlkampf zu machen. Am Sonntag, 7. Juni, ist ja OBM-Wahl in Dresden und Ulbig kandidiert für die CDU. Aber das ist kein Grund, Antworten im Landtag zu verweigern, findet die Linksfraktion.
Einige linke Parlamentarier sind mittlerweile regelrecht verärgert über den Innenminister – diesmal nicht wegen seiner rigiden Asylpolitik oder überzogenen Polizeieinsätzen, sondern wegen seiner Antworten zu Pegida. Oder besser: seinen Nichtantworten. Doch ein Minister, der auf wichtige Detailfragen nicht antwortet, missachtet ein Grundrecht des Parlaments. Denn die Parlamentarier haben das Recht (und die Pflicht), die Regierung und ihre Vertreter zu kontrollieren. Dazu haben sie nicht viel mehr Möglichkeiten, als der Regierung immer wieder neue Kleine und Große Anfragen zu stellen und sich über Vorgänge, Fakten und Zahlen kundig zu machen.
Die Regierung kann zwar aus plausiblen Gründen Antworten verweigern – zum Beispiel, wenn das Angefragte gar nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt (weil es zum Beispiel Kommunalhoheit oder Privatunternehmen betrifft) oder wenn die Frage den Kernbereich der Meinungsbildung in der Regierung betrifft (was oft genug Streitfall ist, aber ein paar Freiräume, eigene Politik zu machen, braucht eine Regierung nun einmal). Aber wenn ein Minister Politik macht, indem er sich zum Beispiel mit Vertretern von PEGIDA trifft, worüber er dann auch noch öffentlich informiert, dann trifft ja beides nicht zu. Dann müsse der Minister Auskunft geben, findet der Landtagsabgeordnete André Schollbach aus Dresden.
“Schützenswerte Rechte Dritter” hatte Markus Ulbig in seiner Antwort auf Schollbachs Anfrage geltend gemacht. André Schollbach hatte mehrere Fragen zu dem Treffen von Innenminister Markus Ulbig (CDU) mit der PEGIDA-Spitze am 26. Januar 2015 gestellt. Ulbig, der dieses Treffen selbst öffentlich gemacht hatte, weigerte sich jedoch, Schollbach bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage den Ort seines Treffens mit der PEGIDA-Spitze mitzuteilen.
Ulbig selbst hatte in der Pressemitteilung seines Ministeriums den Nebel eher verdichtet: “Der Dialog kann auf der Straße beginnen, kann aber dort nicht als verständiger Austausch von Meinungen und Argumenten geführt werden. Ziel ist es – bei aller Meinungsverschiedenheit – die Bürgerschaft wieder aufeinander zu zu bewegen.“
Eine Aussage, die verblüfft, weil er ähnliche Gesprächsangebote zu anderen Protesten in Dresden in den vergangenen Jahren nicht gemacht hat. PEGIDA scheint eine Art Bürgerbewegung zu sein, die der sächsischen Staatsregierung irgendwie besser gefiel als andere. Auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich betonte jüngst in einem LVZ-Interview, man müsse “mit den Menschen in Dialog treten”, obwohl er gleichfalls feststellte, dass PEGIDA wohl am Ende sei: “Von PEGIDA ist nur der harte Kern übrig geblieben, mit dem sich immer weniger Dresdner identifizieren. PEGIDA hat zwar zu Beginn viel öffentliche Aufmerksamkeit erreicht, aber die Bewegung ist nicht Dresden.”
Doch warum will dann der Innenminister nichts verlauten lassen über seine PEGIDA-Gespräche? Und auch nichts über den Polizeieinsatz für den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders im April?
Für die Linksfraktion ein klarer Fall: Damit verletzt die sächsische Staatsregierung Oppositionsabgeordnete in ihren verfassungsmäßigen Rechten und behindert diese in der Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion.
Dagegen setzen sich nun die Abgeordneten André Schollbach und seine Fraktionskollegin Annekatrin Klepsch zur Wehr. Beide Politiker haben beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig Organstreitanträge gegen die Sächsische Staatsregierung eingereicht. Die Abgeordneten wollen durch den VGH feststellen lassen, dass sie von der sächsischen Staatsregierung durch die unvollständige Beantwortung Kleiner Anfragen in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzt worden sind.
Annekatrin Klepsch hatte verschiedene Fragen zur Eskorte der sächsischen Polizei für den Rechtsaußenpolitiker Geert Wilders anlässlich seines Auftritts auf einer PEGIDA-Kundgebung am 13. April gestellt. Sowohl zur Zahl der für die Eskorte eingesetzten Fahrzeuge und Polizeibeamten, als auch zu den dafür entstandenen Kosten wurde die Beantwortung durch Innenminister Ulbig verweigert.
André Schollbach: “Die Achtung vor den Rechten der Opposition ist eine elementare Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie. Nur wenn die Rechte der Opposition gewahrt werden, kann sie die Regierung effektiv kontrollieren und ihr dort, wo es nötig ist, auf die Finger klopfen. Dass Kleine Anfragen von Abgeordneten der Linken nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall. Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht ihre Macht, indem sie die Beantwortung missliebiger Fragen willkürlich verweigert.“
Der VGH betont in ständiger Rechtsprechung die sich aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung (SächsVerf) ergebende Pflicht der Sächsischen Staatsregierung, Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtags nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Das Fragerecht des Abgeordneten diene dazu, den Mitgliedern des Parlaments jene Informationen zu verschaffen, die sie zu ihrer Arbeit, insbesondere zu einer wirksamen Kontrolle der Regierung und Verwaltung, benötigen. Nach der Rechtsprechung des VGH ist eine Antwort auf eine Kleine Anfrage nur dann vollständig, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden. Das heißt: nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, wird verschwiegen. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998 – Vf. 19-I-97).
“Dass die Sicherheit von Politikern bei öffentlichen Auftritten gewährleistet sein muss, steht außer Frage”, meint Annekatrin Klepsch dazu. “Jedoch haben die sächsischen Steuerzahler ein Recht darauf zu erfahren, welchen personellen und finanziellen Aufwand die Polizei mit der Eskortierung von Geert Wilders hatte, zumal im Internet jeder sehen kann, dass dieser vergleichsweise sehr hoch war.“
Unvollständige Antwort von Innenminister Ulbig auf die Kleine Anfrage von André Schollbach.
Unvollständige Antwort von Innenminister Ulbig auf die Kleine Anfrage von Annekatrin Klepsch.
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