Wenn Flüchtlinge in Sachsen Asyl finden, brauchen sie nicht nur humane Unterkünfte, sie brauchen in der Regel auch eine Menge soziale Betreuung. Daran dürfe nicht gespart werden, finden die Grünen und haben im Landtag den Antrag gestellt, mehr Geld für die Betreuung der Asylbewerber bereitzustellen.
Immerhin könnte damit noch ein Stück mehr Normalität in die Asylbetreuung in Sachsen einziehen, nachdem die aktuelle CDU/SPD-Koalition sich darauf verständigen konnte, nicht nur die Erstattungspauschale von 1.550 auf 1.900 Euro pro Quartal und Betreutem zu erhöhen, sondern auch den Kommunen deutlich mehr Geld zur Unterbringung der Asylbewerber zu geben.
Gleichzeitig haben sich die beiden Regierungsfraktionen verständigt, für die soziale Betreuung der Bewerber statt der geplanten 3,1 Millionen Euro pro Jahr 6,1 Millionen Euro bereitzustellen.
Aber diese Summe erscheint den sächsischen Grünen trotzdem noch als zu gering. Darum hat die Grünen-Fraktion nun einen Entschließungsantrag vorgelegt, der in den Endberatungen zum Doppelhaushalt 2015/16 in der nächsten Woche im Landtag zur Abstimmung gestellt wird.
“Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Sachsen verbessern”, erklärt dazu Petra Zais, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion und Autorin des Antrags. “Wir lassen uns dabei von der Europäischen Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (EU-Aufnahmerichtlinie vom 26. Juni 2013, EU RL 2013/33) leiten.”
Dabei erscheint den Grünen der von der Landesregierung vorgesehene Betreuungsschlüssel von 1:150 als deutlich zu klein.
“Der Freistaat, seine Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden und die Initiativen vor Ort stehen dabei vor großen Aufgaben. Diese sind herausfordernd, aber lösbar.”
“Vor allem die strukturellen Lücken, die die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Sachsen erschweren, müssten überwunden werden”, fordert Zais. “Wir brauchen auch in Sachsen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen und ihren Zweigstellen und Notunterkünften eine Asylverfahrensberatung, die vom Freistaat finanziert wird. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen, dass es dadurch weniger Fehler gibt und die Asylverfahren schneller abgeschlossen werden können. Darum beantragen wir die Finanzierung der Beratung aus Mitteln des Freistaats.”
Um die nötige soziale Betreuung sicherzustellen, hat die Fraktion ein ‘Finanzpaket’ in Höhe von 15.392.250 Euro zusammengestellt. Davon würden 6.684.200 Euro auf das Jahr 2015 entfallen, 8.708.050 Euro auf das Jahr 2016, auch weil davon auszugehen ist, dass die Flüchtlingszahlen nicht sinken werden.
“Auch die schon bestehenden Migrationsberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste müssen eine Kofinanzierung vom Land erhalten. Auch das Bundesinnenministerium regt eine Beteiligung der Länder in seiner Förderrichtlinie (Punkt 5.6) an. Damit können weitere Personalstellen für die Beratung von Bleibeberechtigten geschaffen werden. Außerdem müssen die Migrationsberatungsstellen für die Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber geöffnet werden. Auch dafür wollen wir Landesmittel bereit stellen”, erläutert Petra Zais. “Wir wollen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge für die Zeit der Erstaufnahme zwölf stationäre Plätze in einer Clearingstelle schaffen. Damit soll für diese Gruppe besonders Schutzbedürftiger ein an den Maßstäben der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtetes einheitliches Verfahren in ganz Sachsen gewährleistet werden.”
Was mit dem Geld eigentlich finanziert werden sollte, schildert sie so: “Die Erwartungen an Flüchtlingssozialarbeit sind enorm und mit einem Personalschlüssel von 1 zu 150, wie ihn die Staatsregierung vorsieht, nicht annähernd erfüllbar. Darum wollen wir mit zusätzlichen Mitteln einen Schlüssel von 1 zu 80 ermöglichen. – Seit 2014 gibt es in Sachsen in einem bundesweit einmaligen Projekt sogenannte Willkommens-KITAs. Flüchtlingskindern soll dabei die Eingewöhnung im neuen Umfeld erleichtert werden. Dazu werden Schulungen für das Kita-Personal, Beratung vor Ort sowie Netzwerkarbeit angeboten. Mit der bereitgestellten Summe sollen künftig 20 statt bisher lediglich vier Einrichtungen unterstützt werden”, so Zais. Und: “Seit Oktober 2013 werden 18 Lehrkräfte für den Einsatz im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) fortgebildet. Der Bedarf liegt jedoch deutlich höher. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 60.000,00 Euro im Jahr 2015 und 240.000,00 Euro im Jahr 2016 sollen weitere 72 Lehrkräfte zum Einsatz im Fach DaZ fortgebildet werden. Auch der Sächsische Flüchtlingsrat soll für seine Arbeit eine Förderung durch den Freistaat erhalten, wie es in 14 von 16 Bundesländern üblich ist.”
Denn die Hilfsangebote, die die Unterbringung der Asylsuchenden in Sachsens Kommunen flankierend begleiten, schaffen überhaupt erst die Grundlagen einer gelingenden Integration.
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