Nicht nur der 19. Februar 2011 geisterte mit hunderten angestrengten Strafverfahren durch Sachsens Gerichte. Die meisten sind längst eingestellt, auch das wohl bekannteste gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König. Ein anderer Thüringer aber wartet schon seit 2010 auf seinen Prozess: der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow.
Auch am 13. Februar 2010 demonstrierten tausende Menschen rund um den Bahnhof Dresden-Neustadt friedlich gegen den auch damals geplanten Nazi-Aufmarsch. Es war der erste große Widerstand gegen die von Jahr zu Jahr zunehmenden Aufmärsche der deutschlandweit vernetzten Rechtsradikalen, die sich beim Februargedenken in Dresden regelrecht pudelwohl fühlten. Erst die zunehmenden Formen der friedlichen Blockade ab 2010 sorgten dafür, dass dieser Spuk zu Ende ging.
Doch irgendwie genehm waren diese friedlichen und kreativen Blockadeformen der sächsischen Staatsregierung nie. Schon 2010 gingen sie gegen namhafte Teilnehmer der Gegenproteste mit juristischen Schritten vor. 50 Strafverfahren wurden eingeleitet. Sie sind fast alle längst eingestellt. Nur eins geistert noch heute durch die Gerichte. Das Verfahren gegen den damaligen Thüringer Fraktionsvorsitzenden und heute ersten Ministerpräsidenten der Linken, Bodo Ramelow, ist noch nicht einmal zum Prozess gediehen.
Das kann nur Absicht sein, findet der Strafverteidiger und Landtagsabgeordnete der Linken, André Schollbach. Das Ereignis, für das Bodo Ramelow jetzt vor ein sächsisches Gericht soll, war eine öffentliche Fraktionssitzung der Linken am 13. Februar 2010 unter freiem Himmel.
“Dabei war auch der heutige Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow. Er vermittelte zwischen Polizei und Demonstrierenden, was ihm anschließend ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden einbrachte”, kommentiert Schollbach den Vorgang. Um zu erfahren, was aus den 2010 eingeleiteten Strafverfahren geworden ist, hat er extra eine Kleine Anfrage an die sächsische Regierung gestellt, die ihm nun Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) beantwortet hat.
Er listet noch einmal die von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeleiteten insgesamt 50 Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Störung von Versammlungen auf.
“Diese Verfahren wurden im Wesentlichen in den Jahren 2010 und 2011 beendet, ein letztes Verfahren im Juli 2013 eingestellt”, stellt Schollbach nun fest. Die Zahlen und Angaben sprechen für sich. “Im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow aber mahlen die Mühlen der sächsischen Justiz auffällig langsam. Das Verfahren dauert nun bereits seit über fünf Jahren an. – Es ist auffällig, dass das Verfahren gegen Bodo Ramelow im Schneckentempo betrieben wird. Nun sind bereits über fünf Jahre vergangen, ohne dass in dieser Angelegenheit ein Ende absehbar wäre. Es ist ungewöhnlich, dass sich ein Verfahren wegen eines Bagatellvorwurfs über einen derart langen Zeitraum hinzieht. Hier wird ersichtlich gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen, das sich aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt. Demnach ist das gesamte Strafverfahren inklusive Ermittlungsverfahren zügig durchzuführen. Es drängt sich die Frage auf, aus welchen Gründen sich diese Verfahren ausgerechnet immer wieder dann auffällig verzögern, wenn Politiker der Linken betroffen sind. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!”
Damit werde sogar der Fall des Landtagsabgeordneten und Fraktionskollegen von André Schollbach, Falk Neubert, übertroffen, der 2011 in Dresden friedlich gegen einen Nazi-Aufmarsch demonstriert hatte. Sein Fall zog sich anschließend über drei Jahre hin, bis er Gelegenheit bekam, sich vor dem Amtsgericht zu verteidigen. Inzwischen liegt der Fall Neubert sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig.
2011 hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft noch emsiger gearbeitet als 2010. Gegen 101 Menschen wurden strafrechtliche Sanktionen angestrengt, die in 11 Strafbefehle, 6 Verurteilungen und 84 Einstellungen gemäß § 153a StPO mündeten. Es war auch wie 2010: Die meisten Verfahren endeten mit einer Einstellung oder als schlichte Ordnungswidrigkeit.
Die Kleine Anfrage von André Schollbach zu den Strafverfahren von 2010 als pdf zum Download.
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