200 Führungskräfte der mitteldeutschen Immobilienwirtschaft diskutierten am Mittwoch, 21. Januar, beim 13. Mitteldeutschen Immobilienkongress (MIK) auch über die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Im Ergebnis formulieren die sechs mitteldeutschen Verbände klare Forderungen an die Politik, die man auch als Angebot lesen kann: Gemeinsam könnte man weiterkommen.

“Flüchtlinge aus Krisenregionen brauchen unsere Hilfe.” Dazu bekannte sich die mitteldeutsche Immobilienwirtschaft auf dem 13. Mitteldeutschen Immobilienkongress in Leipzig. Doch die Hilfsbereitschaft brauche Mittel. Aktuell stehe die Branche vor der Herausforderung, eine steigende Zahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern menschenwürdig unterzubringen und gleichzeitig bestehende Nachbarschaftsstrukturen zu berücksichtigen. Quantitativ und qualitativ gehe dies an die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Zahlen:

Sachsen vermittelte im Jahr 2014 insgesamt 12.335 Asylbewerbern und Ausreisepflichtigen Wohnraum – 2007 waren es noch 5.773 (Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern).

Durch das Land Sachsen-Anhalt wurden von Januar bis November 2014 insgesamt 8.224 Asylbewerber und Geduldete (Quelle: AZR) untergebracht (2007 insgesamt: 4.371).

In Thüringen galt dies für 6.135 Betroffene. Auch die Zahl der Asylanträge stieg in diesem Zeitraum.

All diese Menschen benötigen Raum zum Leben. Und so gibt es von den Immobilieneigentümern diesmal regelrecht Kritik am zum Teil autistischen Verhalten der Landesregierungen: Die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft will hier keine Lippenbekenntnisse mehr. Denn allein schaffe sie es nicht, größere Gruppen von Asylbewerbern ohne hohe Reibungsverluste zu integrieren. Massenunterkünfte seien hier die schlechteste aller Lösungen. Klar müsse dabei sein: “Wenn Politik und Gesellschaft sich dazu bekennen, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen auch passende Rahmenbedingungen für die Unternehmen geschaffen werden, die den Wohnraum stellen.”

Die Verbände fordern deshalb:

1. die bevorzugte Unterbringung in dezentralen Unterkünften. Dies fördert nicht nur für die Integration, sondern ist oftmals auch kostengünstiger, da bauliche Investitionen, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen und Aufwendungen für die Betreibung von Massenunterkünften weitestgehend wegfallen.

2. Die Unterbringung in Einzelunterkünften sollte im Zweifelsfall Familien vorbehalten sein, um vor allem den Kindern gute Voraussetzungen für eine ungestörte Entwicklung zu bieten, sowie Personen, die eine Arbeit aufnehmen konnten.

3. Langfristige Konzepte für die soziale Betreuung der Betroffenen mit dem Ziel der Integration. Damit verbunden ist die Festlegung eines verlässlichen Schlüssels für die Anzahl der Flüchtlinge, die ein Sozialarbeiter betreut.

4. Die Klärung der Mietpreisgestaltung für Flüchtlingsunterkünfte in allen Kommunen. Wohnungsunternehmen, die Wohnungen zur Verfügung stellen, haben mindestens Anspruch auf die marktübliche Grundmiete sowie die tatsächlich angefallenen Betriebskosten. Dazu sind angemessene Betriebs- und Instandhaltungskostenvorauszahlungen zu leisten.

5. die Klärung von Rechtsfragen wie z.B.: Steigt der Versicherungsschutz der Wohngebäude bei einer Flüchtlingsunterbringung? Wer unterschreibt den Mietvertrag? Wer übernimmt die Kosten für einen erhöhten Instandsetzungs-/Instandhaltungsbedarf nach häufig wechselnder Bewohnerschaft?

6. Eine verbesserte Kommunikation mit allen Beteiligten – der Kommune, den Wohlfahrtsverbänden, den Anwohnern und den Flüchtlingen selbst – um individuelle Lösungen zu finden.

Die den MIK ausrichtenden Mitteldeutschen Immobilienverbände sind die zentralen Vertreter der Immobilienbranche. Sie bewirtschaften die Mehrheit der Wohnungsbestände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Verbände sind zudem die Standesvertretungen der Mitteldeutschen Bauträger, Projektentwickler, Immobilienmakler, -verwalter und Sachverständigen.

Zu ihnen gehören der IVD Mitte-Ost Immobilienverband Deutschland der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Regionalverband Mitte-Ost e.V.

Der IVD Mitte-Ost ist 2004 als Zusammenschluss, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Landesverband Mitteldeutschland e.V., der VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V., der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., der vtw. Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der ptw Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V.

Die Liste der Verbände:

IVD Immobilienverband Deutschland Mitte-Ost e.V.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Mitteldeutschland e.V.

VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.

vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

vtw. Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

ptw Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V.

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