Seit Jahren nun steht der sächsische Hochwasserschutz in der Kritik. Nicht weil er nicht passiert, sondern wie er passiert. Schon 2003, kurz nach der Flut im Sommer 2002, knickte die sächsische Regierung ein und kassierte den Großteil der noch im Herbst 2002 geplanten Überschwemmungsgebiete. Denn die hatten zwangsläufig auch land- und forstwirtschaftliche Flächen beansprucht. Dafür ist aber die Lobby der Landbesitzer in der sächsischen CDU zu stark.
Und so wurden von 2002 bis 2014 von insgesamt 1,23 Milliarden Euro, die in Sachsen für Hochwasserschutz ausgegeben wurden, nur 5 Millionen für Deichrückverlegungen und die Schaffung von Retentionsflächen ausgegeben. Und selbst da versucht Sachsens Umweltministerium, die Zahlen zu schönen. 115 Millionen Euro habe der Freistaat für Retentionsflächen ausgegeben, erklärte Umweltminister Frank Kupfer auf Anfrage der Grünen-Abgeordneten Gisela Kallenbach. Doch 109 Millionen Euro würden allein für technisch aufwändige Hochwasserrückhaltebecken ausgegeben. Das sind – auch wenn es der Umweltminister anders sieht – tatsächlich technisch aufwändige und teure Anlagen. Eins dieser Projekte – das Rennersdorfer Hochwasserrückhaltebecken – ist mittlerweile finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen. Statt 27 Millionen Euro wird es wohl mindestens 58 Millionen Euro kosten, wie ebenfalls eine Anfrage von Gisela Kallenbach ergab.
Schon im März versuchte Sachsen, das Thema Überschwemmungsflächen abzuwälzen, wollte gar die Flussanlieger flussabwärts zur Kasse bitten, um die Polder auf dem Gebiet des Freistaats zu finanzieren. Da werden zwischen den Landesregierungen ein paar Tage lang recht heftig die Fetzen geflogen sein. In dieser Woche meldete nun das Kupfer-Ministerium, dass man zwischen den drei Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder friedlich miteinander rede und eine Lösung gefunden habe nach dem Motto: “Dann zahlt eben der Bund.”
Das wird spannend. Denn in den Milliarden, die Sachsen seit 2002 in seine verstärkten Deiche und Steueranlagen gesteckt hat, stecken sowieso schon mehr als zur Hälfte Hochwasserschutz-Beihilfen des Bundes. Da wird ein Bundesumweltminister zu recht fragen, warum davon nur ganze 0,4 Prozent in die primäre Hochwasserprävention geflossen sind, nämlich die Öffnung von Überschwemmungsflächen am Oberlauf der Flüsse, so dass tatsächlich Druck und Geschwindigkeit aus den Flüssen genommen werden. Sachsen aber hat seine Deiche weiter verstärkt und erhöht, was im Juni 2013 reihenweise zu Deichbrüchen in Sachsen-Anhalt führte, wo die Wassermassen ungebremst und mit neuen Scheitelhöhen auftrafen.
Dass Sachsen-Anhalt weiter darauf drängt, dass Thüringen und Sachsen endlich Überschwemmungsflächen bereit stellen, ist erklärlich. Da aber überall noch CDU-Ministerpräsidenten regieren, versucht man das Dilemma zu lösen, indem man in schöner Tradition von CDU-Ministerpräsidenten einander den Pelz nicht nass macht und beantragt, der Bund möge diese Kosten übernehmen.
Auch wenn zumindest das sächsische Umweltministerium erst einmal so tut, als täte man das alles eigentlich nur zum Wohle der Bauern: “Landwirte sollen einen Ausgleich erhalten, wenn ihre Flächen bei Hochwasser zum Schutz von flussabwärts gelegenen Ortschaften geflutet werden. Das hat Sachsen gemeinsam mit Thüringen und Sachsen-Anhalt auf der Herbsttagung der Agrarministerkonferenz vorgeschlagen. Im Ergebnis der Tagung haben die Agrarminister der Länder das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium entsprechende Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen zu prüfen.”Dahinter steckt natürlich die Angst der Landesminister, dass sie vom Bund dazu gezwungen werden könnten, die Rückhalteflächen für die Flüsse anzulegen, egal was die eigenen Bauernverbände dazu sagen.
“Selbstverständlich sollen die betroffenen Landwirte einen Ausgleich erhalten, wenn ihnen durch Hochwasserschutzmaßnahmen Nachteile entstehen”, meint Staatsminister Frank Kupfer. “Wenn im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes länderübergreifend wirksame Polderlösungen oder Deichrückverlegungen geschaffen werden, dann sollten die damit verbundenen Nachteile auch über dieses Programm ausgeglichen und finanziert werden.”
Qua Amt sitzt Frank Kupfer in beiden Gremien und kann sich quasi selbst die Bälle als Landwirtschaftsminister zuspielen, die er als Umweltminister zurechtgelegt hat.
Sein Ministerium zur jüngsten Entwicklung: “Nach dem Junihochwasser 2013, das erhebliche Schäden insbesondere in den Flussgebieten von Donau und Elbe hinterlassen hat, war auf einer Sondertagung der Umweltministerkonferenz am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogrammes (NHWSP) beschlossen worden. Ein auf Arbeitsebene abgestimmter Vorschlag für das NHWSP liege nun vor”, teilt das Umweltministerium mit, und soll auf der im Oktober 2014 stattfindenden Umweltministerkonferenz verabschiedet werden. “Die von den Ländern identifizierten Hochwasserschutzprojekte haben einen Gesamtumfang von 5,3 Milliarden Euro. Sie gliedern sich in die Kategorien gesteuerter Hochwasserrückhalt, Schwachstellenbeseitigung sowie Deichrückverlegung.”
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Was das Ministerium nicht erwähnt: Die Umweltministerkonferenz hat eindeutig den Wasserrückhalt durch steuerbare Flutpolder und Deichrückverlegungen als Haupthandlungsgebiet identifiziert. “Es gilt, als Bund und Länder und als Ober- und Unterlieger eines Flussgebiets künftig stärker zusammenarbeiten, wenn es um dem Wasserrückhalt geht. Das schließt die Finanzierung ein”, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz, nach dem Treffen der Umweltminister schon im September 2013.
Und Sachsen nutzt nun die Gelegenheit, die seit 2003 aufgestauten Projekte zu Deichrückverlegungen in die Bundesfinanzierung abzuschieben.
“Der Freistaat Sachsen hat für das NHWSP Hochwasserschutzprojekte mit besonderer überregionaler Bedeutung in Höhe von 258 Millionen Euro eingereicht. Dazu gehören die Deichrückverlegung Bennewitz-Püchau an der Vereinigten Mulde, das Poldersystem Elbe/Nordwestsachsen sowie das Hochwasserrückhaltesystem Freiberger Mulde”, teilt das Ministerium mit. Und sogar die Tatsache, dass die Projekte seit Jahren schon in der Schublade schmoren, gibt man indirekt zu: “Die sächsischen Projekte sind konzeptionell und planerisch untersetzt. Mit diesem fachlichen Vorlauf könnten bereits in der ersten Periode des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes auch sächsische Projekte umgesetzt werden.”
Die Mehrkosten beim Rennersdorfer Hochwasserrückhaltebecken: www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2014/314-mio-euro-mehrkosten-bei-rennersdorfer-hochwasserrueckhaltebecken-gruene-wird-das-ein-fall-fuer-den-rechnungshof/
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