Konkurrenz ist ja was Feines - aber wenn falsche Behauptungen im Wahlkampf aufgebracht werden, dann verliert auch Rechtsanwalt und FDP-Stadtrat René Hobusch die Geduld. Am Dienstag, 26. August, hat er bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Strafanzeige gegen die Vorsitzende der Alternative für Deutschland Landesverband Sachsen (AfD Sachsen), Dr. Frauke Petry, gestellt.
“Ich bin überzeugt, dass man sich mit den teils merkwürdigen Forderungen und Äußerungen aus den Reihen der AfD auseinandersetzen muss – auf Basis von Argumenten und auf Basis des Rechtes. Frau Dr. Petry hat mit ihrem Vorwurf gegenüber Staatsminister Morlok eine Grenze überschritten”, sagt er dazu. “Anders als sie behauptet, werden Staatssekretäre nicht vom vorgesetzten Staatsminister, sondern vom Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen ernannt und befördert. Im von ihr beschriebenen Fall erfolgte die Beförderung in völligem Einklang mit dem sächsischen Beamtenrecht, von dem man annehmen sollte, dass eine Vorsitzende einer zur Landtagswahl antretenden Partei es kennt.”
Zuvor hatte die LVZ gemeldet, dass die AfD am Montag Strafanzeige gegen Sven Morlok (FDP) “wegen des Verdachts der Untreue” gestellt habe, weil dieser die “Staatssekretäre Hartmut Fiedler und Roland Werner im Wirtschaftsministerium zu Beamten auf Lebenszeit” ernannt habe. Frauke Petry wurde mit den Worten zitiert: “Dies ist ein Schlag in das Gesicht eines jeden Laufbahnbeamten im Freistaat Sachsen.”
“Ohne ihr Vorsatz vorwerfen zu wollen, muss man davon ausgehen, dass die Vorwürfe wohlüberlegt waren”, sagt dazu René Hobusch. “Dennoch sind sie haltlos. Nach drei Jahren werden Staatssekretäre unabhängig von Parteizugehörigkeit ihrer selbst oder ihres Ministers in ein unbefristetes Beamtenverhältnis übernommen. Dies war bei Personal in CDU-geführten Ministerien so. Dies war bei Personal in SPD-geführten Häusern so. Und dies erfolgt aufgrund des Beamtenrechtes auch bei Personal in FDP-geführten Häusern. Auch würde dies bei Personal in Häusern, die vielleicht in ferner Zukunft von Ministern noch anderer Parteizugehörigkeiten geführt werden, ähnlich erfolgen. Denn Recht ist nicht von Parteifarben abhängig, sondern steht für sich allein. Es ist einklagbar – bspw. auch von Angestellten und Beamten. Dieser Grundsatz ist das Rückgrat unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und schützt unser Zusammenleben.”
Das ist zwar immer wieder ein Diskussionsthema bei Regierungswechseln, weil die neue Regierung dann in der Regel mit den Leuten der Vorgängerregierung arbeiten muss, was dann kein Problem ist, wenn wirklich fachkundiges Personal auf die Posten berufen wurde. Einige Minister insbesondere in den letzten Bundesregierungen haben sich auch damit Schlagzeilen verschafft, dass sie reihenweise Personal entließen und die Stellen neu besetzten – was den Steuerzahler dann in der Regel noch ein bisschen mehr Geld kostet. Aber das nun mit einer Anzeige im Wahlkampf aufzubereiten, ist zumindest recht akrobatisch.
“Dr. Frauke Petry hat mit ihrer Aussage die Ebene einer inhaltlichen Auseinandersetzung verlassen – egal, ob wohl kalkuliert oder aus purer Unwissenheit. Wer einen solchen Stil pflegt, stellt sich selbst außerhalb des politischen Meinungsstreites und hat in Parlamenten unseres Landes nichts zu suchen”, findet René Hobusch. “Es stünde Frau Dr. Petry – so sie an einer politischen Debatte auf Basis demokratischer Prinzipien und des Rechtsstaates interessiert ist – gut zu Gesicht, sich für ihre Entgleisung in aller Form bei Staatsminister Morlok und den beiden Staatssekretären zu entschuldigen.”
Die Anzeige als PDF zum Download.
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