Die Proteste gegen die jährliche Gedenkveranstaltung zu Ehren der Opfer alliierter Luftangriffe am 13. Februar auf dem Dresdner Heidefriedhof sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem Kläger Recht, der 2012 gegen das öffentliche Zeremoniell mit einem Transparent protestiert hatte. Der Mann sollte wegen Verstoßes gegen die Friedhofssatzung und Belästigung der Allgemeinheit 150 Euro Bußgeld zahlen.
Die Karlsruher Richter bejahten, dass der Kläger an einer Versammlung teilgenommen hatte. Die Zusammenkunft hatte demzufolge den Zweck, gegen das Gedenken Stellung zu nehmen und mit einem Transparent gemeinsam Position gegen die Gedenkveranstaltung zu beziehen. Es habe es sich um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung gehandelt.
Das Dresdner Amtsgericht war davon ausgegangen, es habe sich bei der Transparent-Aktion nicht um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes gehandelt, weil diese entgegen der Friedhofssatzung nicht angemeldet gewesen sei. Diese Argumentation sei verfassungsrechtlich nicht tragfähig.
“Abermals hat ein Bundesgericht die obrigkeitsstaatliche Auffassung des Demonstrationsrechts, wie sie in Sachsen leider vorherrscht, geradegerückt”, erklärt die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (Linke). “Erneut zeigt sich, dass der Protest gegen die extreme Rechte und den Geschichtsrevisionismus nicht nur notwendig, sondern legitim ist – gerade in Dresden.”
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