Vergangene Woche thematisierte das Conne Island öffentlich, dass einzelne Mitarbeiter von Februar 1999 bis Oktober 2000 vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz überwacht worden seien. Auf Nachfrage der L-IZ äußerte sich der Geheimdienst selbst überraschend zu dem Vorgang."Das Conne Island in Leipzig war seiner Zeit mitbetroffen, weil die dort vorhandene Infrastruktur durch konkrete Personen genutzt wurde", erklärt LfV-Sprecherin Christina Iskander.
Maßnahmen nach dem sächsischen G-10-Gesetz dürfen sich nämlich nur gegen Einzelpersonen, nicht aber gegen Versammlungsstätten oder Institutionen richten. Die Überwachungsmaßnahmen, die zwischen 1996 und 2001 stattfanden, richteten sich gegen das “Bündnis gegen Rechts” (BgR) und die “Rote Antifaschistische Aktion Leipzig” (RAAL). Beide Organisationen haben mindestens zwei Dinge gemein. Erstens: Sie sind nicht mehr aktiv. Zweitens: Der Inlandsgeheimdienst stuft sie als “linksextrem” ein.
“Öffentlich trat das BgR erstmals als Organisator der Demonstration ‘Das Ende der faschistischen Zentren, wie wir sie kennen’ am 16. November 1996 in Wurzen auf”, berichtet Iskander. Mit der Entwicklung einer Strategie zum dezentralen Angriff auf den politischen Gegner, bei deren erstmaliger Anwendung am 1. Mai 1998 es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Autonomen und der Polizei bzw. dem politischen Gegner kam, habe die Gruppe, so die Geheimdienstlerin, Anerkennung innerhalb der bundesweiten autonomen Szene erlangt.
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“Die linksextremistische ‘Rote Antifaschistische Aktion Leipzig’ (RAAL) gründete sich Anfang des Jahres 1999, die Auflösung erfolgte im Jahr 2001”, führt die Pressesprecherin aus. “Innerhalb der sächsischen autonomen Szene etablierte sich die RAAL vor allem durch den Aufbau von Jugendantifagruppen und Vernetzungsstrukturen.”
Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist das Conne Island heute “die zentrale Anlaufstelle” für Leipziger Autonome. “Zu den Nutzern gehört unter anderem die linksextremistische ‘Antifa Klein-Paris'”, so Iskander. Die Gruppe beteiligt sich derzeit an antirassistischen Aktionswochen.
Dem Nachrichtendienst ist auch nicht entgangen, dass im “CEE IEH”, dem Newsflyer des Conne Island, neben kulturellen Beiträgen auch Artikel zu in der linksextremistischen Szene diskutierten Themen veröffentlicht würden. “Linksextremistische Gruppierungen nutzten das ‘CEE IEH’ zur Veröffentlichung eigener Beiträge bzw. Stellungnahmen oder zu Werbungszwecken”, teilt Behördensprecherin Iskander mit. “Im Jahr 2011 traf dies auf den ‘Antifaschistischen Frauenblock Leipzig’ (AFBL) und die ‘Phase 2’ (Szene-Zeitschrift/Anm. Redaktion) sowie im Jahr 2012 auf die ‘Leipziger Antifa’ (LeA) zu.”
Dass sich der sächsische Verfassungsschutz zu einer konkreten Überwachungsmaßnahme äußert, ist ein Novum. Bislang lautete die pauschale Antwort gegenüber Journalisten in aller Regel, man äußere sich prinzipiell nicht zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Warum die betroffenen Mitarbeiter des Conne Islands erst 14 Jahre nach Beendigung der Maßnahmen informiert worden sind, dass ihre Telefone abgehört und Briefe mitgelesen wurden, lässt die LfV-Sprecherin allerdings im Dunkeln.
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