Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hat am Mittwoch, 2. April, ihren Gesetzentwurf zu einem Sächsischen Tierschutzverbandsklagegesetz vorgestellt. "Wir brauchen endlich Gesetze, damit der Tierschutz bei Planungen und im Handeln der Behörden wirklich eine Rolle spielt", erklärt dazu Elke Herrmann, Sprecherin für Tierschutz der Grünen-Fraktion.

“Damit wird dem Bürgerwillen Rechnung getragen und Rechtssicherheit für die Betreiber von Tierhaltungsanlagen hergestellt. Außerdem eröffnet das Gesetz den kommunalen Behörden die Möglichkeit und die Pflicht, gezielt und frühzeitig gegen die zunehmende Tiersammelleidenschaft (Animal Hoarding) vorzugehen”, sagt sie. “Die Beteuerungen, dass Tierschutz wichtig sei, bleiben all zu oft leeres Gerede. Es ist Zeit zu handeln.”

“Mit der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts in Sachsen soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Tierschutzaspekte rechtlich geltend gemacht werden können. Seit 2002 ist der Schutz der Tiere im Paragraf 20a des Grundgesetz als Staatsziel verankert. Außerdem gibt es ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz. Doch bislang ist beides weitgehend bedeutungslos, weil die Rechte der Tiere stellvertretend nicht eingefordert werden können. Ursache ist der deutsche Rechtsgrundsatz, wonach nur Personen bzw. Institutionen klageberechtigt sind, deren Interessen berührt werden – Tiere sind davon naturgemäß ausgeschlossen. Die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechts im Bereich Naturschutz hat gezeigt, dass dies eine erfolgreiche Möglichkeit ist, dem Schutzgedanken Geltung zu verschaffen”, so Herrmann weiter.

Im grünen Gesetzentwurf wird das Verbandsklagerecht umfassend geregelt. Der Entwurf sieht neben dem Klagrecht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und Stellungnahmen anderer einzusehen. Dazu sind den anerkannten Tierschutzverbänden entsprechende Fristen einzuräumen.

Herrmann sieht durch ein Verbandsklagerecht den Rahmen für ein faires rechtsstaatliches Verfahren abgesteckt. “Künftig wird auf der Basis des Tierschutzgesetzes ein fundierter Abwägungsprozess zwischen Tier- und anderen Interessen überhaupt erst möglich.”

Eine Prozessflut erwartet die Grünen-Politikerin keinesfalls. “Klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und seit mindestens drei Jahren bestehen. Das seit 2002 existierende Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände zeigt zudem, dass der Klageweg nur beschritten wird, wenn gewichtige Gründe vorliegen und Erfolgsaussichten bestehen. Das Gesetz wird vielmehr eine starke präventive Wirkung auf die Behörden entfalten, Verstößen gegen den Tierschutz schneller und konsequenter nachzugehen.”

Zum Gesetzentwurf findet am 10. April die erste Lesung im Sächsischen Landtag statt.

Hintergrundpapier der Grünen-Fraktion zum Gesetzentwurf (mit Beispielen aus Sachsen):

www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/HP-tierschutzverbandsklagerecht_2014-04-02.pdf

‘Sächsisches Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Sächsisches Tierschutzverbandsklagegesetz – SächsTVG) ‘ – (Drs 5/14108):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14108&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=0

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