Kinder und Jugendliche sind von Natur aus neugierig. Da ist man über Programme froh, die sie davon abhalten, Sachen zu sehen, die Kinder nun mal nicht sehen sollten: Gewalt, Pornos, Extremismus und was die Untiefen des weltweiten Netzes noch so an Unsäglichkeiten für Kinderaugen zu bieten haben. Aber ob dazu auch "Die Linke" zählt?

Die Partei fühlt sich in dieser Hinsicht jetzt durch eine an vielen Schulen des Freistaates eingesetzte Filtersoftware gebrandmarkt. Antje Feiks, Landesgeschäftsführerin der sächsischen Linkspartei jedenfalls ist empört: “” der Ausschluss unserer Seite unter dieser Kategorie ist für uns nicht nachvollziehbar. Damit wird die sächsische Linke mit Seiten wie dem Naziportal ‘Freies Netz’ oder anderen radikal rechten Seiten gleichgesetzt. Einer solchen Gleichsetzung widersprechen wir in aller Deutlichkeit.” Grund für den Unmut der Partei ist eine von der Firma “Time for kids Informationstechnologien GmbH” an vielen sächsischen Schulen eingesetzte Filtersoftware.

Besagte Software sperrt dabei die Seite dielinke-sachsen.de standardmäßig aus. Schülern wie Lehrern ist es bei aktivierter Software so nicht möglich, die Seiten der Partei zu erreichen. Die Software führt die Seite dabei unter der Kategorie “Politisch Extrem / Hass / Diskriminierung”. Von Seiten der Partei heißt es, dass auch andere Parteien, wie die Websiten von CDU, SPD oder auch die Bundesseite von Die Linke in den Grundeinstellungen zunächst ausgeschlossen würden, allerdings unter der Kategorie “Parteien”.Soll die Kategorie “Parteien”, beispielsweise zur Recherche im Gemeinschaftskundeunterricht, durch den Administrator freigegeben werden, bleibt die Seite der Linken Sachsen weiterhin nicht erreichbar. Generell sei der Einsatz von Filtersoftware an Schulen fragwürdig, so Feiks weiter. “Ein Ziel des Unterrichts ist es, den SchülerInnen Medienkompetenz zu vermitteln. Wie ein sicherer Umgang mit dem Medium Internet vermittelt werden soll, wenn Dritte entscheiden, welche Inhalte von SchülerInnen aufgerufen werden können, bleibt vollkommen offen.”

Gegen einen rein technischen Schutz durch Antivirensoftware und ähnlichem spräche nichts. “Jedoch sollte bedacht werden: Wenn andernorts der Zugang zum Netz eingeschränkt wird, dann ist das für uns ein Zeichen von Unfreiheit. Wenn aber ein privatwirtschaftliches Unternehmen dies an Schulen tut, wird mit einem verantwortungsvollen Kinder- und Jugendschutz argumentiert. Das ist absurd.”, so Feiks abschließend.

Ob absurd oder nicht, die Sortierung scheint sehr fragwürdig.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar