"Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag für eine Initiative zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen vorgelegt, um das zunehmende Lohndumping durch neue Werkverträge zu unterbinden", Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Doch das sächsische Wirtschaftsministerium mag an das Thema nicht so recht heran. Brangs: "Die Antwort aus dem zuständigen Ministerium ist mehr als dürftig."
“Wieder einmal ist Morlok (FDP) nicht aussagefähig und kann zu dem Problem keine Zahlen nennen. Informationen zu Beschäftigten mit Werkverträgen lägen demnach nicht vor, vom missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen sei nichts bekannt und deswegen gäbe es auch keinen Grund zur Erhebung solcher Daten. Diese zu erheben ist für die Liberalen zu bürokratisch und zu aufwendig, bestehende gesetzliche Regelungen würden ausreichen”, erklärt Brangs recht aufgebracht, nachdem er die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zum SPD-Vorstoß gelesen hat.
“Getreu nach dem Motto ?Augen zu und durch? wird hier wieder ein Problem durch die Staatsregierung verdrängt, verschwiegen und ausgesessen. Man hält sich auch hier das Feigenblatt der Unternehmerfreiheit vor und begünstigt damit die Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, anstatt sie zu schützen. Gerade vor dem heute bekannt gewordenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches dem Missbrauch von Werkverträgen Grenzen setzt, ist der Umgang mit dem Problem ein weiterer Schlag ins Gesicht der Beschäftigten”, so Brangs.
Am 25. September hatte das Bundesverwaltungsgericht über einen Fall im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, wo ein Mitarbeiter seit 2005 auf der Grundlage von zehn als Werkvertrag bezeichneten Verträgen tätig war – ein klassisches Arbeitsverhältnis mit einem Dienstherrn, stellte das Bundesarbeitsgericht fest. Es sind eben nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmen, die den Werksvertrag als Instrument zur Kostenreduzierung nutzen.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag will sich dafür einsetzen, dass der Missbrauch der Werkverträge beendet wird, so Brangs. Und fordert das, was die Staatsregierung gar nicht so gern wissen will: “Hierzu müssen Daten erhoben, Informationen bekannt gemacht und die erfolgreiche niedersächsische Bundesratsinitiative unterstützt werden. Bei dieser sollen die Behörden eine Verlängerung der sogenannten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis deutlich früher ablehnen können. Betriebsräte sollen zudem in die Lage versetzt werden, auf die Einhaltung der Vorschriften für wirklich alle im Betrieb Beschäftigten zu achten – das Betriebsverfassungsgesetz muss entsprechend geändert werden. Betriebsräte sollen auch ein Mitbestimmungsrecht in Fragen des einsatzbezogenen Arbeitsschutzes erhalten.”
Und Brangs sendet ein Signal nach Berlin, wo die Linksfraktion im Bundestag die Patt-Situation nach der Wahl dazu genutzt hat, jetzt das Thema Mindestlohn im Bundestag auf den Tisch zu legen. Brangs: “Ein effektives Mittel gegen alle Arten von Lohndumping bleibt für uns weiterhin die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, der den inakzeptablen Löhnen einen Riegel vorschieben kann.”
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16911&pos=3&anz=58&titel=Abgrenzung_von_Arbeits-_und_Werkvertrag
Der Antrag ?Missbrauch von Werkverträgen stoppen? (Drs. 5/12640) und die Stellungnahme als PDF zum download.
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