Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) lebt sparsam. Ab dem 1. Oktober sollen private Unternehmen in den Landgerichten für Sicherheit und Ordnung sorgen. Dies berichtete die "Sächsische Zeitung" am Donnerstag. Während künftig Securities die Besucher filzen, fürchtet die Justiz um ihr Ansehen. Der Personalrat des Dresdner Landgerichts spricht abfällig von "Türstehern", die dem Ansehen des Hauses schaden könnten.
Ranghohe Justizvertreter, allen voran der Präsident des Oberlandesgerichts, Ulrich Hagenloch, beharren auf dem Standpunkt, dass die Justiz selbst für die Sicherheit in ihren Gebäuden sorgen müsse. Bislang erledigen Justizwachtmeister den brisanten Job. Dabei werden sie vereinzelt von bewaffneten Polizisten unterstützt. Die 26 Mitarbeiter der privaten Sicherheitsdienstleister werden nur eine Handsonde zum Aufspüren verbotener Gegenstände bei sich tragen. Sie dürfen im Notfall auch keinen unmittelbaren Zwang gegenüber gefährlichen Personen ausüben.
Dennoch hat sich Martens entschieden: Die Wachtmeister am Eingang werden abgeschafft. Zumindest die allermeisten. Denn angesichts dieser rechtlichen Hindernisse werden die Securities in gemischten Teams eingesetzt. Ein Justizbediensteter muss also pro Schicht seine Kollegen “überwachen”. Schließlich sollen Störenfriede auch künftig am Betreten der Sitzungsäle gehindert werden können.
Der Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zu Grunde. Nach Informationen der “Sächsischen Zeitung” berechnen die Sicherheitsfirmen einen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz von 16 Euro. Der Mindestlohn der Branche liegt bei mageren 7,50 Euro pro Stunde. Ein verbeamteter Wachtmeister im einfachen Dienst erhält dagegen zwischen rund 1.800 Euro und 2.300 Euro monatlich. Hinzu kommen diverse Zulagen. Laut Justizministerium kostet die Beschäftigung eines Wachtmeisters je Arbeitsstunde rund 33 Euro.
Ministeriumssprecherin beschwichtigt. “Der Sächsische Landtag hat mit dem Haushaltsplan 2013/2014 die Entscheidung getroffen, dass die Sicherheit in der sächsischen Justiz durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste erhöht werden soll”, teilt Birgit Eßer-Schneider auf Nachfrage mit. “Die Beschäftigung privater Sicherheitskräfte dient damit nicht der Einsparung von Mitteln, sondern der Erhöhung der Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Da die privaten Sicherheitskräfte zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Personal eingesetzt werden, mussten im Haushaltsplan 2013/2014 auch zusätzliche Mittel bereit gestellt werden.”
Dementsprechend seien in den Jahren 2013 und 2014 neben den weiterhin ungeschmälert zur Verfügung stehenden Wachtmeisterstellen jeweils 920.000 Euro für die Inanspruchnahme privater Sicherheitsdienste vorgesehen. Was Eßer-Schneider verschweigt, ist der Umstand, dass Ausbildung und Einsatz zusätzlicher Wachtmeister deutlich kostspieliger wäre.
Die Linke kritisiert Martens’ Pläne. ” Aus unserer Sicht ist es völlig unangebracht, im sensiblen Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben privates Sicherheitspersonal einzusetzen”, erklärt der Landtagsabgeordnete Klaus Bartl. “Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gegen die Privatisierung der Sicherheitskontrollen an den Gerichten eben wegen der im Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit liegenden Aufgaben gibt, hatten wir erwartet und gehofft, dass ein liberaler Justizminister nicht weiter den Weg gehen wird, primär aus Kostengründen mehr und mehr private Sicherheitsdienste zur Aufgabenerfüllung heranzuziehen.”
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