Am 20. Juni brachte die Grünen-Fraktion ihren Entwurf eines "1. Gesetzes zur Modernisierung der Verfassung des Freistaates Sachsen" ein. Darin wollen sie - per Verfassungsänderung - mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen erreichen. Doch dieselben Erwartungen hatten sie ja schon in der Verfassungsänderung-Diskussion in Sachsen "Schuldenbrense" angemeldet - und dann in den Verhandlungen nicht durchsetzen können. Was jetzt die Linke auf den Plan ruft.
“Wir haben uns wie andere Fraktionen auch bei der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse enthalten”, erklärt jetzt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linke-Fraktion, zum Grünen-Vorstoß. “Wie von mir zu diesem Gesetzentwurf bereits in der vorigen Woche festgestellt, sind das Verbandsklagerecht für anerkannte Umweltverbände, der erleichterte Zugang zu Verwaltungsakten und die Senkung der Hürden für Volksbegehren Ziele, die auch von den Linken in Sachsen seit langem vertreten werden.”
Man hätte also gemeinsam die gewünschten Änderung schon in der Kompromissfindung für die von CDU und FDP angestrebte Verfassungsänderung vertreten und wohl auch durchdrücken können, denn um die Sächsische Verfassung zu ändern, braucht es im Landtag eine Zweidrittelmehrheit. Ohne die wesentlichen Oppositionsparteien hat Schwarz-Gelb diese Mehrheit nicht.
Rico Gebhardt: “Mit schlechtem politischem Stil wird aber dem guten politischen Inhalt ein Bärendienst erwiesen. Alle demokratischen Fraktionen haben über ein Jahr lang gemeinsam um Änderungen der Landesverfassung gerungen. Dazu liegt nun ein Vorschlag zur Änderung der Finanzverfassung auf dem Tisch, über den noch nicht abschließend beraten und abgestimmt worden ist. Vorzeitiges Vorpreschen einer einzelnen Fraktion widerspricht dem Geist der Verständigung, ohne den man die für eine Änderung der Verfassung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht.”
Es sieht also ganz so aus, als würde der ersten Runde zur Verfassungsänderung eine zweite folgen. Mit dem Unterschied, dass Grüne und Linke dabei am kürzeren Hebel sitzen.
“Für uns ist klar, dass es eine weitere Runde der Verständigung zur Verfassungsreform geben sollte”, sagt Gebhardt. “Es bringt aber nichts, dieses Projekt durch parteipolitische Profilierung vorab zu torpedieren. Noch sind wir nicht im Landtagswahlkampf, und ich halte auch nichts davon, ihn nur deshalb ein Jahr vorzuziehen, um Partei-Profilprobleme zu lösen.”
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