Überraschend haben am Freitag, 31. Mai, CDU und FDP die für den kommenden Freitag im Umweltausschuss des Landtages geplante Beratung zur Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes abgesagt. "Man muss kein Prophet sein, um den Hauptstreitpunkt zu identifizieren: die Wasserentnahmeabgabe", stellt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Dr. Jana Pinka, fest.

“Selbst die IHK hat sich jüngst gegen die ungerechtfertigt-einseitige Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen gewandt”, merkt sie noch an. Denn während Schwarzgelb mit Verweis auf die europäischen Vorgaben felsenfest davon überzeugt war, dass fortan Wasserkraftbetreiber in Sachsen mit der Abgabe zu belasten seien, war man genauso felsenfest der Meinung, Kohlebergwerksbetreiber könnten von der Abgabe einfach befreit werden. Was die Energiequelle Braunkohle logischerweise deutlich bevorteilt gegenüber der eigentlich umweltfreundlicheren Energiequelle Wasserkraft.

Die Linke vertritt nun jedoch die Auffassung, dass ein Gutachten her muss, in dem sämtliche Wassernutzungen und -dienstleistungen bewertet und eingepreist werden müssen.

“Bis zu einer schlüssigen verursacherorientiert-angemessenen Deckung der Umwelt- und Ressourcenkosten von ‘Wasserdienstleistungen’ bzw. von ‘Wassernutzungen’ insgesamt sollte zunächst für die Braunkohle eine Wasserentnahmeabgabe erhoben werden. Denn die Freihaltung von Braunkohlelagerstätten in Sachsen führt bereits dazu, dass für die davon betroffenen Grundwasserkörper im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung Ausnahmen in Form weniger strenger Umweltziele nach Art. 4 Abs. 5 Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesen werden mussten”, stellt Pinka fest.

Die Wasserrahmenrichtlinie fordert “unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten”. Damit wären Braunkohle wie Wasserkraftnutzungen abgabepflichtig. Wenn Strafzahlungen an die EU vermieden werden sollen, muss der Freistaat handeln.

Strittig sind im Wassergesetz außerdem Regelungen zur Frage der Anpassungspflicht für Kleinkläranlagen und Abgaben für die Unterhaltung kleinerer Gewässer. Nun wird die Diskussion am 5. Juli fortgesetzt.

Den Gesetzentwurf der Staatsregierung “Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften”, Landtags-Drucksache 5/10658, findet man unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10658&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=201

Die strittigen Regelungen finden sich in § 97 – in Absatz 4 umfangreiche Ausnahmen, in Absatz 6 die neu Hinzugekommene Abgabe für die Wasserkraft.

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