Der als Dresdner "Handygate" bekannt gewordene Datensammel-Skandal im Umfeld der Februardemonstrationen 2011 kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach hat im Auftrag der Linke-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Im Februar 2011 demonstrierten zehntausende Menschen in Dresden gegen den Missbrauch des Gedenkens durch die Nazis. Dabei sammelten die sächsischen Behörden mittels “nichtindividualisierter Funkzellenabfragen” massenhaft Handydaten. Zehntausende Anwohnerinnen und Anwohner waren genauso betroffen wie friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte. Die beiden Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert wollten das nicht hinnehmen und setzten sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr. Nachdem zunächst das Amtsgericht Dresden seine eigene Anordnung der Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt hatte, stellte das Landgericht Dresden am 17. April 2013 die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme für die Dresdner Südvorstadt fest und ordnete die Löschung der gespeicherten Daten an.
Indes verwarf das Landgericht die Beschwerde gegen die im Bereich der Großenhainer Straße durchgeführte 48-stündige Funkzellenabfrage. Gegen diese Funkzellenabfrage, mit der allein 81.229 Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten erhoben und gespeichert worden sind, ist nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt worden. In der 47 Seiten umfassenden Beschwerdeschrift wird detailliert die Verfassungswidrigkeit dieser extensiven Datensammlung dargelegt und die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Grundrechts der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) geltend gemacht.
Nachschlag zur Funkzellenabfrage: Landgericht Dresden erklärt “Handygate” erneut für rechtswidrig
Am 19. Februar 2011 demonstrierten …
Am 19. Februar 2011 demonstrierten …
Sächsische Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden erklärt alles für rechtens – in acht Fällen
Was passierte da wirklich auf den juristischen …
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Falk Neubert: “Gerade bei der Funkzellenabfrage im Bereich der Großenhainer Straße ist die Intensität der Grundrechtseingriffe besonders hoch, weil hier massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden sind. Daher ist der Gang vor das Bundesverfassungsgericht nur folgerichtig und geschieht stellvertretend für die tausenden Betroffenen, die mit Name und Anschrift bei den Behörden gespeichert wurden. Rechtsstaatliche Grundsätze haben auch in Sachsen zu gelten. Denn ein willkürliches Vorgehen der Behörden schwächt das Vertrauen in die Demokratie.”
Der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach dazu: “Diese massive staatliche Ausspähung privater Daten und das Vorgehen der sächsischen Behörden deuten auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hin. Dem muss Einhalt geboten werden. Die geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat ein besonderes Gewicht, weil sie auf einer groben Verkennung des durch das Grundgesetz gewährten Schutzes und einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht. Die extensive Sammlung von Telekommunikationsdaten durch die sächsischen Behörden verletzt meine Mandanten in ihren Grundrechten der informationellen Selbstbestimmung und des Telekommunikationsgeheimnisses. Ich bin optimistisch, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation folgen und der Verfassungsbeschwerde stattgeben wird.”
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