Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag fordert die Staatsregierung in einem Landtagsantrag auf, unverzüglich Konsequenzen aus der ab 1. Mai 2013 in Kraft tretenden Mietrechtsänderung auf Bundesebene zu ziehen und die maximal möglichen Erhöhungen der Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren in Sachsen von 20 auf 15 Prozent abzusenken. Der Landtag stimmt am Donnerstag nächster Woche über den Antrag ab.
Dazu erklärt Gisela Kallenbach, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: “Die Mieten sind in Sachsen insbesondere aufgrund der Wohnungsverknappung in den sächsischen Ballungszentren in den letzten Jahren explodiert. Die Staatsregierung muss sofort die Möglichkeit nutzen, diese Entwicklung durch eine entsprechende Verordnung zu stoppen. – Sanierungen und geringer Leerstand lassen die Mieten in den sächsischen Großstädten und in bestimmten Teilen sächsischer Mittelstädte beträchtlich ansteigen. Für Menschen mit geringen und inzwischen auch mit mittleren Einkommen wird es in diesen Gebieten immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, muss Sachsen den durch den Bund gegebenen Freiraum unverzüglich nutzen.”
Auch in Sachsen ist vor allem in den Ballungsräumen in den letzten Jahren eine neue Dynamik auf den Wohnungsmärkten feststellbar.
Aufgrund des Zuzugs und der gestiegenen Geburtenrate steigt in den sächsischen Oberzentren und Universitätsstandorten der Wohnraumbedarf kontinuierlich an. Dadurch und aufgrund der getätigten Wohnungsrückbaumaßnahmen sank zum Beispiel in Dresden in den letzten acht Jahren die Leerstandsquote um knapp zehn Prozent (Angaben Kommunale Statistikstelle). Die Dresdner Wohnungsgenossenschaften können auf den niedrigsten Leerstand in ganz Sachsen verweisen. Nach Angaben des Arbeitskreises der Wohnungsbaugenossenschaften Dresden liegt die Leerstandsquote bei den Mitgliedsunternehmen zwischen 0,7 und 4,8 Prozent.
Die Absenkung der Kappungsgrenze ist eine Maßnahme, um den Mietanstieg zu bremsen. Der Bundestag hat den Ländern mit der ab 1.Mai 2013 in Kraft tretenden Mietrechtsänderung die Möglichkeit eröffnet, über eine Verordnung festzulegen, dass Bestandsmieten im Zeitraum von drei Jahren statt um 20 Prozent nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen.
Dies soll vor allem für Gebiete, in denen Wohnungsnot herrscht, gelten. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren festlegen.
Um diesen einzigen positiven Aspekt des Bundes-Mietänderungsgesetzes für Sachsen schnell zu realisieren, hat die Grüne-Landtagsfraktion den Antrag “Konsequenzen aus Mietrechtsänderung ziehen – Kappungsgrenzen für Mietpreiserhöhungen in Sachsen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken!” als Drucksache 5/11529 ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Antrag wird in den Landtagssitzungen am 17./18. April abgestimmt.
Der Grünen-Antrag “Konsequenzen aus Mietrechtsänderung ziehen – Kappungsgrenzen für Mietpreiserhöhungen in Sachsen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren absenken!”:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11529&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
Das im Bundesgesetzblatt Nr. 13 am 18.März 2013 veröffentlichte Mietrechtsänderungsgesetz – (MietRändG):
www.gruene-fraktion-sachsen.de/64315e26.l
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