Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 18. April einen Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht, in dem sie ein generelles Nachtflugverbot für Passagier-, Fracht- und Militärflugzeuge für die sächsischen Flughäfen in Leipzig-Halle und Dresden fordert. Dabei ist der Flughafen Leipzig / Halle das eigentliche Konfliktfeld, wo betroffene Bürger in Leipzig und Halle seit mittlerweile sechs Jahren gegen die gestiegene nächtliche Lärmbelasstung durch Frachtflieger kämpfen.
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Lärm (24. April) erklärt dazu
“In Deutschland klagt rund ein Drittel der Bevölkerung über Fluglärm”, stellt Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, fest. “Angesichts von zweieinhalb bis drei Millionen Flugbewegungen deutschlandweit ist dies nicht verwunderlich. Doch Fluglärm stört nicht nur, sondern macht erwiesenermaßen auch krank. In den letzten Jahren mehren sich massive Probleme in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens Leipzig/Halle. Dreh- und Angelpunkt sind die mit dem Frachtverkehr verbundenen häufigen Nachtflüge. Deshalb fordern wir im Interesse der lärmgeplagten Anwohner ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr auch für die sächsischen Flughäfen.”
Tatsächlich belegen zahlreiche nationale und internationale Studien die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs. Demnach führt Fluglärm ab einem Dauerschallpegel von 40 Dezibel zu Herz- und Kreislauferkrankungen wie Bluthochdruck, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Das Umweltbundesamt schätzt, dass allein im Raum Frankfurt in den nächsten zehn Jahren durch Fluglärm zusätzliche Kosten von etwa 400 Millionen Euro nur für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten entstehen werden.
“Nur eine gesicherte Nachtruhe und aktiver Lärmschutz schützen die Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Gefahren durch Fluglärm”, erläutert die Leipziger Landtagsabgeordnete. “Wer sich heute um aktiven Lärmschutz kümmert, entlastet damit zugleich die Gesundheitssysteme der Zukunft.”
Die Grüne-Fraktion fordert die Staatsregierung auch dazu auf, sich im Bundesrat für eine Novelle des Luftverkehrs- und Lärmschutzgesetzes zugunsten von wirksamen Lärmschutz der Bevölkerung einzusetzen.
“Wir brauchen ambitionierte nationale Schutzziele, die vorgeben, ab wann Fluglärm für die Menschen als schädlich zu werten ist und entsprechend eingegriffen werden muss. Für den Schutz vor Fluglärm bedarf es sowohl klarer Lärmwerte für den Gesundheitsschutz als auch Planungsziele für die langfristige Vermeidung von erheblichen Belästigungen”, betont die Grünen-Abgeordnete anläslich das “Tags gegen Lärm” am 24. April.
Mit dem “Tag gegen Lärm” informiert die Deutschen Gesellschaft für Akustik die Öffentlichkeit über Lärm und seine Ursachen sowie dessen Auswirkungen. Deutschlandweit werden mittlerweile an diesem Tag über 150 Aktionen durchgeführt und machen damit das Thema Lärm publik.
Der Grünen-Antrag “Fluglärm reduzieren – Nachtruhe durchsetzen” (Drs. 5/11793, 17.04.2013).
Fraktionsbeschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vom 11. Dezember 2012 “Schutz gegen Fluglärm verbessern”.
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