Die Mitglieder der sächsischen SPD haben sich mehrheitlich für die Einführung eines Neuverschuldungsverbotes in die Sächsische Verfassung ausgesprochen. 77,2 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten für den vom Landesvorsitzenden und Generalsekretär unterstützten Kompromissvorschlag. Das teilte der SPD-Landesvorstand am Montag, 8. April, mit.
An der Abstimmung nahmen insgesamt 2.412 der 4.321 stimmberechtigten Mitglieder teil. Das entspricht einer Beteiligung von rund 56 Prozent. Für den Kompromiss stimmten dabei 1.857 Mitglieder (77,2 Prozent), dagegen entschieden sich 549 (22,8 Prozent).
Martin Dulig, der Vorsitzende der sächsischen SPD, wertet das Ergebnis als klares Bekenntnis seiner Partei zu einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik: “Wir haben bewiesen, dass wir eine meinungsstarke Mitmachpartei sind, die Regierungsverantwortung übernehmen will. Dass wir es können, haben wir mit der heutigen Entscheidung bewiesen. Anders als CDU oder Linke besitzen wir eine klare Position in Bezug auf die Frage der Stabilisierung der sächsischen Haushalte. Beide verlieren sich weiterhin in internen Streitigkeiten, wir nicht. Wir haben entschieden, wohin der Weg gehen soll. – Für uns, als SPD Sachsen, steht dabei fest: immer neue Kredite sind keine dauerhafte Lösung für staatliche Finanzierungsprobleme. Wer wichtige und notwendige Investitionen tätigen will, muss die Refinanzierung jetzt klären und nicht in die Zukunft vertagen – gegebenenfalls auch über Steuererhöhungen. Das ist ehrliche Politik.”
Dirk Panter, Generalsekretär der SPD Sachsen, sprach ebenfalls von einem großen Erfolg der innerparteilichen Demokratie: “Die SPD Sachsen ist lebendig und entscheidungsfreudig – die starke Beteiligung von über 55 Prozent zeigt das deutlich. Wir wollen und können wieder regieren. Bereits im Vorfeld der Abstimmung gab es breit angelegte, offene Diskussionen zur Frage des Neuverschuldungsverbotes. Diese inhaltliche Auseinandersetzung hat uns sehr gut getan. Die unterschiedlichen Positionen in der Debatte sind dabei einer Volkspartei absolut angemessen – ich bin froh, dass wir intern so offen miteinander diskutieren können! Die hohe Beteiligung beweist letztlich, dass der von uns eingeschlagene Weg der verstärkten Öffnung unserer Partei richtig ist.”
Positives Feedback bekam die SPD noch am gleichen Tag von den Grünen, die ihre Zustimmung zur Verfassungsänderung auf einem Landesparteitag beschlossen haben. Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: “Die SPD hat in dieser politischen Grundsatzfrage gut entschieden. Glückwunsch und auf gutes gemeinsames Gelingen! Nun ist alles klar. Die Parteien haben sich geäußert. Es gilt nun, keine Zeit mehr zu verplempern, sondern zügig in eine geordnete Beratung durch das Parlament einzutreten.”
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Dazu gehöre, dass die Koalition, nachdem nun zehn Wochen lang nach der Vereinbarung der Fraktionsvorsitzenden der See still ruhte, den Entwurf für eine entsprechende Begründung zügig vorlege. “Nur so kann weiter verhandelt und ein entsprechender Gesetzentwurf in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht werden. Wir wollen ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren. Immerhin ist das die erste Verfassungsänderung seit ihrem Inkrafttreten”, meint Hermenau. “Das Papier muss auf den Tisch, damit wir zügig in der Sache voran kommen.”
Den Kompromiss, der zur Grundlage der Verfassungsänderung werden soll, hatten die drei Oppositionsparteien Linke, SPD und Grüne mit CDU und FDP ausgehandelt. Nur bei den Linken entschied sich eine Landesdelegiertenkonferenz, die Verfassungsänderung nicht mitzutragen.
Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, sieht jetzt den Weg frei zur Landtagsabstimmung.
“Ich bin froh und erleichtert über den klaren Ausgang der Mitgliederbefragung bei der SPD. Damit ist der Weg für die Aufnahme eines Neuverschuldungsverbots in die Sächsische Verfassung frei”, sagte er noch am Montag. “Nachdem das Ziel, die Vermeidung einer Neuverschuldung in die Verfassung festzuschreiben, bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP stand, ist es wichtig, dass wir bei diesem bedeutenden Thema über Koalitions- und Parteigrenzen hinweg einen Konsens finden und mit großer Mehrheit im Parlament beschließen. Die beteiligten Fraktionen sollten jetzt zügig weiterarbeiten, damit wir die Verfassungsänderung vor der Sommerpause beschließen können. Sachsen liefert damit nicht nur ein positives Beispiel für andere Bundesländer und den Bund, sondern kann damit auch eine dringend notwendige Finanz-Diskussion im Euroraum anstoßen.”
Mit der Aufnahme des Schuldenverbots in die Verfassung muss der Freistaat auch künftig seinen Staatshaushalt ohne die Aufnahme von Krediten finanzieren. Ausnahmen bilden nur ein konjunkturell bedingter Wirtschaftsabschwung und besondere Notsituationen (z. B. Naturkatastrophen). Die Ausnahmen müssen jedoch zuvor vom Landtag bestätigt werden. Um die Verfassung zu ändern, ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
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