Am Mittwoch, 13. März, kommt es im Landtag zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen. Es wäre die Chance, einige Dinge im Wahlrecht zu verbessern. Zum Beispiel die Sache mit der Bürgermeisterwahl, wie sie - gerade in Leipzig erlebt - durch zwei Wahlrunden geschleppt wird, obwohl eine genügt hätte. Doch anders als die Piraten findet die Linksfraktion die Stichwahl besser.
Aber einen Kritikpunkt aus der Leipziger OBM-Wahl greift die Linksfraktion auf und reagiert damit auf einen Vorstoß der Kommunalen Spitzenverbände.
“Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich für die Freigabe der Sammlung von Unterstützungsunterschriften aus. Sie plädieren für die sogenannte Straßensammlung bei Kommunalwahlen, wie sie auch bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen üblich ist. Dabei muss der Unterstützer eines Wahlvorschlages nicht mehr zwingend während der Sprechzeiten das Rathaus aufsuchen”, erläutert Marion Junge den Punkt Sie ist kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag.
Einige unabhängige Bewerber zur Leipziger OBM-Wahl bekamen im Vorfeld die nötige Anzahl von 240 Unterstützerunterschriften nicht zusammen. Aus diesem Grund wurden sie nicht zur Wahl zugelassen. Mit einer selbst organisierten Straßensammlung hätten sie zumindest höhere Chancen gehabt, die benötigte Stimmenzahl zusammen zu bekommen.
Für Kritik aber sorgte auch der nötig gewordene zweite Wahlgang am 17. Februar, weil er an der Reihenfolge des ersten Wahlgangs am 27. Januar nichts mehr änderte. Im Gegenteil. Ein Teil der Wähler aus Runde 1 blieb zu Hause, weil mit einem deutlich anderen Ergebnis nicht zu rechnen war.
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Marion Junge: “Zur Entscheidung bei Bürgermeister- und Landratswahlen setzen wir auf die Einführung des Stichwahlentscheids zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern des ersten Wahlganges. Es gibt gute Erfahrungen in anderen Bundesländern mit diesem Stichwahlmodell.”
In Leipzig hätte das eine Stichwahl zwischen Amtsinhaber Burkhard Jung (SPD) und den von der CDU nominierten Herausforderer Horst Wawrzynski bedeutet.
Junge zum dritten Linke-Vorschlag: “Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Bürgermeister für den Gemeinderat kandidierten und durch ihre Popularität die meisten Stimmen bekamen. Der Bürgermeister kann aufgrund der Ämterunvereinbarkeit das errungene Gemeinderatsmandat nicht annehmen. Stattdessen rücken Kandidaten seiner Wahlliste in den Gemeinderat. Zur Erschwerung dieses als Scheinkandidatur bezeichneten Wahlbetrugs sollen entsprechende Bewerber schriftlich erklären, ob sie im Falle ihrer Wahl beabsichtigen, das Mandat als Gemeinderat anzunehmen oder das Hauptamt weiterzuführen. Durch die Abgabe und Veröffentlichung dieser Absichtserklärung soll das Auftreten von Scheinkandidaturen zurückgedrängt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten rechtzeitig die Information über bestehende Hinderungsgründe einer Mandatsübernahme des Bewerbers und können ihr Wahlverhalten entsprechend ausrichten.”
Die vorgeschlagenen Änderungen der Landesregierung: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9491&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
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