Erneut hat am Montag, 11. März die NPD ihre Mitglieder aufgerufen, sich ,diesmal für die Bundestagswahl im September 2013, als Wahlhelfer zu melden. Die rechten Sympathisanten sollen helfen, "Wahlbetrügereien" zu unterbinden. Das Innenministerium zeigt sich daraufhin alarmiert. "Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist eine hervorragende Möglichkeit, um Manipulationen bei der Stimmauszählung zu verhindern, denn anders als bei der bloßen Beobachtung der abendlichen Auszählung kann man die Vorgänge im Wahllokal bereits den ganzen Tag über kontrollieren", erklärt NPD-Parteisprecher Jürgen Gansel.
“Selbstverständlich muss man sich dabei selbst strikt neutral verhalten, kann aber zugleich auch überwachen, ob sich die anderen Wahlhelfer ebenfalls korrekt verhalten.” Was der Landtagsabgeordnete dabei nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass Wahlhelfer Einblick ins Wählerverzeichnis erhalten. Darin sind die Wahlberechtigten eines Stimmbezirks aufgelistet. Für gewaltaffine Kameraden also eine Chance, um an Adressdaten von politischen Gegnern zu kommen.
Das sächsische Innenministerium ist alarmiert. “Es ist derzeit davon auszugehen, dass die sächsische NPD – ähnlich dem Aufruf zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Zensus – ihren neuerlichen Appell an die eigenen Mitglieder für propagandistische Zwecke nutzen und unter anderem mediale Aufmerksamkeit erzielen will”, teilt Pressesprecher Frank Wend mit. Das Landesamt für Verfassungsschutz wird daher im Rahmen seiner Zuständigkeit aufklärend und unterrichtend tätig werden. “Außerdem sollte eine gewisse Achtsamkeit innerhalb der Kommunen walten, wo die NPD-Mandatsträger oder Funktionäre bekannt sein dürften”, so Wend.
“Bereits in der Vergangenheit waren NPD-Mitglieder als Wahlhelfer aktiv”, berichtet Gansel. So soll der Landesvorsitzende Holger Szymanski bei der Dresdner OBM-Wahl bereits 2008 als Wahlvorsteher gewirkt haben. Nachprüfen lässt sich die Behauptung nicht. “Über personenbezogene Daten von Wahlhelfern kann die Landeshauptstadt Dresden generell keine Auskunft geben”, erklärt eine Sprecherin gegenüber L-IZ. Dass NPD-Anhänger ihr Ehrenamt missbrauchen könnten, scheint für die Verwaltung ausgeschlossen. “Wahlhelfer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.”
In Leipzig sieht man derzeit keine Möglichkeiten, auf den Aufruf konkret zu reagieren. “Woher sollte das Amt für Statistik und Wahlen wissen, ob jemand extreme Ansichten vertritt?”, fragt Pressesprecher Matthias Hasberg. “‘Gesinnungsprüfungen’ gibt es in anderen politischen Systemen, nicht in dem der Bundesrepublik.”
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