2014 ist in Sachsen Landtagswahl. Nicht nur die Wahlkreiszuschnitte müssen bis dahin angepasst werden. Auch ein anderes Problem muss geklärt werden: das der Überhangmandate. Normalerweise hat der Sächsische Landtag 120 Sitze. Doch 2009 kamen 12 Überhangmandate dazu. Die Ursache dafür war der überproportionale Gewinn von 58 Direktmandaten durch die CDU.
Ihrem Wahlergebnis von 40,2 Prozent bei der Landtagswahl 2009 hätten rein mathematisch nur 48 Sitze im Landtag entsprochen. 58 Sitze hatte sie aber schon direkt gewonnen. Also mussten den anderen Parteien so viele weitere Mandate zugerechnet werden, bis die Sitzverteilung im Landtag in etwa dem Zweitstimmenergebnis der Landtagswahl entsprach.
Dieses Problem spielte in der Bundesrepublik so lange keine wesentliche Rolle, so lange zwei große Volksparteien wie die SPD und die CDU/CSU die Mehrheiten bestimmten und oft genug auch die absoluten Mehrheiten in den Bundesländern einfuhren. Doch je mehr Parteien den Sprung in die Landtage schaffen und je mehr sich auch die Wahlergebnisse annähern, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei schon mit 30 Prozent der Stimmen das Mandat im Wahlkreis direkt gewinnt und rechnerisch Überhangmandate entstehen.
Zeit für eine echte Modernisierung des sächsischen Wahlrechts, finden die Grünen. Ihre Fraktion im Sächsischen Landtag will das Sitzzuteilungsverfahren bei Landtagswahlen modernisieren und Überhangmandate weitgehend verhindern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 31. Januar, in den Landtag eingebracht werden.
“Die Landtagswahl am letzten Sonntag in Niedersachsen hat gezeigt, wie knapp Wahlen ausgehen können. Das in Sachsen angewandte antiquierte Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt gewährleistet nicht ein unverzerrtes Abbild des Wahlergebnisses bei den Landtagssitzen. Bei einem knappen Wahlausgang könnte dies entscheidend sein. Darum besteht hier Handlungsbedarf”, argumentiert Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. “Wir wollen Sachsen auf den aktuellen Stand des Wahlrechtes bringen. Das Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte Lague/Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung) wird bei den meisten Landtagswahlen und der Bundestagswahl angewandt.”
“Wir können nicht weiter hinnehmen, dass dauerhaft mehr als die in der Verfassung festgeschriebenen 120 Mitglieder in den Landtag einziehen. Darum muss ab der nächsten Landtagswahl im Freistaat das Entstehen von Überhangmandaten verhindert werden. Nach unserem Vorschlag soll die Anzahl der Wahlkreise von derzeit 60 auf 48 reduziert werden, wobei die Gesamtzahl von 120 Abgeordneten unverändert bleibt”, erklärt Jähnigen. “Durch das veränderte Verhältnis von Direktwahlkreisen zur Gesamtzahl der Abgeordneten sinkt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Überhangmandaten deutlich.”
“Der Vorschlag der Staatsregierung für den Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise wird das Problem der Überhangmandate hingegen deutlich verstärken”, kritisiert die Abgeordnete. “Da die Wahlkreise zu Gunsten der CDU geschnitten werden sollen, droht eine noch höhere Anzahl an Überhang- und damit Ausgleichmandaten als derzeit.”
Bei 48 Wahlkreisen würden auf Leipzig 6,5 Direktmandate entfallen. Was verblüffenderweise genauso viel ist wie die Zahl der Direktmandate, die 2009 in Leipzig bei 60 Wahlkreisen wählbar waren. Was aber auch auf ein anderes Problem verweist: die massive Bevölkerungsbewegung innerhalb Sachsens seit 2000 und das starke Bevölkerungswachstum der Großstädte.
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Doch auch deren wachsende Bedeutung versucht die Landesregierung mit ihrem Wahlvorschlag auszubremsen. Was auch wieder zur Folge hat (und seit 2009 deutlich spürbar ist), dass die Großstädte in der sächsischen Politik wesentlich benachteiligt werden. Das Wahlgesetz entspricht also weder den politischen noch den demografischen Veränderungen. Was die Wähler natürlich auch spüren.
“Wenn wir die Überhangmandate durch die Änderung des Wahlgesetzes verhindern, passen wir das Sächsische Wahlgesetz den jüngsten Verfassungsrechtsprechungen an. Dort wird ein regelmäßiges Überschreiten der Regelgröße eines Landtages sehr kritisch bewertet und das Ziel verfolgt, Überhangmandate bereits im Entstehen zu verhindern”, erläutert Jähnigen.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfes findet in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am Donnerstag, 31. Januar, statt. Der Entwurf “Gesetz zur Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtags – Sächsisches Landtagsgrößensicherungsgesetz (SächsLtGSG)” ist hier nachlesbar:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/5_Drs_11105_1_1_7_.pdf
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