Es klang, als käme es in Sachen EEG tatsächlich auf die Stimme des Freistaats Sachsen an, als das Sächsische Wirtschaftsministerium am Dienstag, 22. Januar, 16:31 Uhr meldete: "Sächsische Bundesratsinitiative zur EEG-Änderung offiziell zugestellt". Natürlich kann jedes Bundesland einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Aber in der Regel sichert man sich dafür vorher die Mehrheiten. Auch im Bundesrat.

Da schickt man nicht medienwirksam einen Postboten los, der das Schreiben mit der Initiative an der Geschäftsadresse des Bundesrates abgibt. Am 1. Februar 2013 soll der Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht und anschließend in den Ausschüssen beraten werden.

“Sachsen macht den bisher konkretesten Vorschlag zu dieser dringend notwendigen Gesetzesänderung”, meint Staatsminister Sven Morlok (FDP). “Unser Ziel bleibt das Inkrafttreten eines geänderten EEG zum 1. Januar 2014. Mit der Einbringung zum 1. Februar ist das auch möglich.”

Der Gesetzesentwurf basiert auf einem vom SMWA in Auftrag gegebenen Gutachten, das ein quotenbasiertes Mengenmodell vorsieht. Mit diesem Modell ließe sich der bisher unkontrollierte Zubau an EE-Anlagen [Anm. d. Red.: Erneuerbare Energie-Anlagen] gezielt steuern und damit auch der Netzausbau besser planen, verspricht sich das SMWA. “Dass das EEG geändert werden muss, ist allgemeiner Konsens”, sagt Staatsminister Morlok noch. “Der Freistaat ergreift die Initiative. Es besteht Handlungsbedarf, damit Verbraucher und Unternehmen nicht noch mehr durch ständig steigende Strom- und Energiepreise belastet werden.”

Aber kaum war der Bote unterwegs, gab es Kritik von denen, die seit Jahren darum kämpfen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen nicht mehr behindert wird, der Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.).

“Einen konstruktiven Vorschlag um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu reformieren, bleibt die sächsische Staatsregierung weiter schuldig”, stellt Jan Schubert, Geschäftsführer der VEE Sachsen e.V., fest. “Die Regierungskoalition negiert weiterhin, dass in anderen europäischen Ländern entsprechende Modelle bisher in der Regel gescheitert sind. So haben Großbritannien und Polen die entsprechenden Regelungen wieder abgeschafft und orientieren sich nun am aktuellen deutschen EEG.”Auch das Hauptargument, mit einem Quotenmodell die Bezahlbarkeit der deutschen Energieversorgung für alle Verbraucher abzusichern, laufe ins Leere. So habe das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin bereits im letzten Jahr in einer Studie nachgewiesen, dass mit der Einführung eines Quotenmodells das Investitionsrisiko steigen würde, was in der Konsequenz zu einem Anstieg der von den Endkunden zu tragenden Förderkosten führt. Damit bleibe zu bezweifeln, dass das sächsische Modell die Energiewende wirklich kostengünstiger machen wird.

Ein weiterer Nebeneffekt des weiteren Ausbaus mit einem Quotenmodell sei, dass dann der Schwerpunkt vor allem auf der kostengünstigsten EE-Technologie liegen wird. Im Moment sind dies vor allem Windenergieanlagen im On-Shore-Bereich, gegen deren weiteren Ausbau sich die Regierungskoalition in den letzten Monaten vehement ausgesprochen hat.

“Damit verabschiedet man sich vom dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien und vom bisher propagierten Energiemix für die Energiewende”, erklärt Schubert.

Profitieren würden von einem Quotenmodell vor allem die großen Energieerzeuger, womit man die gegenwärtigen Oligopolstrukturen bei der Energieversorgung weiter festige. Ein Rückblick in die nähere Vergangenheit zeige, dass durch diese Marktstrukturen – auch ohne EEG-Umlage – die Strompreise kontinuierlich angestiegen sind. Auch die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen würde damit ab absurdum geführt. Dabei hätten gerade solche Beteiligungsmöglichkeiten in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Energiewende bei der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird.

“Anstatt mit alten Ideen hausieren zu gehen, sollte die sächsische Staatsregierung sich konstruktiv in den Reformprozess zum EEG einbringen”, meint Jan Schubert zu diesem Thema. Bestätigt freilich zumindest auch eine Feststellung: Das EEG muss dringend überarbeitet werden, darin seien sich alle Fachleute einig.

Aber eine überstürzte Initiative, noch dazu mit dem ungeeigneten Mittel eines “Quotenmodells”, sei nicht dazu geeignet, den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien auf sichere und verlässliche Füße zu stellen und die Ausbauziele zu erreichen.

Die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien (VEE Sachsen e.V.): www.vee-sachsen.de

Das vom SMWA in Auftrag gegebene Gutachten: www.smwa.sachsen.de/set/431/Haucap-Kuehling-Gutachten.pdf

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