Was bekommt man eigentlich zu hören, wenn man einen Geheimdienst-Chef vor den Untersuchungsausschuss lädt? Nicht viel Konkretes. Viel Ausweichendes und erstaunlich viele Erinnerungslücken. Wenn jemand wissen wollte, ob der sächsische "Verfassungsschutz" überflüssig ist, der hat es wohl am Montag, 21. Januar, im so genannten "NSU-Untersuchungsausschuss" wieder gehört.

Der sitzt eigentlich zusammen, um herauszukriegen, warum drei kriminelle Rechtsextreme, die am 4. November 2011 auf einmal berühmt wurden, weil ihre Mordserie durch ganz Deutschland bekannt wurde, über zehn Jahre unbehelligt in Sachsen abtauchen konnten. Ein wenig klar wurde das ja schon im Oktober, als der ehemalige Polizeipräsident von Chemnitz, Horst Wawrzynski, vor dem Ausschuss aussagte und immer wieder auf die verschachtelten Leitungsebenen allein schon im Polizeipräsidium zu sprechen kam. Da trafen sich augenscheinlich auch seine Ermittler im Haus mit den Schlapphüten vom Verfassungsschutz – und das war nicht mal eine Nachricht auf dem Tisch des Polizeichefs wert.

Abteilungsleiterebene heißt das dann wohl.

Aber wie sehr auch der sächsische Verfassungsschutz die Beobachtung der rechtsextremen Szene als seine Domäne betrachtete, wurde am Montag, 21. Januar, wieder deutlich. Vernommen wurde der stellvertretende Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, Olaf Vahrenhold.

Und Kerstin Köditz, Obfrau der Fraktion Die Linke in diesem Gremium, findet drastische Worte für die Nicht-Aussagebereitschaft des Mannes.

“Der Versuch, in der heutigen öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses dem stellvertretenden Präsidenten des sächsischen Geheimdienstes konkrete Aussagen zu entlocken, glich über weite Phasen der Anstrengung, ein Stück Schmierseife an die Wand zu nageln. Der Zeuge zog sich immer wieder auf mangelndes eigenes Wissen, fehlende Zuständigkeit oder die Verantwortung anderer Dienste für bestimmte Maßnahmen zurück”, schildert sie das Erlebte.

Doch trotz der wiederholten Zuflucht Vahrenholds in Allgemeinplätze und trotz aller Relativierungsversuche sei an mehreren Stellen deutlich geworden, dass selbst die Grundwerkzeuge analytischer Arbeit im Landesamt für Verfassungsschutz im Komplex “NSU” bestenfalls unzureichend genutzt wurden. So erklärte Vahrenhold lapidar, den Hinweisen aus Thüringen auf einen Aufenthalt des Trios im Raum Dresden sei nicht nachgegangen worden, weil es sich um ein zu großes Gebiet handele.

Auch ein Lagebild bezüglich der Neonazi-Strukturen in Sachsen, die nach Ausrichtung und Organisationsform dem Thüringer Heimatschutz entsprachen, aus dem das “NSU”-Trio stammte, wurden durch das LfV nicht erstellt. Köditz: “Die entsprechenden Grundlagenschriften des Neonazis, die handlungsleitend für den NSU waren, waren dem LfV zwar bekannt, ihre Relevanz für die Verbrechen des NSU wurde allerdings nicht erkannt. Gründe für eine selektive Unterrichtung anderer Dienste auf deren Anfragen vermochte Vahrenhold nicht zu nennen.”

Insgesamt habe sich im öffentlichen Teil der Sitzung ein Bild vom Landesamt für Verfassungsschutz ergeben, das zeigt, dass das Amt weder mit anderen Diensten noch mit der Polizei im notwendigen Maße kooperierte. Außerdem lasse es völlig an der gebotenen Transparenz vermissen und stelle im Zweifelsfall den Schutz der eigenen “Quellen”, also der V-Leute, über die Interessen der Strafverfolgung.

“Obwohl der Umstand an sich nicht neu ist, war auch in der heutigen Sitzung die Offenbarung der mangelnden Analysefähigkeit des LfV erschreckend. Besonders deutlich wurde dies an der anhaltenden Verkennung von Rolle und Bedeutung des ‘Freien Netzes’, in dem gleich eine ganze Reihe von Helfern und Unterstützern des NSU aktiv ist”, stellt Köditz fest. “Für uns ist bezeichnend, dass bei der Vernehmung eines zentralen Zeugen wie Olaf Vahrenhold die Fraktionen von CDU und FDP in der öffentlichen Sitzung keinerlei Fragen stellten.”Miro Jennerjahn, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im “NSU”-Ausschuss gesteht dem Sächsischen Verfassungsschutz zumindest noch Unfähigkeit als Ausrede zu. “Tappte der Verfassungsschutz mal wieder im Dunkeln? Der sächsische Verfassungsschutz observierte im Jahr 2000 einen Rechtsextremen in der Friedrich-Viertel-Straße in Chemnitz. Also genau in jener Straße, im dem das NSU-Terror-Trio 1998 seinen ersten Unterschlupf gefunden hatte”, benennt er einen der Punkte, an dem es einfach keine Klarheit geben wollte. “Leider konnte sich Dr. Vahrenhold, Vize des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), in der heutigen Sitzung noch nicht einmal an seine eigene Aussage vor dem Untersuchungsausschuss im Dezember erinnern. Er hatte dem Ausschuss damals mitgeteilt, dass das LfV im Frühjahr 2000 zwei konspirative Wohnungen in der Friedrich-Viertel-Straße in Chemnitz angemietet hatte, um die Kontakte eines Rechtsextremisten aufzuklären. Ein Kontakt der observierten Person mit dem Trio konnte damals nicht festgestellt werden. Auf meine Frage, ob es sich bei dem observierten Rechtsextremisten um Thomas R. gehandelt habe, der dem Trio im Januar und Februar 1998 Unterschlupf in seiner Wohnung in der Friedrich-Viertel-Str. 85 in Chemnitz gewährte, antwortete Dr. Vahrenhold, er könne sich nicht erinnern.”

Und wer irgendwie noch geglaubt hatte, der Verfassungsschutz sähe sich an irgendeiner Stelle, an dem ihm wichtige Verdachtsmomente aufkommen, verpflichtet, die Polizei einzuschalten, der wurde auch diesmal eines Anderen belehrt.

“Deutlich wurde in der Vernehmung außerdem, dass das LfV die Vorschriften, wann es Kenntnisse über mögliche Straftaten der Polizei nicht mitteilen muss, sehr weit auslegt. Zu häufig – so musste ich feststellen – ging der Schutz der Quellen vor”, resümiert Jennerjahn. “Nach Paragraf 13 Verfassungsschutzgesetz muss das LfV seine Erkenntnisse zu etwa von Neonazis begangenen Straftaten dann der Polizei nicht mitteilen, wenn die Interessen des Betroffenen (etwa V-Mann) das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegt, wenn überwiegende Sicherheitsinteressen oder Belange der Strafverfolgung oder gesetzliche Übermittlungsregelungen dem entgegenstehen. In der Regel entscheidet hier das LfV selbst.”

Das findet nicht nur Jennerjahn unbegreiflich.

“In der heutigen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages wurde der stellvertretende Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz vernommen. Seine Ausführungen bestätigten, dass auch dem Sächsischen Verfassungsschutz zuweilen der Quellenschutz wichtiger ist als die Verfolgung von Straftaten. Hier offenbart sich ein gravierender Fehler des Systems”, sagt dazu Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. “Es widerspricht zutiefst unserem Rechtsgefühl, dass Menschen Straftaten begehen können und eine Sicherheitsbehörde dabei die Augen zudrückt. Allein die Hoffnung, zweifelhafte Informationen zu bekommen, rechtfertigt es nicht, die Interessen von V-Leuten höher zu stellen als die Interessen des Staates. – Wir bleiben dabei: Auf den Einsatz von V-Leuten sollte das Amt im Zweifelsfall lieber verzichten.”

Das SPD-Papier zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes: www.spd-fraktion-sachsen.de/sites/default/files/news/downloads/ZUKUNFT%20Verfassungsschutz.pdf

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