Da preschte das Sächsische Innenministerium aber ganz weit vor, als es am Donnerstag, 24. Januar, verkündete: "Behörde hat gesetzeskonform gehandelt". Es ging um den Umgang mit den Akten im Landesamt für Verfassungsschutz. Einige Akten, die den Fallkomplex "NSU" betreffen, scheinen auch 2011 und 2012 noch in den Schredder gewandert zu sein. Der sächsische Datenschutzbeauftragte hat geprüft.
Der Sächsische Datenschutzbeauftrage hat mit Schreiben vom 16. Juli 2012 ein Kontrollverfahren zur vermuteten Aktenvernichtung im Landesamt für Verfassungsschutz eingeleitet. Anschließend erfolgte eine Prüfung umfangreicher Aktenbestände vor Ort, die im Oktober 2012 abgeschlossen wurde.
Für das Innenministerium steht im Ergebnis fest: “Der Verfassungsschutz darf Akten und Aktenteile vernichten und hat bei den geprüften Aktenvernichtungen gesetzeskonform gehandelt. Außerdem wurde festgestellt, dass es nach dem 4. November 2011 keine Zunahme der Aktenvernichtungen im LfV gab.”
Und es liest aus dem 33-seitigen Papier heraus: “Der Datenschutzbeauftragte hat die Aktenführung, insbesondere die nicht eindeutigen Regelungen zur Registrierung von Unterlagen und zur Protokollierung der Vernichtungen kritisiert. Er hat eine Klarstellung angeregt, welche Dokumente zu registrieren sind und wie die Aussagekraft der Vernichtungsprotokolle erhöht werden kann. Die Kontrolle der Aktenführung ist zu verstärken.”
Wenn es so einfach wäre. Dabei ging die Kritik von Andreas Schurig, dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten, deutlich weiter.
Das scheint auch Innenminister Markus Ulbig so nicht gesehen zu haben. Er hält die Kritik der Opposition am Umgang mit den Akten im LfV weiterhin für überzogen: “Es wird auch in diesem Fall wieder deutlich, Unterstellungen im Vorfeld von Untersuchungen sind der Sache in keiner Weise dienlich und tragen nur zur Diskreditierung staatlicher Institutionen bei. Ich bin dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten dankbar, dass er neutral und ohne öffentliche Beeinflussung seine Untersuchungen und Bewertungen durchgeführt hat. Der Bericht macht deutlich, dass der Verfassungsschutz nicht gegen das Gesetz verstoßen hat und bestätigt damit auch unsere Rechtsauffassung. Die Anregungen des Datenschutzbeauftragten nehmen wir sehr ernst.”
Was Schurig aber deutlich benennt, ist etwas, was in einer Behörde eigentlich nicht passieren darf: ein mehr als schludriger Umgang mit den Akten, der im Fall des sächsischen LfV schon an Willkür erinnert. Bei Schurig klingt es nur nicht so forsch wie in den Statements der Landtagsfraktionen: “Die Aktenführung im LfV stellt sich teilweise als mangelhaft dar. Problematisch ist hierbei vor allem die den Sachbearbeitern freigestellte Aktenführung.”
Das klingt zurückhaltend. Aber “mangelhaft” ist die Schulnote 5. Das Urteil, das er über den Umgang mit Akten im LfV fällt, ist eigentlich vernichtend: “Für eine abgeschottete Behörde wie das LfV ist eine einheitliche, konsistente und systematische Aktenführung zweckmäßig und erforderlich …”, schreibt er.
Und diese “uneinheitliche, inkonsistente und unsystematische Aktenführung” kritisiert auch Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Was überhaupt nicht geprüft wurde, weil das gar nicht zur Prüfaufgabe des Datenschutzbeauftragten gehörte: “”Die zentrale Frage, ob unter den 874 seit dem Bekanntwerden des Terrortrios vernichteten Einzelstücken aus dem rechtsextremistischen Bereich Erkenntnisse mit Bezug zum Nationalsozialisten Untergrund (NSU) waren, bleibt weiter offen”, stellt Lichdi fest. “Diesen Fakt hat der Datenschutzbeauftragte nicht geprüft, was er eindeutig betonte. Solange diese Frage aber ungeklärt ist, gibt es keinen Anlass zur Entwarnung, auch wenn der Datenschutzbeauftragte einen Verstoß gegen Löschungsvorschriften nicht als nachgewiesen ansieht.”
Fakt sei aber, wenn die gelöschten Einzelstücke einen Bezug zum NSU gehabt hätten, hätten sie wegen der laufenden Ermittlungen nicht vernichtet werden dürfen. Denn Akten von laufenden Verfahren dürfen nicht vernichtet werden. “Der heutige Bericht ist daher kein Gütesiegel für das LfV. Für Innenminister Ulbig (CDU) bedeutet dies also dringenden Handlungsbedarf. Er hat keinen Grund sich zurückzulehnen”, sagt Lichdi. “Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Der Bericht des Datenschützers offenbart viele Mängel in den Arbeitsabläufen (Aktenführung, Registrierung), die in ihrer Gesamtheit die Frage aufwirft, ob wir uns eine solche Behörde weiter leisten können.”
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Er lässt noch ein kleines bisschen Wahlfreiheit …
Bei einem Sachbearbeiter fand Schurig 13 Aktenordner zum “Linksextremismus”, die nach drei Jahren Bearbeitung noch nicht registriert waren und nur mit dem “Kopfwissen des Bearbeiters” nutzbar waren. Da fragt man sich tatsächlich: Wie entstehen eigentlich die Berichte des LfV zum “Linksextremismus”? – Natürlich weiß man es: Das chaotische Amt übernimmt unhinterfragt einfach die Zahlen der Polizeistatistik und wertet auch alle Demonstrationsvorkommnisse bei Protesten gegen Rechtsextreme als “linksextremistische” Straftat.
“Brisant erscheint auch, dass der Datenschutzbeauftragte nachgewiesen hat, dass die vom LfV gegebene Erklärung für die Aktenvernichtung gegen die vorgefundene Aktenlage spricht”, so der Abgeordnete. So heißt es im Bericht S. 13: “Aus einer dritten P-Akte wurden 5 aufeinanderfolgende Stücke vernichtet. Im Umfeld der vernichteten Stücke […], befanden sich VS-Vertraulich eingestufte Quellenberichte und Ermittlungsstücke. Dies spricht auch hier zumindest teilweise gegen die Vernichtung von Doppelstücken.”
Auch er hat den Satz “für eine abgeschottete Behörde wie den Verfassungsschutz ist eine einheitliche, konsistente und systematische Aktenführung erforderlich.” nicht überlesen.
Und auch Kerstin Köditz, Mitglied der Fraktion Die Linke in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), nimmt dem Innenminister seine Schönmalerei nicht ab.
“Der Bericht bestätigt letztlich das, was ohnehin längst ein offenes Geheimnis ist: Die Arbeit des LfV hat deutliche Mängel nicht nur im Bereich der Analyse, sondern auch bei der Aktenführung und beim Datenschutz. Der Umfang und der Schweregrad der angeführten Beispiele sind erschreckend”, sagt sie. “Ich stelle fest, dass durch den Bericht nicht unser Verdacht ausgeräumt worden ist, durch die Aktenvernichtungen im LfV nach dem 4. November 2011 könnten Daten zum NSU vernichtet worden sein. Dieser Umstand wird auch eine Rolle bei der Fortsetzung der Vernehmung von Dr. Olaf Vahrenhold, Vizepräsident des LfV, im NSU-Untersuchungsausschuss spielen. – Als Konsequenz aus dem Bericht werde ich gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. André Hahn eine Sondersitzung der PKK unter Einbeziehung des sächsischen Datenschutzbeauftragten und des LfV beantragen.”
Der Bericht des Datenschutzbeauftragten:
www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/oea/5_11033_S.pdf
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