Die Dresdner Stadtverwaltung hat offenbar weiterhin ein Problem mit Menschen, die Neonazi-Aufmärsche mit friedlichen Mitteln unterbinden möchten. Für den 2. Februar hatte das Bündnis "Nazifrei! Dresden stellt sich quer" ab 14 Uhr auf dem Altmarkt ein "Innenstadttraining" angemeldet. Im Rahmen der Veranstaltung sollte eine Menschenblockade szenisch dargestellt werden. Das Ordnungsamt machte den Aktivisten einen Strich durch die Rechnung.
Ziel und Zweck der Veranstaltung sollte sein, mittels der Darbietung in den Meinungsdiskurs mit der Öffentlichkeit über die Aktionsform Blockade und ihre Legitimität in Dialog zu treten. Die Stadtverwaltung missverstand dieses Anliegen offenbar. Zwar darf die Kundgebung stattfinden. Allerdings untersagte das Ordnungsamt heute sowohl die szenische Darstellung als auch jeglichen positiven Bezug zur Aktionsform Blockade.
“Die Stadt Dresden, vertreten durch die Versammlungsbehörde, zeigt erneut, dass sie in den letzten Jahren nichts hinzugelernt hat”, meint Bündnissprecher Silvio Lang. “Die Untersagung einer angemeldeten Versammlung, mit der in keinster Weise Rechte Dritter tangiert werden, verstößt fundamental gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und ist in unseren Augen durch nichts zu begründen.”
Das Bündnis hat deshalb entschieden, gegen die entsprechenden Auflagen zu klagen. “Wir warten jetzt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden und werden uns dann nochmals mit unserem Rechtsbeistand beraten”, erklärt Lang. “Wir bauen weiterhin darauf, dass wir die Veranstaltung wie geplant werden durchführen und unserer Meinung Ausdruck verleihen können, dass Blockaden eine legitime und notwendige Form sind, auf Naziaufmärsche zu reagieren.”
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