Beim Einsatz von Elektroschockpistolen in Sachsen wurden seit dem Jahr 2007 acht Personen verletzt. Das ergab eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen (Bündnis 90/Die Grünen), die von Innenminister Markus Ulbig (CDU) beantwortet wurde. "Die Sächsische Polizei soll bei ihren Einsätzen keine Elektroschockpistolen 'Taser' mehr verwenden", fordert nun Eva Jähnigen, die auch innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag ist.
“Wenn ihre Verwendung bei zehn Einsätzen zu acht Verletzungen führen, dann sollte der Innenminister alleine auf die Idee kommen abzurüsten”, meint die Abgeordnete.
In Sachsen ist die Nutzung von Tasern seit 2002 erlaubt. Er wird beim Spezialeinsatzkommando (SEK) als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt. Der Stromstoß wird durch Abschuss zweier Nadeln mit Widerhaken in den Körper des Betroffenen bewirkt. Die Missbrauchsgefahr ist dabei sehr hoch, da über die Nadeln mehrfach hintereinander Stromstöße verabreicht werden können.
Taser-Elektroschockpistolen werden auch als Folterinstrument eingesetzt, weil sie große Schmerzen bereiten, ihr Einsatz jedoch nicht nachweisbar ist. Zwar ist das Gerät seit zehn Jahren in Sachsen im Einsatz – aber nach Angaben des Innenministers gab es bislang im Freistaat keine Todesfälle in Folge des Taser-Einsatzes.
Trotzdem meint Jähnigen: “Der Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen ist lebensgefährlich. Darauf verweist Amnesty International schon seit Jahren. Dass es in Sachsen noch nicht zu einem Todesfall durch den Einsatz des Tasers gekommen ist, ist ein Glück, das nicht weiter strapaziert werden sollte.”
Auch den Einsatz von PepperBalls lehnt die Grünen-Fraktion grundsätzlich ab. “Die geringe Einsatzzahl von PepperBalls zeigt, dass solche Art Waffen für die Polizeiarbeit nicht erforderlich sind. Den Einsatz bei Demonstrationen – wie etwa am 19. Februar 2011 – ist nach meiner Auffassung rechtswidrig, weil eine Vielzahl friedlicher Demonstranten ebenfalls gefährdet wird.”Wie diffus das Problem Taser-Einsatz ist, zeigen die vom Staatsministerium des Innern vorgegebenen “Grundlegenden Hinweise zum Einsatz des ‘Taser'”.
Schon der erste Punkt hat es in sich: “Außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe darf das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden.” Dass überhaupt ein verantwortlicher Beamter auf den Gedanken kommt, das Gerät könne auch gegen Kinder zum Einsatz kommen, spricht Bände.
Punkt 2 ist ebenso fragwürdig: “Gegen erkennbar schwangere Frauen und Personen, bei denen Hinweise auf eine Herzschädigung vorliegen, darf der ?Taser? nicht eingesetzt werden.” Das ist genau das Graufeld, in dem Missbrauch erst Tür und Tor geöffnet wird. Jede anständige Regierung hätte hier klar und deutlich formuliert, dass der Taser gegen Frauen überhaupt nicht eingesetzt werden darf. Oder wollen die SEK-Beamten erst einen Schwangerschaftstest machen, bevor sie schießen?
Und auch Herzschädigungen sind ja nicht jedem Menschen ansehbar. Es ist ein gefährliches Gerät, das eigentlich im Polizeieinsatz nichts zu suchen hat.
Kleine Anfrage ‘Nachfragen zur Verwendung sogenannter nicht-tödlicher Waffen in der sächsischen Polizei’ (Drs 5/10540): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10540&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
Kleine Anfrage ‘Einsatz nicht-tödlicher Waffen durch die Polizei’ Drs 5/9609: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9609&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
Amnesty International hat im Februar 2012 den 500. Todesfall durch den Einsatz von Taser angeprangert: www.n24.de/news/newsitem_7676185.html
Amnesty International spricht sich gegen den Einsatz der Elektroschockpistole aus: www.amnesty-polizei.de/2009/01/amnesty-usa-position-gegen-teaser-waffe/
Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von Tasern: www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=528911347344
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