Sie verstehen sich als braune Skinhead-Elite, sind weltweit vernetzt und brandgefährlich. Seit 1991 ist die Existenz von "Hammerskins" in Deutschland bekannt. In Sachsen reichen ihre Kreise bis an die Spitze der NPD. "Die Linke" fordert ein Verbot.
Nach der heutigen Expertenanhörung im Sächsischen Landtag steht zumindest für Kerstin Köditz (Die Linke) fest: Das Netzwerk gehört verboten. Innenminister Markus Ulbig (CDU) vertritt freilich einen konträren Standpunkt. Es handele sich um einen “sehr speziellen Ausschnitt aus dem Bereich rechtsextremistische subkulturelle Szene.” Viel verharmlosender kann man sich wohl kaum noch ausdrücken. Gestern hatte das Leipziger Fachportal “Gamma” die Verbindungen Glatzköpfe zum “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) aufgedeckt. Ein mutmaßlicher Unterstützer der Rechtsterroristen soll Mitglied der “Hammerskins” sein.
Die Anhörung vor dem Innenausschuss offenbarte einmal mehr das Versagen der Behörden im Umgang mit Rechtsaußen. Fachjournalist Andreas Speit und Danilo Starosta vom “Kulturbüro Sachsen” sahen dessen Ursachen im ungenügenden Handeln der politisch Verantwortlichen sowie in völlig verfehlten Einschätzungen und Analysen des sächsischen Verfassungsschutzes.
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Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes (LKA) schilderte die ebenso zahlreichen wie erfolglosen Versuche, Nachfolgestrukturen des verbotenen Netzwerks “Blood & Honour” zu zerschlagen. Ursächlich für den Misserfolg soll die mangelnde Kooperation und Information des Landesamtes für Verfassungsschutz gewesen sein. Die Schlapphüte kannten zwar die Namen der Aktivisten der militanten Vereinigung, teilten diese aber dem LKA nicht mit. Was erneut die Frage aufwirft, welchen Zweck diese Behörde überhaupt gedient hat? Augenscheinlich investierten der Nachrichtendienst mehr Energien in die Etablierung rechter Netzwerke als in deren effektiver Bekämpfung.
“Wenn nach den Analysen der Polizei Ziel der ‘Hammerskins’ die ‘Bildung einer bewaffneten Eliteeinheit’ ist, steht dies im deutlichen Widerspruch zu den heutigen Aussagen des stellvertretenden Verfassungsschutzpräsidenten Vahrenhold, der wieder einmal versuchte, die Bedeutung dieser Gruppierung zu verniedlichen”, meint Köditz. “Wir halten deshalb das Grundanliegen unseres Antrags, ein Verbot der militanten ‘Hammerskins’ anzustreben, weiterhin für notwendig.”
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