Der Februar 2011 ist nun schon recht lange her. Es gab den Februar 2012, an dem die Zivilgesellschaft durchaus friedlich - ohne Pression durch die Polizei - gegen den Naziaufmarsch demonstrieren konnte. Doch die Dresdner Staatsanwaltschaft will nicht locker lassen. Sie will für die 2011er Ereignisse auch weiterhin den Linke-Landtagsabgeordneten Falk Neubert vor Gericht zitieren.
Am Donnerstag, 13. September, um 9 Uhr muss sich der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Falk Neubert befassen. Ihm wirft die Dresdner Strafverfolgungsbehörde vor, sich am 19. Februar 2011 auf der Kreuzung Fritz-Löffler-Straße/ Reichenbachstraße mit bis zu 1.700 Menschen an der Blockade des Naziaufmarsches beteiligt zu haben. Dies sei ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Zwar hat die Staatsanwaltschaft bislang noch keinen der seinerzeit vom harten Durchgreifen der Polizei verursachten Konfliktfälle mit einzelnen Personen nachweisen können. Selbst die umfassende Erfassung von Funkdaten hat dabei nicht geholfen. Geholfen aber hat sie augenscheinlich, das Vor-Ort-Sein bekannter Personen aus dem politischen Spektrum abzuklären.
“Zusammen mit Tausenden anderen Demonstranten habe ich friedlich und gewaltfrei gegen die von Neonazis seit vielen Jahren praktizierte Instrumentalisierung der Bombardierung Dresdens protestiert”, erklärt Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der Linksfraktion, selbst dazu. “Wir haben damit die im Grundgesetz garantierten Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist eine Kriminalisierung antifaschistischen Protestes, die nicht hingenommen werden darf. Dagegen werde ich mich juristisch und politisch zur Wehr setzen – auch im Interesse der vielen anderen Menschen, die sich aus Überzeugung dem Naziaufmarsch entgegengestellt haben.”
Auch dem Landtagsabgeordneten der Linken, Klaus Bartl, wirft die Staatsanwaltschaft – nunmehr quasi nachholend mit Bekanntgabe erstmals im Juni 2012 – in derselben Angelegenheit einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Wie Neubert hat Bartl dem “Angebot” der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, nicht zugestimmt. Daher wird sich der Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich auch mit der “Causa Bartl” befassen müssen.
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Dazu erklärt Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: “Als Antwort auf die Flut von Verfahren, die die Dresdner Staatsanwaltschaft nach dem erneuten Scheitern des europaweit größten Naziaufmarsches durch massiven zivilgesellschaftlichen Protest eingeleitet hat, kam es zu einer Verständigung unter den Nazigegnern: Es sollen zwar nicht des Prinzips halber Tausende Gerichtsverhandlungen stattfinden, aber auf jeden Fall gerade von Abgeordneten einige Musterprozesse geführt werden, da wir von der Unrechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsanwaltschaft überzeugt sind. Deshalb konnte ich als Rechtspolitiker meiner Fraktion einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nicht zustimmen. – Die Polizei hatte uns am Ort des Geschehens per Lautsprecher mitgeteilt, dass wir im Falle des Verbleibens eine Ordnungswidrigkeit begehen würden. Die Staatsanwaltschaft behauptet nun eine Straftat – das passt nicht zusammen.”
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