Ein juristischer Sieg für die NPD. Die Deutsche Post muss die Zeitschrift "Klartext" als Postwurfsendung verteilen. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 20. September mit. Das Unternehmen hatte sich geweigert, 200.000 Exemplare der Partei-Postille an Leipziger Haushalte zuzustellen.
In den vielen Leipziger Haushalten dürfte der “Klartext” wohl ungelesen im Altpapier landen. In der Publikation informiert die sächsische NPD-Fraktion über ihre Landtagsarbeit. Die Deutsche Post hatte sich bis zum Urteil geweigert, die Publikation mit der Tagespost auszuliefern. Es bestehe kein Beförderungszwang, weil die Zeitschrift nicht konkret adressiert werde, so die Argumentation der Postler. Es handele sich bei dem Druckwerk lediglich um eine Postwurfsendung, deren Verteilung keiner Regulierung unterliegen würde.
Die NPD zog vor Gericht. Erst verlor sie vor dem Leipziger Landgericht, dann vor dem Oberlandesgericht Dresden. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Die Deutsche Post ist zur Beförderung verpflichtet. Um die flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen, sehe die gesetzliche Regelung vor, dass die Lizenzträger, zu denen die Deutsche Post zählt, verpflichtet sind, bestimmte Postdienstleistungen, sogenannte Universaldienstleistungen, zu erbringen.
Bei der Publikation handele es sich um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse, Zeit- oder Fachfragen zu unterrichten. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts darf der Umstand, dass die Publikation der Werbung für die Politik und Arbeit der NPD dient, auf die Entscheidung keinen Einfluss haben, so die Begründung für das Urteil.
Den Einwand der Deutschen Post, es handele sich nicht um eine periodisch erscheinende Zeitschrift, ließ der BGH nicht gelten. Ausreichend hierfür ist, dass die Druckschrift nach ihrer Aufmachung – anders als ein Flugblatt – auf das für eine Zeitung oder Zeitschrift übliche periodische Erscheinen angelegt ist und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie trotz dieser Aufmachung nur gelegentlich publiziert werden soll. Die Leipziger dürfen sich also auf eine weitere unbestellte Zeitung freuen.
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