Zehn Jahre sind seit der "Jahrhundertflut" vergangen. Der Freistaat hat gebaut wie wild - hat Deiche erneuert, verstärkt, erhöht. Da und dort hat er die Alarmpegel angepasst, wie das Umweltministerium am 2. August vermeldete. Eine nagelneue Broschüre gibt's auch, die den Bürger darüber aufklärt, wie er sich selbst gegen Hochwasser schützen kann. Aber das Eigentliche und Notwendige ist nicht passiert, kritisieren Grüne, SPD und Linke unisono.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag verlangt jetzt eine Überarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte in Sachsen. Dazu wurde am 2. August in Dresden eine ‘Studie zur ökologischen Überprüfung der Hochwasserschutzstrategie des Freistaates Sachsen’ vom WWF-Auen-Institut (Rastatt) vorgestellt.
Gisela Kallenbach (Bündnis 90 / Die Grünen):“Die Staatsregierung setzt viel zu stark auf technischen Hochwasserschutz”, kritisiert Gisela Kallenbach, dieser Schwerpunkt muss dringend hinterfragt werden. Denn er ist nicht nachhaltig und teilweise wirkungslos und überteuert. Immerhin sollen mit insgesamt 2 Milliarden Euro Investitionen in Dämme und Infrastruktur getätigt werden, die für Jahrzehnte den Naturraum in den Auen festlegen.
Das Ziel der 49 geplanten Deichrückverlegungen ist noch lange nicht erreicht. Nur zwei kleinere Maßnahmen – mit zusammen 109 von insgesamt 7.500 Hektar – wurden bisher realisiert. Doch es muss geprüft werden, ob weitere Flächen für den Hochwasserschutz geeignet sind. Nutzungskonflikte wird es dabei immer wieder geben. Beim Aufschluss von Braunkohletagebauen oder dem Neubau von Autobahnen interessiert die Staatsregierung das doch auch nicht.
Vorbildliche Ansätze im Hochwasserschutz, wie etwa die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten im Freistaat, werden politisch konterkariert. Laut Umweltbericht der Staatsregierung wurden im Jahr 2010 immer noch 8,2 Hektar Fläche täglich neu versiegelt.”
Die jüngst ausgesprochene Drohung des Ministers ‘Wer widerspricht, bekommt kein Geld!’, ist schlicht vordemokratisch. Ich erlebe, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einbringen und eigene gute Vorschläge für den Hochwasserschutz vor Ort machen.”
Dipl.-Geoökologe Oliver Harms, vom WWF-Aueninstitut des Karlsruher Instituts für Technologie:“In der Hochwasserschutzstrategie Sachsens gibt es derzeit keine Vorschläge, diesen mit einem Programm zur Auenrenaturierung zu verbinden. Dabei sind Auen für den Hochwasserschutz sowohl nachhaltiger als auch kostengünstiger als technische Bauwerke.
Die Sächsische Staatsregierung hat die Chance verpasst, mit den gigantischen Geldmitteln für den Hochwasserschutz gleichzeitig die Auenökologie und die Biodiversität zu stärken. Dabei handelt es sich bei den sächsischen Flussauen zum großen Teil um Vogelschutz- bzw. FFH-Gebiete. Auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist zu beachten. Die Investitionen müssen nicht nur dem Hochwasserschutz genügen, sondern auch umwelt- und naturschutzgerecht eingesetzt werden, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen.”
Das WWF-Auen-Institut hat deutlich größere Flächen als potentiell geeignet für Deichrückverlegungen ermittelt, als augenblicklich durch den Freistaat Sachsen geplant. Dadurch lasse sich die Deichlänge verringern, das spart Kosten. Zudem warnte Harms davor, dass einige der 49 Deichrückverlegungen inzwischen nur noch als ungesteuerte oder gesteuerte Polder ausgeführt werden sollen. “Polder-Varianten sind aus auenökologischer Sicht wenig bis überhaupt nicht geeignet, natürliche Auenflächen zu reaktivieren bzw. zu renaturieren.”
Die Erwiderung von Andreas Heinz, Vorsitzender des Arbeitskreises “Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft” der CDU-Landtagsfraktion, dazu:“Nach der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 hat Sachsen nicht nur in einem einmaligen Kraftakt mehr als eine Milliarde Euro in die Hochwasserschadensbeseitigung und Hochwasserprävention investiert, sondern parallel eine umfassende, fachliche fundierte und praxisorientierte Hochwasserschutzkonzeption erarbeitet, die sowohl der Natur als auch den Menschen im Freistaat Rechnung trägt. Angesichts der Tatsache, dass heute gerade einmal 2,5 Prozent der Flussläufe in Sachsen mit Deichen versehen sind, kann man wohl kaum von einem übertriebenen technischen Hochwasserschutz sprechen. Bei uns können sich die meisten Gewässer noch immer frei entfalten. Dort wo es aber gilt, Leib und Leben der Menschen, landwirtschaftliche Nutzflächen oder große Werte zu schützen, sind Deiche oder Polder oft unverzichtbar.
Natürlich müssen wir prüfen, ob und wo es möglich ist, durch Strukturverbesserungen von Gewässern, etwa durch Flussbettaufweitungen und Renaturierung von Gewässerabschnitten, den Flüssen mehr Raum zu geben. So haben es die Koalitionsfraktionen bereits in ihrem Entschließungsantrag in der letzten Landtagssitzung formuliert. Für einen effektiven und naturverträglichen Hochwasserschutz brauchen wir bei uns in Sachsen zehn Jahre nach der Hochwasserkatastrophe keine aufwendigen Studien, die längst bekannte theoretische Szenarien offenbaren, sondern eine enge Kooperation aller Experten, Entscheidungsträger und der Menschen vor Ort.
Eines muss jedoch jedem klar sein, insbesondere den Menschen, die in der Nähe von Fließgewässern leben: Hochwasser kann man nicht verhindern, es ist ein Naturereignis, mit denen wir alle leben müssen. In den kommenden Jahren gibt es noch viel zu tun. Vor allem müssen wir bei unseren Bürgern für Verständnis werben. Immer wieder werden dringend notwendige Schutzmaßnahmen in der Planung und Realisierung in langwierigen Gerichtsverfahren verzögert oder verhindert. Zudem müssen sich die betroffenen Anwohner um eine individuelle Absicherung bemühen, also eine ausreichende Elementarschadenversicherung abschließen.”
Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. Jana Pinka:“Neben der alten Forderung ‘Den Flüssen mehr Raum’ verweise ich auf die grundsätzlichen Probleme des Hochwasserschutzes in Sachsen. Den Gemeinden fehlt nach wie vor die erforderliche Kraft für einen effektiven Hochwasserschutz an kleineren Gewässern (sogenannte Gewässer II. Ordnung) – die jüngsten Hochwässer ereigneten sich aber gerade an solchen Gewässern. Oftmals schaffen es die Gemeinden nicht einmal, diese zu unterhalten und zu pflegen, geschweige denn, Hochwasserschutzkonzeptionen aufzustellen oder gar umzusetzen.
Während Koalition und Staatsregierung gebetsmühlenartig äußern, dass bereits alles Notwendige getan sei, offenbart die tatsächliche Lage in Sachsen ein anderes Bild: Hochwasservorsorge endet im Freistaat überwiegend bei den großen Flüssen, die sich in der Obhut der Landestalsperrenverwaltung befinden. Auch dort werden die selbst gesteckten Ziele allerdings kaum eingehalten. Dazu zählen der Vorrang vorbeugender Maßnahmen, die Nutzung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens, die Gewährleistung eines uneingeengten, gefahr- und schadlosen Hochwasserabflusses mit Vorrang vor der Errichtung von Hochwasserschutzanlagen und der Einsatz ergänzender technischer Hochwasserschutzanlagen ganz am Ende nur dort, wo sie erforderlich sind (vgl. hierzu Grundsatz 4.3.4 des Landesentwicklungsplanes 2003).
Bei den im Zuge von Hochwasserschutzkonzeptionen umzusetzenden Maßnahmen auch an den großen Flüssen müssen neben ökologischen Belangen auch die Aspekte des Grundwassers und kleinerer Gewässer stärker zusammengedacht werden, wo dies sachlich geboten ist. Zudem ist es erforderlich, dass die Träger der Unterhaltungslast sich stärker flussgebietsübergreifend abstimmen und zusammenarbeiten. Für die praktische Unterhaltung der Gewässer muss eine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden werden. Im Entwurf für das neue Wassergesetz sind derartige Vorschläge – sogenannte Unterhaltungsverbände – bereits enthalten. Wir werden deren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten.”
Dr. Liane Deicke, umwelt- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:“Die wichtigste Erkenntnis aus dem Hochwasser 2002 war, dass wir den Flüssen mehr Raum geben müssen. Diesem Aspekt des vorbeugenden Hochwasserschutzes wird in Sachsen eindeutig immer noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Wir brauchen in Sachsen mehr Flächen, wo unsere Flüsse bei Hochwasser Platz finden.
Der überwiegende Teil der sächsischen Gewässer sind Gewässer zweiter Ordnung, für die die Kommunen verantwortlich sind. Die Verantwortung des Freistaates besteht jedoch darin, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Gewässerunterhaltung und Hochwasservorsorge ordnungsgemäß nachkommen können. Es reicht nicht aus, dass sich Kommunen freiwillig zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen sollen. Der Freistaat muss den Verbänden bei der Gründung auch finanziell unter die Arme greifen.
Die Grundfinanzierung sollte nicht, wie im Referentenentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vorgesehen, nach dem Maß des Vorteils, sondern in Form einer flächenbezogenen Umlage von allen Grundstückseigentümern solidarisch erbracht werden. Denn schließlich regnet es überall. Hochwasserschutz darf auch nicht vor heißen Eisen wie dem Umgang mit bereits bebauten Gewässerrandstreifen halt machen. Anstatt weiterhin Wiederaufbaumaßnahmen zu fördern, ist über die Zweckmäßigkeit von Abrissen nachzudenken.”Schon 2010: Antrag für mehr Raum für die Flüsse
Bereits im Oktober 2010 gab es einen gemeinsamen Antrag von den Linken, der SPD und Grünen im Sächsischen Landtag zu Hochwasserschutz und -vorsorge an Gewässern II. Ordnung (Drucksache 5/4241). Dieser enthielt folgende Eckpunkte:
– Die zunehmende Bodenversiegelung muss gestoppt, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Gebäude und Infrastruktur vorangetrieben werden – nicht nur im Interesse des Hochwasserschutzes,
– Hochwasserschutzmaßnahmen und ökologische Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen verknüpft werden,
– Dezentraler Hochwasserschutz muss als wirksame Hochwasservorsorge vorangetrieben werden,
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– Kompetenzen müssen gebündelt, Flussgebiete übergreifend betrachtet werden, Maßnahmen zwischen Ober- und Unterliegern sind abzustimmen,
– Da klar ist, dass viele Gemeinden aus finanziellen Gründen ihren Pflichten nicht nachkommen können, müssen Wege gefunden werden, um die anstehenden Aufgaben zu lösen – die Diskussion darüber hat nun zumindest begonnen,
– Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht erfüllen können, müssen fachliche, personelle oder finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit von CDU und FDP abgelehnt.
Der Antrag von 2010: http://edas.landtag.sachsen.de
“Studie zur ökologischen Überprüfung der Hochwasserschutzstrategie des Freistaates Sachsen” vom WWF-Auen-Institut (Rastatt): www.gruene-fraktion-sachsen.de
Eine Zusammenfassung für die Presse: www.gruene-fraktion-sachsen.de
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