Natürlich ist das ärgerlich, wenn kaum noch eine der Entscheidungen der schwarz-gelben sächsischen Landesregierung ohne Klage vor einem sächsischen Gericht ausgeht. Nun hat auch der Sächsische Rechnungshof (SRH) beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen beantragt festzustellen, dass der Sächsische Landtag durch Beschluss von Art. 4 des Standortegesetzes den Rechnungshof in seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsstellung verletzt hat.

Der Artikel regelt die Verlegung des SRH-Standortes von Leipzig nach Döbeln. Und die Verlegung kostet auch noch extra Geld – 15 Millionen Euro für den neuen Sitz in Döbeln und 1 Million Euro für den Umzug.

“Der juristischen Auseinandersetzung sehen wir äußerst gelassen entgegen”, meint Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. Aber seine Erklärung zeigt dann nicht wirklich viel Gelassenheit: “Mir fehlt jedes Verständnis, dass der Rechnungshof glaubt, eine Verlegung seines Sitzes um rund 70 Kilometer verletze seine verfassungsrechtliche Stellung. Geht es nicht vielmehr um die Bequemlichkeit der Beamten und Angestellten des Rechnungshofes? Ist es ihnen denn wirklich nicht zuzumuten, dass ihr Dienstort um rund 70 Kilometer ins Herz Sachsens mit bester Verkehrsanbindung verlegt wird? Warum sollen sie eine Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Angestellten des öffentlichen Dienstes haben? Von der privaten Wirtschaft wollen wir gar nicht reden: Da würden die Angestellten für Top-Gehälter mit lebenslanger Arbeitsplatzgarantie deutlich mehr Flexibilität zeigen!”Die Klage zeige, wie weit insbesondere der Präsident des Rechnungshofes von den realen Gegebenheiten im Freistaat weg sei. Während die Sachsen, die seine Besoldung zahlen, in andere Bundesländer pendeln oder um ihre Arbeitsplätze fürchten, sei ihm die Verlegung des Dienstsitzes von Leipzig nach Döbeln ein Gang zum Verfassungsgericht wert. Biesok: “Der SRH-Präsident zeigt damit seine Ignoranz gegenüber den Bürgern, die sein Gehalt erwirtschaften.”

Wenn man die 16 Millionen Euro Extra-Kosten betrachtet, wohl eher nicht. Der ganze Umzugsspaß der geplanten Verwaltungsreform könnte mindestens 300 Millionen Euro teuer kommen. Davon könnte man 30 neue Schulen bauen oder den ÖPNV sauber durchfinanzieren. Oder, oder. Die Klage des Rechnungshofes, der sich ja nun mit Geld und staatlichen Kostenposten besonders gut auskennt, trifft also einen wunden Punkt.

So sieht es auch der Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: “Ich begrüße ausdrücklich, dass der Rechnungshof nun – wie lange angekündigt – den Klageweg beschreitet, um die Verlegung seines Standortes zu verhindern.”

Der Rechnungshof sei als Mittelbehörde von zentraler Bedeutung für den Freistaat und könne auch nach Ansicht der Linken nur in Leipzig, Dresden oder Chemnitz angesiedelt sein. Seine geplante Verlegung nach Döbeln sei und bleibe eine der unsinnigsten Maßnahmen im von der Staatsregierung veranstalteten Behördenroulette auf Kosten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger. Der Umzug zöge horrende Kosten nach sich und würde sich negativ auf die Arbeitsbedingungen der beim Rechnungshof Beschäftigten auswirken.

“Dass der FDP die nunmehrige Klage nicht gefällt, ist nachvollziehbar”, so Gebhardt. “Der krawallige und per Pressemitteilung verbreitete Rundumschlag gegen die Rechnungshof-Beschäftigten und den Präsidenten jedoch erreicht höchstens Stammtischniveau und ist schlicht überflüssig. Er kommt auch nicht überraschend – schließlich fällt die FDP permanent mit Attacken gegen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes auf.”Die Mitteilung des Verfassungsgerichtshofes vom 3. August:

Klage des Sächsischen Rechnungshofes gegen Sitzverlegung nach Döbeln

“Der Sächsische Rechnungshof hat im Wege des OrganstreitverfahrensKlage gegen den Sächsischen Landtag wegen der im SächsischenStandortegesetz beschlossenen Sitzverlegung des Rechnungshofs nachDöbeln eingereicht. Er sieht durch den Gesetzesbeschluss die inArt. 100 SächsVerf festgelegte institutionelle Garantie derunabhängigen Finanzkontrolle ver-letzt und rügt ferner einenVerstoß gegen den Grundsatz der Verfassungsorgantreue.

Verfassungsgerichtshof desFreistaates Sachsen”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar