Am 14. August scheiterte die Stadt Leipzig vorm sächsischen Verfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Änderung im Sächsischen Kulturraumgesetz. Ein Vertrauensbruch bleibe der Verschiebebahnhof der Gelder hin zu den damaligen Landesbühnen dennoch, erklärt jetzt Eva-Maria Stange, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

“Der Eingriff der Landesregierung 2011/12 in das Kulturraumgesetz zur Finanzierung der Landesbühnen war und bleibt ein grober Vertrauensbruch gegenüber den Kommunen”, sagt sie. “Mit dem 2008 einstimmig im Landtag verabschiedeten Kulturraumgesetz (KRG) wurden 86,7 Millionen Euro Landesmittel für die gemeinsame Finanzierung der Kultureinrichtungen im Land als Mindestgröße festgeschrieben. Schon kurze Zeit später erdreistete sich die CDU/FDP-Landesregierung, von diesen Mitteln 3,7 Millionen Euro zur Finanzierung der damals noch staatlichen Landesbühnen den Kommunen zu entziehen. Damit sind Kultureinrichtungen im ganzen Land gefährdet worden oder mussten ihre Arbeit ganz einstellen.”

Leipzig büßte durch die Umverteilung über 1 Million Euro an Kulturförderung ein, die nunmehr die Deckungslücke bei der Finanzierung der Kultureigenbetriebe ebenfalls vergrößern. Und die regierende Koalition aus CDU und FDP sieht auch in ihren Plänen für 2013/2014 nicht vor, die Kürzung zurückzunehmen.

Stange: “Auch der neue Doppelhaushalt 2013/14 ändert an dieser Situation wenig, denn erneut werden 3,2 Millionen Euro aus den Kulturraummitteln für die nun private Landesbühnen Theater GmbH vorgesehen. Damit wird der von der Stadt Leipzig zu Recht beklagte Zustand manifestiert. Die Landesregierung untergräbt einmal mehr das Vertrauen in den Erhalt der deutschlandweit einmaligen und vorbildlichen solidarischen Finanzierung der Kultur durch Land, Landkreise, Kommunen und Träger der Kultureinrichtungen.”

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