Er lässt noch ein kleines bisschen Wahlfreiheit zwischen blamabler Inkompetenz und beabsichtigter Spurentilgung. Aber die Antwort liegt eigentlich auf der Hand. Anfangs waren es beim Bundesverfassungsschutz nur ein paar wenige Akten im Zusammenhang mit der Terrorzelle "NSU", die geschreddert wurden, dann ein paar mehr. Dann gab auch Sachsens Verfassungsschutz ein paar vernichtete Akten zu. Jetzt ist es schon ein ganzes Aktenlager: 800 Einzelakten.

Zwischen dem 4. November 2011 und dem 19. Juli 2012 sind im Landesamt für Verfassungsschutz rund 5.000 Aktenstücke vernichtet worden, davon 800 Einzelstücke aus dem Bereich Rechtsextremismus. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf Anfragen des Grünen-Abgeordneten Johannes Lichdi hervor. Justizminister Jürgen Martens, der in diesem Fall Auskunft gab, spricht zwar davon, dass es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass nach dem 4. November vernichtete Akten oder Aktenteile Bezug zur Terrorzelle “NSU” haben könnten. Aber er muss in seiner Antwort auch zugeben, dass niemand mehr nachvollziehen kann, was in den vernichteten Akten stand.

“Es ist schon auffällig, wenn ausgerechnet direkt nach dem Bekanntwerden des NSU-Terrors dermaßen viele Aktenstücke vernichtet werden. Entweder regiert in der Behörde die Inkompetenz oder man muss argwöhnen, dass hier schnell Akten bereinigt wurden”, erklärt Lichdi, der auch rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

“Der nunmehr vom Staatssekretär des Innern, Michael Wilhelm, veranlasste Aktenvernichtungsstopp kommt viel zu spät”, stellt Lichdi fest.

Michael Wilhelm hatte dem NSU-Untersuchungsausschuss in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass er eine vorübergehende Aussetzung des Löschens von Dateien sowie der Vernichtung von Akten der Polizei und des Verfassungsschutzes mit Bezug zum Rechtsterrorismus angeordnet habe.

“Im Landesamt für Verfassungsschutz wurden wegen der Aktenvernichtungen weder Strafverfahren noch Disziplinarverfahren eingeleitet. Allein aufgrund meiner Anzeige muss die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Verwahrungsbruchs nach Paragraf 133 Strafgesetzbuch gegen den ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Reinhard Boos und seinen Abteilungsleiter Dr. Olaf Vahrenholdt ermitteln”, kritisiert Lichdi. “Die Vernichtung von Akten der Stufen ‘VS-vertraulich’ und ‘GEHEIM’ musste nach Paragraf 13, Absatz 1 Registraturanweisung, wie in der Antwort zu meiner Anfrage (Drs. 5/9772) erstmals mitgeteilt wird, vom Abteilungsleiter angeordnet werden, also von Dr. Vahrenholdt. Paragraf 13, Absatz 1 der Registraturanweisung bestätigt zudem, dass Vernichtungen derartig eingestufter Verschlusssachen nur nach Prüfung der Vollständigkeit der Verschlusssache rechtmäßig sind.”Das Innenministerium halte entgegen der Rechtsauffassung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an seiner Auffassung fest, dass die Aktenvernichtung mit den Paragrafen 7 und 14 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vereinbar gewesen sei, weil die Aktenstücke “nicht mehr erforderlich” im Sinne des Gesetzes gewesen seien. Auch auf dieses Fragepaket zu “Maßnahmen aufgrund der Aktenvernichtung im Landesamt für Verfassungsschutz” hatte ihm Martens geantwortet.

“Wenn die Regierung in seiner Antwort aber auf die maßgebliche Streitfrage mit dem Datenschutzbeauftragten, ob denn die Vernichtung einzelner Stücke aus einer Gesamtakte gesetzlich zulässig sei, vorsichtshalber nicht eingeht, lässt sie erkennen, dass sie ihre eigene Rechtsposition für unhaltbar hält”, schätzt der Abgeordnete ein.

Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich bei den vernichteten Unterlagen beispielsweise um Ermittlungsberichte zu “Teilnehmern von Skinheadkonzerten, Doppelausdrucke und Personenakten zu nicht mehr relevanten Personen” aus dem Zeitraum zwischen August 1992 und Juni 2012. Weiterhin bestünden keine Anhaltspunkte, dass im Landesamt für Verfassungsschutz “nach dem 4.11.2011 Akten oder Aktenteile vernichtet wurden, die Erkenntnisse mit Bezug zur Terrorzelle ‘NSU’ enthalten” hätten.

“Das ist eine Behauptung, die die Staatsregierung aufgrund der Vernichtung nicht beweisen kann”, so Lichdi. “Wenn beispielsweise Berichte zu Skinheadkonzerten vernichtet worden sind, ist darauf hinzuweisen, dass sich das NSU-Mitglied Uwe Mundlos wohl auf Skinheadkonzerten mit Unterstützern aus der blood-and-honour-Szene Chemnitz getroffen hat”, wie es im “Schäfer-Bericht” zu den Thüringer Ermittlungspannen auf Seite 35 nachzulesen ist.

“Die Antworten der Staatsregierung auf meine kleinen Anfragen tragen kaum zur Aufklärung des Sachverhaltes bei. Wenn der neue Präsident des Landesamts diese Antworten verwaltungsintern verantwortet, hat er sein Versprechen einer transparenteren Behörde schon widerlegt”, summiert Lichdi das, was er erfahren hat.

Der Schäfer-Bericht als pdf: www.thueringen.de

Kleine Anfrage “Maßnahmen aufgrund der Aktenvernichtung im Landesamt für Verfassungsschutz” (Drs 5/9772): http://edas.landtag.sachsen.de

Kleine Anfrage “Erkenntnisse der Staatsregierung zur Aktenvernichtung im Landesamt für Verfassungsschutz” (Drs 5/9773): http://edas.landtag.sachsen.de

Kleine Anfrage “‘Rücktritt’ des LfV-Präsidenten Boos: Disziplinarverfahren gegen MitarbeiterInnen des Landesamtes für Verfassungsschutz” (Drs 5/9794): http://edas.landtag.sachsen.de

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