Am Montag, 2. Juli, gab's im 3. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages die Anhörung von Sachverständigen, die klären sollte, ob Sachsens Ermittlungsbehörden nun tatsächlich keine Schuld trifft im Fall "NSU" oder ob sie nicht doch hätten ermitteln müssen. Schon von Amts wegen, weil die Existenz eines kriminellen rechten Netzwerkes auf sächsischem Boden bekannt war. Das Ergebnis scheint eindeutig: Sie haben "systemisch versagt". Aber warum nur?

“Es war erschreckend, wie einmütig die drei Sachverständigen – trotz ihrer unterschiedlichen Perspektiven – zu diesem Ergebnis kamen. Sächsische Stellen waren zuständig für Beobachtung des Terrortrios und Verfolgung der in Sachsen begangenen Straftaten”, stellt dazu Miro Jennerjahn, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Untersuchungsausschuss, fest.

So haben die beiden geladenen Rechtsprofessoren dezidiert dargelegt, dass der sächsischen Polizei und dem sächsischen Verfassungsschutz eigene Informations- und Entscheidungszuständigkeiten oblagen. Diese seien nicht im erforderlichen Umfang wahrgenommen worden, bemängelte etwa der Rechtsprofessor Christoph Gusy.

Und es war nicht nur der Verfassungsschutz, der hätte tätig werden müssen. Gusy in seiner Stellungnahme: “Die Polizei des Freistaates Sachsen stand nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus tatsächlichen Gründen vor der Notwendigkeit, im Zusammenhang mit dem Zwickauer Trio eigene Zuständigkeits- und Sachprüfungen vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Notwendigkeit sich nicht nur aus der heutigen, also nachträglichen Perspektive des Untersuchungsausschusses ergibt, sondern jene Gründe bereits zum damaligen Zeitpunkt vorlagen.”

Der von CDU- und FDP-Fraktion benannte Professor Heinrich Wolff führte zudem aus, dass es in Sachsen keine Gesetzeslücken gibt, die für das Versagen der Behörden hätten verantwortlich sein können. Landesrechtlich seien starke Polizeibehörden und ein – im Vergleich zu anderen Ländern – etwas schwächerer Verfassungsschutz vorgesehen.Die Leiterin des Kulturbüros Sachsen, Grit Hanneforth, wies darauf hin, dass die aus Thüringen stammenden Terroristen in Sachsen auf ein stabiles, damals schon seit 10 Jahren aufgebautes Unterstützernetzwerk trafen und bauen konnten. Dies hätten sächsische Behörden sehen müssen. Oder zumindest – darauf wies Gusy hin – entsprechend reagieren müssen. Und er betonte in seinem Vortrag, dass ein Untersuchungsausschuss wie dieser genau dafür da sei: Herauszubekommen, warum die Ermittlungsbehörden versagten. Denn wenn der Fehler im System steckt, muss er abgestellt werden, sonst stehen die Behörden beim nächsten Vorfall genauso ahnungslos da.

Dass am Montag auch der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, zurücktrat, hat damit natürlich zu tun. Zu viele Fehler wurden in Sachen “NSU” gemacht, auf Bundes- und auf Länderebene.

Und entsprechend sieht die Leipziger Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe jetzt erst recht die sächsischen Verantwortlichen in der Pflicht. “Es ist an der Zeit, dass sich auch der sächsische Innenminister und der sächsische Verfassungsschutz ein Beispiel daran nehmen”, sagte sie mit Verweis auf die Entlassung von Heinz Fromm durch den Bundesinnenminister. “Wir brauchen endlich eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse, anstatt Persilscheine für sächsische Behörden und schwarz-gelben Boykott im Untersuchungsausschuss des Landtages. Notwendig ist ein offener Umgang mit begangenen Fehlern und Verantwortlichen, die im Zweifel auch bereit sind, daraus Konsequenzen zu ziehen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit und das Verhalten der Behörden Sachsens wieder hergestellt werden.”

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Die Interpretationen über den Abgang von Heinz Fromm differieren mittlerweile erheblich. Nicht nur der sächsische Verfassungsschutz steht ja längst in der Kritik. Auch die Bundesbehörde steht in der Aufarbeitung des “NSU”-Skandals keineswegs professionell da. Umso deutlicher die Kritik von Kerstin Köditz, Obfrau der Fraktion Die Linke im NSU-Untersuchungsausschuss: “Der heutige Schritt von Heinz Fromm war unausweichlich und nicht erst seit der ‘Aktion Konfetti’ überfällig. Gleichzeitig demonstriert er, dass hier Konsequenzen ohne Konsequenz gezogen werden. Wenn das Bundesamt für Verfassungsgefährdung (BfV) aus diesem Anlass umgehend erklärt, es handele sich nicht um einen Rücktritt, sondern um das Gesuch, aus Altersgründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden, unterstreicht das nachdrücklich, dass Schuldbewusstsein dort absolute Mangelware ist. Letztlich wollte Fromm offenbar lediglich seiner Abberufung zuvorkommen.”

Wer wirklich Konsequenzen aus dieser neonazistischen Mordserie ziehen wolle, dürfe nicht bei der Abberufung einzelner Beamter stehenbleiben. “Das gilt sowohl für die Bundes- wie auch für die Landesebene”, so Köditz. “Inzwischen ist deutlich ersichtlich, dass die verschiedenen Geheimdienste sehr wohl eng zusammengearbeitet haben. Es gab sogar Zuarbeit von ausländischen Geheimdiensten. Das Grundübel liegt nicht in ‘Fehlern’, ‘Versagen’, ‘menschlichen Unzulänglichkeiten’ oder ‘mangelhafter Koordination’, sondern im System der V-Leute, die wortwörtlich um jeden Preis geschützt werden, und der nahezu unmöglichen parlamentarischen Kontrolle. Dieses Dilemma lässt sich nur durch die Abwicklung der Ämter für Verfassungsschutz lösen.”

Die Stellungnahme von Prof. Dr. Christoph Gusy (Bielefeld): www.gruene-fraktion-sachsen.de

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