Am Donnerstag, 19. Juli, stellte der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig ganz offiziell fest, dass die sächsische Staatsregierung die Rechte der Abgeordneten Julia Bonk, Fraktion Die Linke, und Johannes Lichdi, Grüne-Fraktion, aus Art. 51 der Sächsischen Verfassung verletzt hat, weil sie eine Anfrage der beiden nicht beantwortet hatte. Es ging um die Errichtungsanordnung für eine Polizeidatenbank.
Für die beiden war die Auskunftsverweigerung der Regierung natürlich ein Indiz dafür, dass einmal mehr etwas nicht ans Tageslicht kommen sollte, was der Bürger ein Recht hat zu wissen. Und der Abgeordnete erst recht. Denn nicht die Regierung ist der Souverän in Sachsen, sondern der Landtag.
Und so heißt es im Artikel 51 auch: “(1) Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Staatsregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Die gleiche Verpflichtung trifft die Beauftragten der Staatsregierung in den Ausschüssen.”
Einzig möglicher Grund einer Ablehnung: “(2) Die Staatsregierung kann die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren oder einer Beantwortung gesetzliche Regelungen, Rechte Dritter oder überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen.”
Ein durchaus spannendes Feld. Für die beiden Abgeordneten ist die Entscheidung eine klare Aufforderung an den sächsischen Innenminister, jetzt zu erklären, was es mit der Polizeidatenbank auf sich hat. Bonk und Lichdi in einer gemeinsamen Erklärung:
“Der Verfassungsgerichtshof verurteilt die Sächsische Staatsregierung ganz klar dazu, Kleine Anfragen vollständig zu beantworten. Wir freuen uns über diesen Sieg, der die demokratischen Kontrollrechte der sächsischen Abgeordneten gegenüber der Exekutive im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger stärkt. Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss jetzt unsere Anfrage nach Inhalt und Wortlaut der Errichtungsanordnung für die polizeiliche Vorgangsdatenbank Integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO) beantworten. Damit wird die Steuerung der Polizei in einem die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffenden Bereich polizeilichen Handelns transparenter.”
Worum geht es? – Die Polizei speichert alle Vorgänge, die ihr bekannt werden, in der polizeilichen Datenbank ‘IVO – Integrierte Vorgangsbearbeitung’. Dabei werden neben Verdächtigen auch Zeugen und Opfer von Straftaten erfasst. Darüber hinaus sind Bürgerinnen und Bürger betroffen, die nur von ihren Grundrechten im öffentlichen Raum, wie dem Versammlungsrecht, Gebrauch machen. Derzeit sind etwa 7,5 Millionen Datensätze erfasst.
Polizeiliche Datenbank IVO: Zwei Landtagsabgeordnete haben Verfassungsklage auf Offenlegung eingereicht
Wenn es in Deutschland um die Daten der Bürger …
“Wir werden uns weiterhin gegen die ausufernde polizeiliche Erfassung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger und für eine sparsame und rechtsstaatlich-demokratische Datenverarbeitung einsetzen”, so Bonk und Lichdi.
Julia Bonk, Sprecherin für Daten- und Verbraucherschutz der Fraktion Die Linke, und Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, unterstützten mit ihrer Klage zur Auskunftspflicht auch die Interessen des Arbeitskreises Datenbanken (AKDB), der Betroffene bei der Geltendmachung von Auskunfts- und Löschungsansprüchen unterstützt und dessen Anliegen mit dem heutigen VGH-Urteil einmal mehr rechtlich untersetzt wurde.
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