Da gab's gleich eine Ohrfeige für zwei, als das Verwaltungsgericht Dresden am Montag, 25. Juni, seine schriftliche Begründung zum Urteil vom 25. April zur Rechtswidrigkeit der Extremismusklausel vorgelegt hat. Nicht nur für die Extremismusklausel von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), sondern auch für die schwarz-gelbe sächsische Regierung, deren Sprecher im April noch glaubten, das Urteil beträfe ihre eigene Extremismuserklärung in keiner Weise.

“Die Begründung des Gerichts zur Rechtswidrigkeit der sogenannten Demokratieerklärung bestätigt die seit langem schon geäußerten Kritikpunkte der SPD”, sagt dazu die Leipziger Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe (SPD). “Sowohl Teile der Erklärung selber als auch die Nebenbestimmungen der Erklärung sind zu unbestimmt und damit rechtswidrig.”

Das Gericht legt in seiner Begründung dar, dass die Unterzeichner der Klausel durch die verwendeten unbestimmten Begriffe gezwungen werden, ihre Arbeit zu beschränken. So sollen die Veranstalter zum Beispiel selbst bei öffentlichen Podiumsdiskussionen sicher stellen, dass das Publikum in “verantwortlicher Weise” diskutiert. Was damit gemeint ist, weiß natürlich niemand und schafft somit Rechtsunsicherheit.

“Die Konsequenz des Urteils kann daher nur sein, die gesamte Extremismusklausel endlich abzuschaffen”, sagt Kolbe. “Die sogenannte Demokratieerklärung kriminalisiert all jene, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie in unserem Land engagieren und stellt sie in eine potentiell ‘extremistische’ Ecke. Diese Politik von Frau Schröder hat dem Kampf gegen Rechtsextremismus bisher schon massiven Schaden zugefügt. Die Demokratieerklärung muss sofort abgeschafft werden.”

Aber da die vom Gericht beanstandeten Formulierungen genau so auch in der sächsischen Extremismuserklärung stehen, gehöre natürlich auch diese sofort abgeschafft, findet Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Die Demokratieklausel, mit der die Sächsische Staatsregierung die Arbeit der demokratischen Zivilgesellschaft behindert, ist wahrscheinlich rechtswidrig. Diese Vermutung geht aus der gestern veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung zur Demokratieklausel des Bundes hervor. Das Verwaltungsgericht Dresden begründete ihr Urteil darin auch mit der Rechtswidrigkeit von Regelungen, die ebenso in der sächsischen Demokratieklausel enthalten sind.”

Der in den Klauseln von Bund und Land gleichermaßen verwendete Begriff der “Partner” wird im Urteil als zu unbestimmt und unzureichend erläutert kritisiert. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Richter bemängeln insbesondere den Begriff “in verantwortlicher Weise”, mit dem der Umgang mit “extremistischen Personen und Organisationen an einer Veranstaltung” beschrieben wird. Ein fast gleichlautender Absatz befindet sich auch im Hinweisblatt zur Anwendung der Demokratieerklärung, das als Anlage zu den Förderbescheiden durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen verschickt wurde.Die schwammigen Stellen, die das Gericht kritisiert

Im Hinweisblatt zur Anwendung der Demokratieerklärung der Sächsischen Staatsregierung heißt es zum Beispiel auf Seite 2:

“Wenn bspw. extremistische Personen oder Organisationen an einer Veranstaltung teilnehmen, welche in verantwortlicher Weise die kritische Auseinandersetzung mit diesen Personen oder Organisationen zum Gegenstand hat, dann wird somit nicht der Anschein erweckt, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.”

Im Hinweisblatt zur Erklärung für Demokratie in den Programmen “TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN” und “Initiative Demokratie stärken” heißt es – nahezu wortgleich – ebenfalls auf Seite 2:

“Wenn Personen oder Organisationen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, zu einer solchen Veranstaltung eingeladen werden und diese Veranstaltung in verantwortlicher Weise gerade die kritische Auseinandersetzung mit diesen Personen oder Organisationen zum Gegenstand hat, dann wird hier ja gerade nicht der Anschein erweckt, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.”

Im Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden heißt es dazu: “Was allerdings mit ?verantwortlicher Weise? gemeint ist, bleibt offen und wird nicht weiter dargelegt. Der Hinweisgeber verweist daher von einem nicht näher bestimmten Begriff auf einen anderen Begriff, ohne diesen dann seinerseits weiter zu konkretisieren. Dies wird dem Bestimmtheitserfordernis nicht gerecht.”

“Wir brauchen ein neues Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Wir können uns im Kampf gegen Rechts keine Spaltung der Demokratinnen und Demokraten erlauben”, sagt Henning Homann. “Ich fordere die Staatsregierung auf, die Demokratieklausel ersatzlos zu streichen und auf die gängige Gesinnungsschnüffelei gegenüber Initiativen gegen Rechts zu verzichten. Ein Missbrauch öffentlicher Mittel ist durch die Förderrichtlinie des Programms Weltoffenes Sachsen ohnehin ausgeschlossen.”

Und auch für Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, ist mehr als klar: “Innenminister Markus Ulbig (CDU) muss seinen Gesinnungs-TÜV endlich beenden. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken sind vom Gericht nicht ausgeräumt worden.”

Für ihn ist nachfolgender Satz aus der Urteilsbegründung entscheidend: “Da es bereits an der notwendigen Bestimmtheit der angegriffenen Nebenbestimmung des streitigen Bescheids fehlt, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, ob, wie vom Kläger weiter vorgetragen, darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nebenbestimmung bestehen.”

“Dieser Satz bietet der Staatsregierung keinen Ansatz zu behaupten, sie wäre mit ihrer Formulierung auf der sicheren Seite”, so der Grünen-Abgeordnete.

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