Sachsens Verfassungsschützer stehen unter Strom. Die "Freie Presse" zitierte am Dienstag aus einem Schreiben von Vize-Chef Olaf Vahrenhold an das Bundeskriminalamt (BKA). Daraus geht hervor, dass der Geheimdienst zwischen 1995 und 2002 versucht hat, drei mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) als Informanten anzuwerben.

Außerdem wurden die Namen von vier weiteren Personen aus dem Umfeld der Neonazi-Zelle benannt. Dennoch gelang es dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht, die Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt und Beate Zschäpe aufzuspüren.

In einer Stellungnahme bemühte sich die Behörde am Mittwoch redlich, die gegen sie gerichteten Kanonen zu entschärfen. “Die erfolgten Ansprachen sind ein übliches, rechtmäßiges Verfahren zur Informationsgewinnung eines Nachrichtendienstes”, heißt es in der Mitteilung. ” Der Inhalt des Schreibens gibt nur einen Teil der Bemühungen des LfV Sachsen im Zusammenhang mit dem Auffinden des Terrortrios wieder.

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Neben den hier erwähnten direkten Ansprachen wurden weitere Möglichkeiten der Informationsgewinnung genutzt.” Ganz offensichtlich vergebens. Nachdem die Verfassungsschützer in Sachen Terror-Trio als Versager bloßgestellt worden sind, spielen sie den schlechten Verlierer. Weil das brisante Papier unrechtmäßig an die Öffentlichkeit gelangte, prüfen sie, ob sie Strafanzeige erstatten. Möglicherweise wäre es für den Geheimdienst klüger, die Öffentlichkeit umfassend über die Wege zu informieren, auf denen seine Mitarbeiter das Trio aufspüren wollten. Denn eines steht fest: Das Vertrauen vieler Bürger in die Zweckmäßigkeit der Behörde wurde durch die jüngsten Enthüllungen arg ramponiert. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt kann hier wenig Abhilfe schaffen.

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