Eigentlich hatten sich die Landtagsabgeordneten endlich ein bisschen Aufklärung über die Arbeit der sächsischen Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit der NSU-Terrorzelle erwartet, als der Innenausschuss am Dienstag, 29. Mai, zu seiner Sitzung zusammenkam. Doch Innenminister Markus Ulbig (CDU) vertagte das Thema auf die nächste Sitzung am 28. Juni. Bis dahin versprach er einen vorläufigen Abschlussbericht zu den Ermittlungen sächsischer Sicherheitsbehörden.
“Ich kann nur hoffen, dass Innenminister Ulbig in dem vorläufigen Abschlussbericht endlich auch zu den Versäumnissen sächsischer Behörden Stellung nimmt und darlegt, welche Konsequenzen die Sächsische Staatsregierung daraus zieht”, sagt Miro Jennerjahn, Obmann im 3. Untersuchungsausschuss und demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu dieser neuerlichen Verschiebung. Wie weit Ulbig tatsächlich die Arbeit der sächsischen Ermittler offenlegt, wird man sehen. Ulbig will auch die Ergebnisse der Schäfer-Kommission aus Thüringen in seinen Abschlussbericht einfließen lassen.
“Unser Antrag, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz angefertigte Chronologie der Ereignisse zum NSU wenigstens in einer geheimen Sitzung des Innenausschusses offenzulegen, wurde heute leider noch nicht beschlossen. Ich hoffe wir kommen in der nächsten Sitzung am 28. Juni gemeinsam mit den Regierungsfraktionen zu einem zügigen Verfahren”, sagt Jennerjahn, den das Thema ja im Untersuchungsausschuss zum NSU-Skandal ebenfalls beschäftigt. Dort aber sorgte die Absage des Politikwissenschaftlers Professor Klaus Schroeder, der als Sachverständiger zum Thema Rechtsextremismus berichten sollte, für Furore. Der Berliner sah bei den sächsischen Verantwortlichen nicht wirklich den Willen, sich mit den Problemen des Rechtsextremismus eingehender zu beschäftigen.
Jennerjahn: “Eine so deutliche Absage ist ungewöhnlich. Professor Schroeder hat die Ignoranz der sächsischen Staatsregierung im Umgang mit Rechtsextremismus klar benannt. Dies ist eine Ohrfeige für die Politik des ‘Augenverschließens’, wie sie im CDU-dominierten Sachsen seit über 20 Jahren praktiziert wird.”
Hohe Erwartungen an den von Markus Ulbig im Juni versprochenen Bericht hat auch Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: “Der Bericht darf in Klarheit und Tiefe dem thüringischen Bericht der Schäfer-Kommission nicht nachstehen. Selbstverständlich muss auch dieser Bericht – genau wie der aus Thüringen – öffentlich gemacht werden. – Noch ist unser Blick skeptisch. Die von der Staatsregierung versprochene Untersuchung hat einen klaren Geburtsfehler: Ihr fehlt die kritische Distanz. Die Behörden untersuchen sich selbst. Es wäre besser gewesen, den thüringischen Weg zu gehen und eine externe Kommission mit der Fehleranalyse zu betrauen, wie es die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag immer gefordert hat. Umso sorgfältiger muss der sächsische Bericht nun ausfallen und anschließend ausgewertet werden. Deshalb ist eine öffentliche Behandlung des versprochenen Berichtes unumgänglich.”Und noch eine Abgeordnete ist höchst skeptisch, was die mögliche Aussagekraft des versprochenen Berichts betrifft. Kerstin Köditz, Obfrau der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss, zeigt sich frustriert, dass der Bericht am Dienstag noch nicht vorlag.
“Immerhin wissen wir nunmehr, dass die Bernhardstraße in Chemnitz entgegen bisheriger Beteuerungen gleichzeitig und unabhängig voneinander von Polizei und Verfassungsschutz observiert worden ist. Dass so etwas überhaupt möglich war, offenbart die Desorganisation der sächsischen Behörden. Und es offenbart die katastrophale Informationspolitik von Innenminister Markus Ulbig, der die Doppelbeschattung erst jetzt bestätigte”, erzählt sie ein paar Einzelheiten mehr aus der Sitzung des Innenausschusses. “Dazu passt, dass der für heute dem Innenausschuss zugesagte Abschlussbericht zum NSU erst in einem Monat präsentiert werden wird. Die Verzögerung sei dem ‘Schäfer-Gutachten’ geschuldet, das noch eingearbeitet werden solle, hieß es. Hätte Sachsens Innenminister der Schäfer-Kommission zeitnah und inhaltlich zugearbeitet, wäre uns diese neuerliche Hinhaltetaktik erspart geblieben!”
Die Sitzung zeigte dann wohl auch, dass sächsische Ermittlungsbehörden wohl doch einiges mehr wussten, als sie bislang zugegeben haben, und dass etliche der Pannen, die im Fall NSU geschahen, eben nicht nur auf Kosten der bayerischen oder thüringischen Behörden gingen, sondern auch auf das genauso desolate Zusammenspiel der sächsischen Ermittler zurückzuführen sind.
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Kerstin Köditz: “Nach Aussagen Ulbigs ist das 1998 in Chemnitz befindliche Handy, über das der Blood & Honour-Funktionär Jan W. Waffen erhalten sollte, zwar auf das Innenministerium eines Bundeslandes angemeldet, nicht aber auf den Freistaat Sachsen. Dann jedoch sprechen alle uns vorliegenden Indizien dafür, dass die Waffenlieferung von dem brandenburgischen Spitzel des Verfassungsschutzes Carsten S. (‘Piato’), der sich zu jener Zeit in Chemnitz befand, zugesagt wurde. Sollte die Polizei in Thüringen das Innenministerium in Brandenburg damals über den Vorgang informiert haben, würde sich die Frage stellen, warum ‘Piato’ dann erst nach seiner Enttarnung durch den ‘Spiegel’ im Sommer 2000 abgeschaltet wurde. Hätte die thüringische Polizei aber nicht informiert, hätte sie meiner Meinung nach gegen das Legalitätsprinzip verstoßen. Mir ist es allerdings relativ egal, wer in Sachen NSU jeweils der Verursacher des Skandals war beziehungsweise ist. Ich habe allmählich die Nase voll davon, dass fast täglich ein neuer Skandal öffentlich wird.”
Und geht auch auf eine weitere ungeklärte Frage zu den Ereignissen im November 2011 ein: “Ebenfalls keine Antwort gab es von Innenminister Ulbig auf die Frage, wer (und warum) Beate Z. am 4. November 2011, nachdem sie ihr Wohnhaus in die Luft gesprengt hatte, von zwei unterschiedlichen Handys des sächsischen Innenministeriums angerufen hat. Es ist durchaus möglich, dass auch dieser Umstand Folge des sächsischen Kompetenz-Wirrwarrs ist. Innenminister Ulbig aber erklärte nichts, sondern vertröstete den Innenausschuss. Wieder einmal.”
Mit dem Antrag “Berichte zum ‘Nationalsozialistischen Untergrund’ vorlegen – Erkenntnisse und Versäumnisse von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften aufklären” hat die GRÜNE-Fraktion die Staatsregierung zur Aufklärung aufgefordert:
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