Das Ziel ist ein gutes. Aber wird das, was der sächsische Umweltminister Frank Kupfer (CDU) da vorschlägt, tatsächlich eine Änderung bringen? Am 6. Februar hat er einen Brief an Bundesumweltminister Norbert Röttgen geschrieben. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Bayern, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.
Staatsminister Frank Kupfer fordert darin mit dem anderen gemeinsam, bei Eingriffen in die Natur anstelle von Kompensationsmaßnahmen auf meist landwirtschaftlichen Flächen auch einen finanziellen Ausgleich zu akzeptieren. Im gemeinsamen Schreiben bittet er den Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, auf eine dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hinzuwirken. Das würde die Länder ermächtigen, das Ersatzgeld anerkennen zu können.
Bei der Agrarministerkonferenz Ende Oktober 2011 hatten die Minister vereinbart, die Bundesregierung bei ihrem Ziel, die Inanspruchnahme von Freiflächen bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, zu unterstützen. Ziel müsse es auch sein, so die Minister, den Flächenverbrauch beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur zu Lasten der Landwirtschaft deutlich zu verringern.
“Zirka fünf Hektar Boden gehen jeden Tag in Sachsen verloren – für Siedlungs-, Wirtschafts- oder Verkehrsprojekte”, sagt der Minister. “Wir müssen diesen Verlust vorwiegend landwirtschaftlicher Flächen eindämmen. Als eines von wenigen Bundesländern haben wir uns deshalb ein konkretes Ziel gesetzt: Wir wollen den Flächenverbrauch auf weniger als zwei Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 senken. Ein Mittel dafür kann sein, für Eingriffe in die Natur in Zukunft nicht nur Ausgleichsmaßnahmen zu fordern, die zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzfläche gehen, sondern auch die Zahlung von Ersatzgeld zu ermöglichen. Egal ob Straßenbau oder Gewerbegebiete – bisher werden für den Ausgleich für Eingriffe in die Natur fast ausnahmslos landwirtschaftliche Flächen gebraucht. Das kann so nicht weiter gehen. Ich möchte erreichen, dass Brachflächen, die nicht mehr für Industrie-, Gewerbe- oder Wohnbebauung verwendet werden, im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen mit Hilfe des Ersatzgeldes für Bauprojekte des Freistaates Sachsen genutzt werden.”
2.987 Hektar landwirtschaftliche Fläche ging so beispielsweise 2009 in Sachsen verloren, was tatsächlich sogar mehr als 5 Hektar waren – über 8 Hektar pro Tag. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nahm im gleichen Jahr um 3.690 Hektar zu. Die landwirtschaftliche Fläche wurde eben nicht nur als Kompensationsfläche genutzt, wenn andere Nutzungsarten durch Straßen oder Gebäude überbaut wurden. Sie wurde selbst für Bauprojekte – eben zuallererst für Straßenbauten – in Anspruch genommen.
Das Problem an Kompensationen ist tatsächlich nicht mehr vorrangig, dass landwirtschaftliche Flächen für neue Waldpflanzungen umgewidmet werden, sondern dass kaum noch geeignete Kompensationsflächen zur Verfügung stehen. Ein Problem, das in Leipzig gerade wieder akut sichtbar wurde, nachdem die Talsperrenverwaltung rund 30 Hektar Baumbestand an den Leipziger Gewässern fällen ließ – aber Kompensationsflächen in dieser Größenordnung gar nicht mehr gefunden werden können. Ganz so simpel, wie es die Landwirtschaftsminister darstellen, ist es eben nicht.
Jetzt die in langen Jahren des verstärkten Umweltschutzes erkämpfte Pflicht zur Kompensation durch eine Geldabgabe aufzuweichen, deutet nicht darauf hin, dass man tatsächlich den Verlust von Ackerland verringern will.
Andere Bestrebungen des Freistaats, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern, sind wesentlich zielführender. Etwa das Instrument der Altlastenfreistellung, um brachliegende Flächen zu revitalisieren, Gebäude wieder zu nutzen, Flächen zu entsiegeln bzw. Altlasten zu sanieren.
Die seit August 2008 geltende Ökokonto-Verordnung erleichtert außerdem Investoren die Suche nach Kompensationsflächen, die sie für den Ausgleich von Eingriffen in Natur oder Landschaft benötigen. Und selbst das sächsische Umweltministerium erklärt dazu: “Griffen Investoren dafür früher oft auf wertvolle landwirtschaftliche Flächen zurück, können sie nun naturschutzfachlich sinnvolle Gebiete nutzen und somit helfen, Flächen zu sparen.”
Der Brief an den Bundesumweltminister als PDF zum download.
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