Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hat am Mittwoch, dem 29. März, ein Positionspapier zur touristischen Nutzung der sächsischen Tagebauseen im Einklang mit Natur und Umwelt beschlossen. Im Beschluss geht es insbesondere um Einschränkungen für Boote mit Verbrennungsmotor auf allgemein schiffbaren Gewässern. Denn parallel treibt die Landesdirektion die Schiffbarmachung der Seen unbeirrt voran.
„Naturnahe Erholung und Motorboote passen nicht zusammen“, sagt erklärt Volkmar Zschocke, umwelt- und naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag.
„Einen vollständig uneingeschränkten Motorbootverkehr auf ehemaligen Tagebauseen sehen wir Bündnisgrüne deshalb kritisch. Damit sich dort vielfältige und naturnahe Freizeitangebote entwickeln können, müssen insbesondere die Interessen der Kommunen und die Natur- und Umweltschutzaspekte künftig eine höhere Beachtung finden.
Doch gerade der motorbetriebene Sportverkehr birgt hier erhebliches Konfliktpotenzial. Deshalb sprechen wir Bündnisgrüne uns dafür aus, einen verbindlichen Handlungsrahmen zur Beschränkung von Booten mit Verbrennungsmotor auf fertiggestellten Tagebauseen wie dem Cospudener See zu schaffen.“
Kritik an der Genehmigungspraxis
Für ihn hat so eine Beschränkung viele Gründe: „Große Teile der Seen liegen in Schutzgebieten. Ufer, Böschungen und angrenzende Bereiche sollen sich naturnah weiterentwickeln können. Und nicht zuletzt wollen viele Erholungssuchende nicht ständig von lautem Motorlärm gestört werden. Im Sinne der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung der Tagebaufolgelandschaften halten wir die Zulassung von elektromotorisch angetriebenen Sportbooten in den erlaubten Bereichen für angemessen.“
Und auch Dr. Daniel Gerber, klimaschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, findet das Abwiegeln der Einsprüche aus den Kommunen kontraproduktiv: „Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, wenn gegen die Einwendungen großer Anliegerkommunen trotzdem Sportboote aller Antriebsarten uneingeschränkt genehmigt werden, so wie es jetzt beim Berzdorfer See in der Lausitz geschehen ist.
Die Anrainerkommune Görlitz hatte sich mit einem Stadtratsbeschluss klar für eine Begrenzung auf Elektroantriebe ausgesprochen. Auch in der Diskussion zum Cospudener See werben die Kommunen seit geraumer Zeit für eine Beschränkung der Schiffbarkeit für Boote mit Verbrennungsmotor. Dieser Wille sollte nicht ignoriert werden.“
Der lange Schatten eines Wassergesetzes
Rund um den Cospudener See sind die Pläne der Landesdirektion, auf dem See die Schiffbarkeit zu erklären und die unbeschränkte Motorbootnutzung zuzulassen, auf erheblichen Widerstand gestoßen. Darauf gehen die Grünen in ihrem Positionspapier auch ein: „Schon 2014 hatte sich die Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes für die Beschränkungen der Schiffbarkeit für Motorboote mit Verbrennungsmotor und ein Präferieren von Elektromotoren bzw. innovativen Antriebskonzepten ausgesprochen.
Die Landesdirektion Sachsen hingegen teilt aktuell mit, dass eine Beschränkung auf Elektroboote rechtlich nicht möglich sei, da das Sächsische Wassergesetz keine Unterscheidung zwischen Verbrennungs- und Elektrobooten vorsehen würde. Allein auf Grundlage des bestehenden Wassergesetzes könnten bestimmte Antriebsarten nicht verboten werden.“
Das Sächsische Wassergesetz wurde 2013 durch die damalige CDU/FDP-Regierung modifiziert – damals unter dem üblichen Label der „Entbürokratisierung“. Im Ergebnis aber heißt das, dass Regeln, die eigentlich nur für ausgewiesene Wasserstraßen gelten, nun auch auf Erholungsseen ausgeweitet wurden. Gleichzeitig wurde den Anliegerkommunen die Gestaltungshoheit entzogen. Die mussten jetzt im Beteiligungsverfahren aufwendig darlegen, warum eine Freigabe für Motorboote nicht in ihrem Interesse ist und tatsächlich die Ziele einer Revitalisierung der Tagebaulandschaft konterkariert.
Ein Positionspapier ist freilich noch keine Politik. Im Grunde müsste das 2013 veränderte Wassergesetz wieder verändert werden, das letztlich zu mehr Bürokratie geführt hat und Konflikte mit sich bringt, die an den Tagebauseen eigentlich niemand haben wollte.
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