Niemand braucht Motorboote auf dem Cospudener See. Und dennoch treibt die Landesdirektion Sachsen die Schiffbarkeitserklärung für den See im Leipziger Süden voran. Nicht nur Umweltverbände protestieren deutlich und formulieren ihre Kritik. Auch vom Sächsischen Kanu-Verband e.V. gibt es eine deutliche Stellungnahme, die auflistet, wie die Freigabe des Sees für Motorboote nicht nur für die anderen Seenutzer zur Belastung wird.
Der Verband hat sich schon mehrfach gegen die Motorisierung auf Leipziger Gewässern ausgesprochen. Denn wo Motorboote die Wasserfläche dominieren, bleibt für alle sanften Nutzungsarten im Grunde kein Raum mehr. Sie werden an den Rand gedrängt.
Dann verwandeln sich die Wasserflächen genau in das, was eine Schiffbarkeitserklärung zum Ziel hat: Das Gewässer wird zur Straße und wie im städtischen Straßenraum sorgen die motorisierten Fahrzeuge dafür, dass alle anderen an den Rand gedrängt werden.
Kanu-Verband: Verwertungspotenzial auf Kosten der Umwelt
Oder mit den Worten des Sächsischen Kanu-Verbandes: „Mit einer Zulassung von Sportmotorbooten, wie im vorliegenden Entwurf der Allgemeinverfügung vorgesehen, kann eine deutliche Erhöhung der Nutzungsdichte erwartet werden. Damit würde sicher das touristische Verwertungspotenzial des Cospudener Sees steigen, allerdings würde es gleichzeitig jedoch die Umwelt- und ökologischen Bedingungen sowie die touristische Erholungsqualität des Sees nicht unerheblich beeinträchtigen.
Denn die Motorboote werden zusätzlich Schadstoffe in das Wasser und die Luft abgeben und zusätzlich Lärm verursachen. Auch wenn die eingeholten Gutachten zu der Schlussfolgerung kommen, dass Schadstoffemissionen und Lärmimmissionen im Rahmen der zulässigen Grenzwerte liegen, sind sie nicht umweltverträglich und werden die Umwelt schädigen und die sich am See aufhaltenden Personen beeinträchtigen.“
Und dann stellt der Kanu-Verband eine ganz grundsätzliche Frage: „In diesem Zusammenhang erschließt sich nicht, warum in Zeiten von staatlicherseits regulierten Maßnahmen zu Energieeinsparungen und zur Substitution von fossilen Energieträgern, um die Klimawandel- und Energiekrise zu bewältigen, eine Landesbehörde, ohne Notwendigkeit, Wasserflächen für Boote mit fossilem Antrieb freigeben werden will.“
Geht es hier letztlich um eine kleine, einflussreiche Gruppe von Motorbootbesitzern, denen das Klima genauso egal ist wie der Umweltschutz?
Was wird aus dem Schutzgebiet am Südende des Sees?
Was den Kanu-Verband gerade in Bezug auf die Südspitze des Sees beschäftigt. Denn die ist eigentlich für sämtliche Bootsnutzungen gesperrt, damit sich hier Flora und Fauna ungestört entwickeln können.
„So ist es für uns z. B. nicht nachzuvollziehen, warum derzeit ein Befahrungsverbot für eine Verbotszone im südlichen Cospudener See für den Gemeingebrauch besteht, allerdings nach Fertigstellung des Harth-Kanals ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Befahrung dieser Verbotszone mit motorbetriebenen Booten bestehen soll“, stellt der Kanu-Vernand fest.
„Aufgrund welcher begründeten, sachlichen und rechtlichen Gründe werden hier die Interessen einer kleineren Nutzergruppe am See, den Motorbootnutzenden, gegenüber den Interessen der Allgemeinheit, des Gemeingebrauchs höher gewichtet?“
Wenn die Befahrung dieser Schutzzone bereits mit dem Gemeingebrauch zugeordneten Wasserfahrzeugen vermeintlich die Umwelt, die vor Ort vorliegende Flora und Fauna so erheblich störe, dass zu deren Schutz
ein Befahrungsverbot ausgesprochen werden muss, so müsse dies erst recht für motorgetriebene Wasserfahrzeuge gelten, „deren schädlicher Eintrag in die Umwelt deutlich höher ist (z. B. Schadstoffe, Lärm, Erosion, Wasserverwirbelungen, Verletzung von Wasserpflanzen und Tieren). Dies gilt umso mehr, wenn man erst in die Umwelt eingreifen und eine künstliche Zuwegung in Form eines Kanals anlegen muss, um zu dieser Schutzzone zu gelangen“, so der Kanu-Verband.
„Aus unserer Erfahrung verursacht auch nicht der Gemeingebrauch und schon gar nicht der organisierte Kanusport mit wenigen muskelbetriebenen Booten die vorgeblichen erheblichen Störungen. Viel mehr wird es erst nach Bau des Harth-Kanals und der Freigabe für Motorboote und Boote aus gewerblichen Bootverleih zu erheblichen Störungen kommen.“
Wobei der Kanu-Verband noch einmal feststellt, dass es für den Gemeingebrauch von Cospudener und Zwenkauer See keinen Harthkanal braucht. Den braucht man nur, wenn man motorbetriebene Boote schleusen will. Kanus zum Beispiel kann man problemlos umtragen.
Eine Chance für naturverträgliche Seen-Nutzung
Und genau dafür wirbt der Kanu-Verband: „Wir fordern daher im Rahmen der Feststellung der Fertigstellung die Freigabe einer Zufahrtsmöglichkeit zur Südspitze des Cospudener Sees und damit eine relativ kurze Umtragemöglichkeit für muskelbetriebene Boote. Die Begrenzung der Durchfahrtsmöglichkeit auf einen schmalen ausgetonnten ‚Schlauchkorridor‘ stört die Ruhe der Rast- und Überwinterungsgäste unter den Wasservögeln kaum.
Dafür könnten die Wassersportler aus unserer Sicht eine Sperrung der Zufahrt zur Südspitze des Cospudener Sees von November bis März akzeptieren. Für diese Zufahrtsmöglichkeit muss dafür an der Südspitze des Cospudener Sees eine geeignete Ausstiegsmöglichkeit geschaffen werden. Denn insbesondere der für dieses Jahr vorgesehene Bau des Biwakplatzes für Wasserwanderer am Zwenkauer See wäre ansonsten eine sinnlose Investition!“
Denn so wird das erst erfüllt, was sich die Anwohner des Neuseenlandes wünschen: eine sanfte Nutzung der Gewässer.
„Durch diese, seit langem überfällige, Erweiterung des naturverträglich kanutouristisch nutzbarem Gewässernetzes im Leipziger Neuseenland würde eine Grundlage für sanften und nachhaltigen (Natur-)Tourismus in der Region geschaffen. Darüber hinaus ließen sich so neue, spannende und touristisch attraktive Rundkurse entwickeln“, beschreibt der Kanu-Verband die tatsächlichen Möglichkeiten des sanften Tourismus.
„Weiterhin würde die Schaffung einer Umtragemöglichkeit zwischen Zwenkauer See und Cospudener See im Bereich der Neuen Harth die Umfahrung der Betonelster mit ihren lebensgefährlichen Gefällestufen bei Hartmannsdorf ermöglichen. Eine Entlastung der Weißen Elster zwischen Gefällestufe und Teilungswehr Großzschocher wäre dabei ein möglicher positiver Nebeneffekt.“
Und dass es für alle nichtmotorisierten Nutzer des Sees dann richtig gefährlich wird, betont der Kanu-Verband in seiner Stellungnahme ebenfalls: „Eine höhere Dichte an Wasserfahrzeugen auf der gleichen Wasserfläche und größere erreichbare Geschwindigkeiten erhöhen das Risiko für Schwimmer, insbesondere die den See durchqueren, für Taucher und für muskelgetriebene Wasserfahrzeuge. Etwaige Regulierungen zugunsten des neu zuzulassenden Motorbootverkehrs, z. B. durch Festlegung von Badezonen und Schwimmbereichen, würde die bisherigen Nutzungen und Nutzenden im Vergleich zur bisherigen Praxis beschränken. Dies würde wiederum die bisherige Erholungsqualität des Sees beeinträchtigen.“
Keine Kommentare bisher
Den Südzipfel des Sees als Schutzzone zu benennen ist reine Makulatur, denn wer soll denn das kontrollieren ??? Auf dem Störnthaler See (meinem Revier zum Segeln, passeln und schwimmen, sind 50 mtr zum Ufer Abstand zu halten und 15 km/h max erlaubt….wird laufend ignoriert !!! Niemand braucht Verbrennermotoren auf den Seen im Neuseenland !!! Touristen können stundenweise auch mit Elektromotoren cruisen – reicht aus und funktioniert seit JAhrzeuhnten auch auf dem Cossi schon.