Eine demokratische Kontrolle für den Flughafen Leipzig/Halle gibt es nicht. Weshalb hier Landesregierungen, Bundesbehörden und Frachtfluggesellschaften so agieren können, als wären es die gesetzlichen Rahmensetzungen einer demokratischen Gesellschaft nicht existent, geschweige denn Klimaschutz- und auch Lärmschutzauflagen, wenn sie das geschäftliche Interesse der Frachtkonzerne berühren. Seit Donnerstag, dem 26. Januar, gibt es neue Flugrouten und neuen Ärger.

Das deutete sich schon an, als das Landratsamt Nordsachsen am Donnerstag, dem 26. Januar, meldete: „Die Deutsche Flugsicherung (DFS) wird ab heute (26.01.) veränderte Abflugrouten am Flughafen Leipzig/Halle einführen. Ziel ist unter anderem, beide Start- und Landebahnen parallel unabhängig betreiben zu können. Aus Sicherheitsgründen macht sich dafür eine Verschwenkung der Routen um mindestens 15 Grad erforderlich.

Da die Abflüge nach Süden unverändert bleiben sollen, müssen die Routen nach Norden sowohl in Startrichtung Ost als auch West angepasst werden. Gleichfalls wird damit am Schkeuditzer Airport die von der EU vorgeschriebene Technologie ‚Performance Based Navigation‘ (PBN) ermöglicht, die auf Satellitensteuerung anstelle von bodengestützter Navigation setzt. Damit soll die Luftfahrt effizienter und schadstoffärmer werden.“

Und eigentlich sollen damit auch gezielt bewohnte Gebiete umkurvt werden. Aber dass das eigentlich gar nicht das Ziel der Deutschen Flugsicherung ist, machte selbst die Meldung aus Nordsachsen deutlich, wo man zumindest ein bisschen froh war, ein paar kleine Zugeständnisse ausgehandelt zu haben.

Dem Bund ist die Fluglärmkommission schnuppe

„Die Fluglärmkommission am Flughafen Leipzig/Halle konnte in mehreren Sondersitzungen mit der DFS, insbesondere auf Drängen der kommunalen Vertreter des betroffenen Landkreises Nordsachsen, eine Verbesserung der ursprünglichen Pläne erreichen“, sagt der 1. Beigeordnete und Dezernent für Bau und Umwelt, Dr. Eckhard Rexroth.

„Keine Verständigung haben wir allerdings bei der Betriebsrichtung 8R erreicht, die trotz Ablehnung durch die Fluglärmkommission vom Bund unverändert genehmigt wurde. Wir werden die Entwicklung im Raum Delitzsch, Rackwitz und Krostitz jetzt sehr genau verfolgen und wenn nötig auch wieder aktiv werden.“

Womit dann auch die Kommunen benannt sind, die durch die neue Flugroute zusätzliche Lärmbelastung erleben, ohne dass es für die anderen betroffenen Kommunen zu einer Entlastung kommen wird. Denn es geht bei den neuen Routen nicht um Lärmreduzierung, sondern um effizientere Bahnnutzung.

Bei der Betriebsrichtung 8R handelt es sich um Nordabflüge von der Startbahn Süd bei Ostwind-Wetterlagen. Das ist in Abhängigkeit vom Wetter bei etwa 30 Prozent aller Abflüge der Fall, betonte das Landratsamt Nordsachsen. „Dadurch sind neue beziehungsweise veränderte Lärmauswirkungen im Flugkorridor zwischen Rackwitz und Delitzsch zu erwarten. Bei allen anderen Abflugrouten wird es nach Einschätzung der DFS keine oder nur minimale Veränderungen geben.“

Schon mal vorsorgen für mehr Betrieb auf der Nordbahn

Womit dann auch der Verweis auf die „Performance Based Navigation“ nur reine Kosmetik ist. Es geht um die Gleichverteilung der An- und Abflüge auf beide Startbahnen – aber nicht, um dann auf der Startbahn Süd, wo bislang über 90 Prozent der Nachtflüge abgewickelt wurden, weniger Frachtflug abzuwickeln, sondern um auf der Nordbahn mehr abwickeln zu können. Was dann schon in direkter Verbindung mit dem geplanten Ausbau der Frachtflugkapazitäten steht, die dann vorrangig über die Nordbahn rollen werden.

Überdeutlich waren die Worte der Präsidentin der Landesdirektion Regina Kraushaar, die am 12. Januar publik wurden, die „Planungen zur Vorfelderweiterung des Frachtbereichs am Flughafen Halle-Leipzig“ seien für „die Landesdirektion (…) von erheblicher Bedeutung.“

Das klingt nicht mehr nach unparteiischer Prüfung, sondern nach einem wirtschaftlichen Eigeninteresse – vertreten durch eine Landesbehörde, die eigentlich unabhängig prüfen soll.

Paragraf 29 b aus dem Luftverkehrsgesetz spielt jedenfalls bei den Ausbauplänen des Flughafens Leipzig/Halle keine Rolle.

Dort heißt es: „(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.“

Doch schon der Umgang mit der letztlich machtlosen Fluglärmkommission zeigt, dass das auch nicht wirklich Arbeitsschwerpunkt der Flugsicherungsorganisation ist. Ihr geht es um die „effizientere“ Nutzung des Luftraums, also die Abwicklung von immer mehr (nächtlichen) Flügen im Leipziger Luftraum.

Dass die Fluglärminitiativen an diesem Punkt eine deutliche Ausweitung der Nachtflugzone fordern, ist nur folgerichtig. Denn wenn noch mehr bewohnte Regionen im Leipziger Raum von Nachtfluglärm betroffen sind, muss ein neues Lärmgutachten im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss ein deutlich größeres Gebiet umfassen und viel mehr Betroffene auch Schallschutzmaßnahmen vom Flughafen bezahlt bekommen.

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Keine Kommentare bisher

Tja, so geht Sachsen mit seinen Bürgern und der Umwelt um….wie auch am Holzberg (Kafril will Bauschutt verklappen wo geschützte Arten wohnen), am Störmthaler See (die Stadt Leipzig will Campingplatz bauen wo 123 geschützte Arten wohnen), am Bockwitzer See (Surfpark)…und….und …und. Ich bin es so leid

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