Die Bürgerinitiative Ortsentwicklung Auenhain/Wachau thematisiert dieser Tage eine Veränderung im Flächennutzungsplatz der Stadt Markkleeberg, die möglicherweise eine sehr negative Entwicklung am Ostufer des Markkleeberger Sees einleitet. Denn dort plant ein Investor die deutliche Erweiterung des Feriendorfs Auenhain auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen. Mit Folgen für Natur und Landschaft.
Zum Stand der Entwicklung haben wir im Rathaus von Markkleeberg nachgefragt.
Hier sind Fragen und Antworten:
Ist die Ausweisung diese Flächen neu im neuen Flächennutzungsplan oder gibt es diese Pläne schon länger?Am 20.02.2019 hat der Stadtrat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Erweiterung Feriendorf und Wohngebiet Auenhain“ gefasst. Vorausgegangen war ein Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Beschluss des Stadtrates von 2019 wurde nachrichtlich in den Vorentwurf des Flächennutzungsplans übernommen.
Im Beschluss des Stadtrates sind folgende Planungsziele benannt:
- Erweiterung des Feriendorfs „Seepark Auenhain“
- Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes sowie den dazugehörigen Erschließungs-, Infrastruktur- und Pflanzmaßnahmen
- Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung des Vorfluters Auenhainer Graben in offener Bauweise
- Schaffung einer neuen verkehrlichen Anbindung des Plangebietes an die Bornaer Chaussee
Um welche Dimensionen geht es dabei? Kann man das in Hektar, Quadratmeter angeben?
Das Gebiet umfasst ca. 53.000 m², davon sind ca. 65 Prozent Bauland.
Steht die Stadt Markkleeberg hinter der Erweiterung oder versucht man hier erst einmal nur das Interesse des Investors abzubilden und in die Diskussion zu bringen?
Jeder Eigentümer kann einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes stellen. Darüber hat dann der Stadtrat zu befinden.
Hätte es Konsequenzen für die Stadt, wenn sie diese Fläche nicht als Bauland freigibt?
Im städtischen Interesse ist die Erweiterung des Feriendorfs, die sich in einem weiteren Beschluss des Stadtrates zum Leitbild wiederfindet. Darüber hinaus ist die Errichtung des Vorfluters Auenhainer Graben unter Inanspruchnahme privater Flächen für die Oberflächenentwässerung von öffentlicher Bedeutung.
Gibt es überhaupt einen zeitlichen Horizont, in dem der Investor hier bauen möchte? Oder sind das eigentlich erst nur vage Pläne, ohne dass an eine Bauplanung zu denken wäre?
Basis des Aufstellungsbeschlusses war eine Entwicklungskonzeption des Eigentümers für die Flächen. Diese Konzeption wurde nun zu einem Vorentwurf qualifiziert. Dieser wird demnächst vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung behandelt. Dem Beschluss schließt sich eine erste Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit an.
Das Bebauungskonzept ist, wie jedes B-Plan-Gebiet, Bestandteil der Kita-Bedarfsplanung der Stadt, welche zuletzt am 24.03.2021 vom Stadtrat beschlossen wurde.
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